Kein „Alarm, Videoüberwachung“ vor dem Eingang im Geschäft - was bedeutet das?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Manchmal ist es auch gelogen 75%
Man kann dem Vertrauen 25%
Andere Antwort/Meinung 0%

3 Antworten

Man kann dem Vertrauen

Wen es eine Überwachung gibt muss das auch angekündigt werden. Warnung vor Überwachung als "Fake" ist erlaubt.

Überwachung ohne Warnung ist nicht zulässig.

Wenn eine Videoüberwachung vorhanden ist, muss es da auch ein Schild geben. Da reicht auch nicht nur ein Kamerasymbol, sondern Verantwortlicher, Zweck der Überwachung, Speicherdauer, etc. muss lt. DSGVO angegeben sein.

Alarmanlagen müssen nicht angekündigt werden, und Fake-Schilder ohne Überwachung sind auch kein Problem.

Woher ich das weiß:Hobby – Hardware bauen & programmieren
Einbrecher42  22.12.2021, 22:09

Müssen solche Hinweis-Schilder überall angebracht werden, ich kenne viele Geschäfte wo es teils nicht drauf steht.. man sieht aber dass man gefilmt wird weil dort öfters Bildschirme angebracht sind.

Was droht denn wenn kein Hinweisschild angebracht ist , aber der Kunde klar erkennt dass er gefilmt wird?

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iQa1x  23.12.2021, 11:00
@Einbrecher42

Wenn sich jemand beim Landesdatenschutzbeauftragten beschwert droht ein Bußgeld bis 20 Mio oder 4% des Jahresumsatzes.

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Manchmal ist es auch gelogen
ich frag nicht, weil ich klauen will oder so, aber mich interessiert es halt nur, ob man dem Vertrauen kann was da oben steht/ oder eben nicht steht..

Wenn du nix klauen willst, warum machst du dir dann solche Gedanken darüber. Es kann nur sein, dass keine Kameras da sind, wenn dort trotzdem ein Schild ist.

Wenn Kameras da sind muss laut DSGVO auch ein Schild hin. Es kann aber sein, dass ein Geschäftsinhaber sich auch einfach nicht an die DSGVO hält und trotzdem kein Schild hinmacht. Also 100% Sicher kannst du nie sein.