Du solltest noch einmal an deiner Selbsteinschätzung arbeiten... durch Verletzung der Schulpflicht gefährdest du sowohl dich als auch die Allgemeinheit, weil du ohne das vermittelte Wissen selbst nicht oder nur eingeschränkt an der Gesellschaft teilhaben und deinen Beitrag für die Gesellschaft leisten kannst.

Dem Richter bleibt gar keine andere Wahl, da ja offensichtlich andere Maßnahmen bereits versagt haben.

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Kann das erbe im namen einer volljährigen person von anderen angehörigen ausgeschlagen werden?

Bei mir herrscht zurzeit folgende situation ich bin mit meiner mutter meinem onkel und meiner tante in einer gemeinsamen whatsapp gruppe weil es schon seit längerem darum geht was im worst case szenario gemacht werden soll wenn mein zweiter opa stirbt weil er schon seit Jahren hautkrebs hat und sich nicht behandeln lässt dadurch ist es schon soweit voran geschritten das er vielleicht laut der Einschätzung in der whatsapp gruppe vielleicht noch so 5 jahre zu leben hat und jetzt wird halt viel drüber diskutiert was nach dem tot passieren soll wenn mal der fall der fälle eintritt weil mit meinem 2 opa kann man nicht über so sachen wie nachlass erbschaft oder darüber reden wie so der stand der dinge an besitz da ist mein zweiter opa haust leider wie ein messi und das haus in dem er lebt ist in einem katastrophalen zustand und weil er eben nicht drüber spricht wie viele Schulden noch auf dem haus sind oder wie es um testament und co steht über sowas lässt er leider nicht mit sich reden weil das schon alle zig male erfolglos versucht haben mit ihm drüber zu reden was dann genau wie passieren soll damit eben nach seinem tot sozusagen die letzten wünsche in erfüllung gehen weil alle anderen wollen das erbe wegen zu vieler unsicherheiten ausschlagen und da mein onkel kleine kinder hat schlägt er das erbe weil er (onkel) sich diesbezüglich schon entschieden hat auch im namen seiner kinder aus und die sache bei der ich mir eben nicht so ganz sicher bin ist die das meine beiden schwestern 22 und bald 18 dauerhaft unter betreuung stehen da diese eine geistige behinderung haben und ich hab glücklicherweise keinen gesetzlichen betreuer da ich völlig normal bin und im gegensatz zu meinen beiden schwestern keine geistigen einschränkungen habe mein onkel meinte dann nur zu meiner mutter wenn sie das erbe von meinem opa ausschlagen würde dann soll sie das automatisch im namen von uns 3 kindern ebenfalls tun deshalb stelle ich diese frage weil ich a) nicht möchte das sich meine mutter rechtlichen ärger einhandelt b) soll es nicht komplizierter werden als es eh schon ist da mein opa über solche sachen nie mit sich reden lässt und c) glaub ich das meine mutter das erbe in meinem namen gar nicht ausschlagen kann da ich 20 bin und über die volle geschäftsfähigkeit verfüge deshalb glaube ich auch das ich das erbe dann quasi selbst ausschlagen müsste wenn es alle anderen beteiligten auch machen weil ich weiß das wenn meine mutter ein erbe ausschlägt das man dann als nächstes zu mir kommt da ich ja der nächste angehörige bin da ich allerdings nicht weiß wie da die eindeutige rechtslage dazu aussieht hoffe ich das mich von euch einer gut darüber aufklären kann hoffentlich hab ich euch meine situation verständlich genug beschrieben

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Groß-/Kleinschreibung und Absätze wären nett, ist ja furchtbar zu lesen.

Bei gesetzlicher Erbfolge, also wenn es kein Testament gibt:
Wenn dein Opa stirbt, erben dessen Kinder, also bei dir dein entsprechende Elternteil. Nur wenn dieser bereits tot ist, bist du überhaupt in der Erbfolge.

Dann musst du das Erbe selbst ausschlagen, wenn du volljährig bist, das kann nicht das andere Elternteil für dich tun.

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Piper nachinstallieren, starten, DPI einstellen.

https://wiki.ubuntuusers.de/Piper/

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(beruflich) Adobe PDF Editor

Leider muss ich mich beruflich ab und zu mit Windows und Acrobat rumärgern, weil selbstrechnende Formulare mit Javascript erstellen oder Druckvorstufe geht halt nur damit. Ich vermeide es, wann immer es geht (ich mag die Bedienung und Langsamkeit von dem Ding nicht).

Privat benutze ich zum Anschauen Okular, zum Umsortieren PDFSAM, zum Erstellen nutze ich fast immer die Funktion der jeweiligen Anwendung, PDF schreiben kann eigentlich fast jedes Programm, sei es nun Word, LibreOffice, Scribus, Inkscape, GIMP oder Latex. Wenn das nicht reicht, gibt es immernoch die Möglichkeit über einen PDF Druckertreiber (per cups-pdf).

Wobei ich fast alles entweder in Latex schreibe was eh PDF erstellt oder ich schreibe Markdown und konvertiere es per pandoc über Latex in PDF.

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Ich würde sagen, das kommt darauf an, was damit ist. Wenn die Dinger kaputt sind und es ein Gewährleistungsfall ist, sollte der Zustand der Verpackung relativ egal sein. Je nach AGB muss der Markt dann aber nicht direkt umtauschen/zurücknehmen, sondern kann auch erstmal versuchen nachzubessern, also zu reparieren.

Eine freiwillige Rücknahme kann an Bedingungen geknüpft sein, und da würde ich bei einer zerstörten Verpackung davon ausgehen, dass dies ausgeschlossen ist.

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Auf dem PC nehme ich StarMoney dafür. Die haben auch eine App, wie gut diese allerdings ist weiss ich nicht. Aber es gibt eine kostenfreie Version: https://www.starmoney.de/produkte-und-preise/starmoney-apps-fuer-ios-und-android/

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Siehe https://support.microsoft.com/de-de/office/mittelwertwenns-funktion-48910c45-1fc0-4389-a028-f7c5c3001690

=MITTELWERTWENNS(C:C;A:A;""M";B:B;">1";B:B;"<2"); (ungetestet)

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löschen und / oder physikalisch zerstören

Platten sortiere ich nur aus wenn Sie kaputt sind. Nach dem Bearbeiten mit einem Vorschlaghammer gehen die Reste dann in den Elektroschrott.

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Nein Noch nie

...aber so viele Viren für Linux gibt es auch nicht.

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Theoretisch ja, aber es macht keinen Sinn. Dir den Anschluss bereitzustellen und ggf. auch die Dose zu tauschen, wenn diese kaputt ist, ist der Job des Telekom-Technikers. Der misst ja am Ende an der Dose, ob da das Signal ankommt, daher fällt da eine kaputte Dose auf.

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Steht doch da, die Tabelle hat keine eindeutige Spalte. Wenn die Verbindung aus Name und Modell jeweils eindeutig ist dann gehe halt auf Struktur und erzeuge einen PRIMARY Index über diese 2 Spalten. Ist das nicht eindeutig, dann bastel eine zusätzliche Spalte Namens ID (oder wie auch immer) als Integer not null auto_increment dazu und nehme dann die als PRIMARY Index.

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eher kein hacker

Wenn du vom Sperrbildschirm aus herunterfahren anwählst bist du, der noch angemeldet ist, der "andere Benutzer", weil der Sperrbildschirm mit einem Systemnutzer läuft, du aber noch eine weitere Session unter deinem Benutzeraccount offen hast. Hast du in deiner Sitzung da noch offene Daten (Office offen, etc), sind die halt weg, wenn du vom Sperrbildschirm aus runterfährst. Wenn du dich erst wieder anmeldest und dann Windows runterfährst sollte die Meldung nicht mehr kommen.

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Ja, man kann dem empfangenden MTA sagen, dass er Mails mit bestimmten Absenderadressen einfach nicht annehmen soll. Wird oft als "Blacklist" o.Ä. bezeichnet bei den Mailanbietern. In dem Fall generiert dann der sendende MTA eine Fehlermeldung, dass er die Mail nicht zustellen konnte. Hinter einer dreistelligen Zahl die mit 5 beginnt steht die Fehlermeldung des empfangenden MTA in der Fehlermeldung.

MTA (Mail Transport Agent) ist die Software, die für den Mailtransport zuständig ist.

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  • Eingabeaufforderung starten
  • mit cd "c:\Users\Documents\Ordnername" in das richtige Verzeichnis wechseln (das Verzeichnis muss dann angezeigt werden)
  • mit dir nochmal nachschauen, ob es passt (oder for /R %f in (.\*) do @echo "%f" um alle anzuzeigen)
  • for /R %f in (.\*) do @copy /Y NUL "%f" >NUL zum NULLEN der Dateien im aktuellen Verzeichnis und allen Unterverzeichnissen
  • Mit exit kommt man aus der Eingabeaufforderung wieder raus
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Das wird leider auf eine deiner 2 schon angegebenen Möglichkeiten hinauslaufen. Viele Tastaturen können einfach aufgrund der internen Beschaltung von den "normalen" Tasten mehrere gleichzeitig gedrückte Tasten entweder gar nicht oder nur in bestimmten Gruppen erkennen. W+Leertaste kann also bei einer Tastatur einfach nicht (gleichzeitig) gehen. Die Umschalttasten Shift, Ctrl, Alt, AltGr, Windows werden anders abgefragt, so das bei diesen auch mehrere gedrückte Tasten erkannt werden können.

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mit 7 Jahren.

Ab 7 ist man "bedingt deliktsfähig", im Straßenverkehr ab 10. D.h. es wird abgewogen, ob das Kind die nötige Einsicht hat. Ab 18 ist man dann deliktsfähig.

Deliktsfähig heisst, dass man beispielsweise für verursachte Schäden haftet.

Strafmündig ist man ab 14, ab da kann man vom Staat nach Jugendstrafrecht bestraft werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Altersstufen_im_deutschen_Recht

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Du musst als Beschuldigter soweit ich weiss die Möglichkeit bekommen, dich zu äußern, entweder schriftlich per Anhörungsbogen oder per Vorladung. Auch wenn du dann nur deine Personalien angibst und die Aussage zum Sachverhalt verweigerst, müssen Sie dir das schicken.

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