Kawasaki VN800 kann nicht Typisiert werden?
Sehr geehrte Community von GuteFrage!
Ich besitze diese Chopper Kawasaki (VN800-A) Baujahr 1996.
Ich habe das Motorrad von 55PS auf 48PS drosseln lassen müssen wegen des A2 Führerschein´s nun sagt mir der Werkstatt Inhaber dass die hälfte der Sachen auf dem Motorrad nicht zugelassen sind und das mich die Typisierung´s stelle nicht durch lassen wird, was mich irgend wie skeptisch glauben kann... Ich habe hier ein paar Bilder vom meinem Motorrad rein getan. Der Werkstatt Inhaber hat mir daher geraten diese Teile abzumontieren zur Typisierung zu gehen und dann wieder an zu montieren. Was eigentlich Betrug darstellt weil der Prüfer diese Teile nicht gesehen hat. Ich habe Führerschein in der Probezeit weil ich Ihn erst neulich gemacht habe und habe daher sorge das ich Führerschein sperre bekommen könnte weil ein paar Teile nicht zugelassen wären. Was mich aber wundert der Vorbesitzer der Maschine hatte diese Teile schon von Anfang an auf dieser Chopper montiert gehabt und das habe ich nach geprüft und habe die Bilder dieser Chopper aus dem Jahre 1998 gesehen wo sogar das Datum am Bild dabei stand. Des halb Frage ich mich auch warum diese Teile nicht zugelassen wären.
Nicht zugelassene Teile nach angaben der Werkstatt:
+ Rückenlehne für Beifahrer
+ Sturzbügel
+ Die Zusatzlichter Links und Rechts des Hauptlichte´s
+ Die FALCON AUSPUFF Anlage (Glaube ich keine E-Prüfnummer vorhanden)
+ Der Adler am Vorderen Rad Montiert auf das Schutzblech des Rades.
+ Die Seiten Taschen
+ Sowie das Chrome Blech was über dem Rücklicht nach hinten weg henkt.
Ich danke für jede Antwort! :)
2 Antworten
Nochmal langsam: Du hast die Maschine drosseln lassen und der Drosselsatz ist auch OK und dürfte eingetragen werden aber bei der Gelegenheit hast du erfahren dass du dir angeblich eine Mühle mit nicht verkehrssicheren Anbauten hast andrehen lassen, verstehe ich das richtig ? Allerdings gebe ich zu bedenken:
- Die Zusatzlichter kann man ja notfalls schnell abbauen.
- Seitentaschen brauchen keine Zulassung.
- Der Adler braucht ziemlich sicher auch keine.
- Das Blech über dem Rücklicht ebenfalls nicht.
- Problematischer wird es mit Auspuff - wenn der WIRKLICH verändert wurde - aber für micht sieht der aus wie das Original und das bräuchte auch keine E-Nummer.
- Auch eine Sissybar kann man - falls wirklich nicht zulassungsfähig - notfalls abbauen, aber für mich sieht das Ding so aus als bekäme man es auch eingetragen.
Da deine Werkstattfuzzy offenbar die Kompetenz nicht mit Löffeln gefressen hat solltest du folgendes tun: Mit dem Foto von der Maschine mal zum TÜV marschieren und bitten, ob jemand da unverbindlich drauf schauen kann - wenn du vorfährst müssten sie dir nämlich im schlimmsten Fall die Mühle stilllegen; und im besten Fall erklären sie dir dass das alles halb so wild ist.
Ich danke für deine Antwort der AUSPUFF ist zugelassen es ist eine e-Nummer vorhanden leider ist die EG-BE Papiere den Vorbesitzer abhanden gekommen... nun weiß ich nicht wo ich diese wieder anfordern könnte... oder darf ich so auch herum fahren wenn eine e-nummer am auspuff vorhanden ist? der drossel Satz ist okay muss nur noch zum Gutachter fahren... Ich werde zu Sicherheit wenn ich mit der Maschine fahre eine ganzen Werkzeugsatz für die Maschine mit führen falls wenn mich die Polizei aufhaltet Vorort gleich die Sachen entfernen kann... und die Betriebserlaubnis nicht erlöschen sollte..
die taschen sind egal. die sind nicht mit der maschine verschraubt.
für den ganzen rest benötigst du die abe s.
die sollten nebst dem letzten tüv bericht beim bike dabeigewesen sein.
wenn nicht, ist es betrug. du kannst zum anwalt gehen und dich beraten lassen, wie man den kauf rückgängig macht - nebst entschädigung.
ich hoffe, dein helm hat wenigstens eine ece nummer und ein gs siegel.