Kawasaki VN800 kann nicht Typisiert werden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nochmal langsam: Du hast die Maschine drosseln lassen und der Drosselsatz ist auch OK und dürfte eingetragen werden aber bei der Gelegenheit hast du erfahren dass du dir angeblich eine Mühle mit nicht verkehrssicheren Anbauten hast andrehen lassen, verstehe ich das richtig ? Allerdings gebe ich zu bedenken:

  • Die Zusatzlichter kann man ja notfalls schnell abbauen.
  • Seitentaschen brauchen keine Zulassung.
  • Der Adler braucht ziemlich sicher auch keine.
  • Das Blech über dem Rücklicht ebenfalls nicht.
  • Problematischer wird es mit Auspuff - wenn der WIRKLICH verändert wurde - aber für micht sieht der aus wie das Original und das bräuchte auch keine E-Nummer.
  • Auch eine Sissybar kann man - falls wirklich nicht zulassungsfähig - notfalls abbauen, aber für mich sieht das Ding so aus als bekäme man es auch eingetragen.

Da deine Werkstattfuzzy offenbar die Kompetenz nicht mit Löffeln gefressen hat solltest du folgendes tun: Mit dem Foto von der Maschine mal zum TÜV marschieren und bitten, ob jemand da unverbindlich drauf schauen kann - wenn du vorfährst müssten sie dir nämlich im schlimmsten Fall die Mühle stilllegen; und im besten Fall erklären sie dir dass das alles halb so wild ist.

McPoschluOne 
Fragesteller
 20.06.2020, 12:43

Ich danke für deine Antwort der AUSPUFF ist zugelassen es ist eine e-Nummer vorhanden leider ist die EG-BE Papiere den Vorbesitzer abhanden gekommen... nun weiß ich nicht wo ich diese wieder anfordern könnte... oder darf ich so auch herum fahren wenn eine e-nummer am auspuff vorhanden ist? der drossel Satz ist okay muss nur noch zum Gutachter fahren... Ich werde zu Sicherheit wenn ich mit der Maschine fahre eine ganzen Werkzeugsatz für die Maschine mit führen falls wenn mich die Polizei aufhaltet Vorort gleich die Sachen entfernen kann... und die Betriebserlaubnis nicht erlöschen sollte..

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die taschen sind egal. die sind nicht mit der maschine verschraubt.

für den ganzen rest benötigst du die abe s.

die sollten nebst dem letzten tüv bericht beim bike dabeigewesen sein.

wenn nicht, ist es betrug. du kannst zum anwalt gehen und dich beraten lassen, wie man den kauf rückgängig macht - nebst entschädigung.

ich hoffe, dein helm hat wenigstens eine ece nummer und ein gs siegel.

McPoschluOne 
Fragesteller
 20.06.2020, 12:44

Danke für deinen Antwort :)

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