Kaufvertrag =>Bruder verkauft meine ps4?

4 Antworten

  1. Der Kaufvertrag zwischen deinem Bruder und dem Käufer ist schwebend unwirksam, §§ 106, 107 BGB.
  2. Eine Übereignung der Playstation hat offensichtlich noch nicht stattgefunden. Diese wäre nach § 935 BGB wohl unwirksam gewesen.

DU brauchst nichts zutun, solltest aber eure Eltern auf die Sache aufmerksam machen.


Yetanotherpage  19.08.2019, 18:06

Der Kv ist gar nicht wirksam da der Bruder Ware verkauft hat die ihm nicht gehört und ohne Einverständnis des Eigentümers.

Eigentlich sollte er nu eine Anzeige bekommen. Immerhin Diebstahl. Mit 14 weiß man schon lange was richtig und falsch ist.

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/304839-eigetumserwerb-an-gestohlener-ware

0
AuroraAlpha  19.08.2019, 18:09
@Yetanotherpage
Der Kv ist gar nicht wirksam da der Bruder Ware verkauft hat die ihm nicht gehört und ohne Einverständnis des Eigentümers.

Vollkommen falsche Schlussfolgerung, die nichts, aber auch gar nichts mit dem deutschen Rechtssystem zutun hat.

Eigentlich sollte er nu eine Anzeige bekommen. Immerhin Diebstahl.

Hier gibts keinen Diebstahl.

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/304839-eigetumserwerb-an-gestohlener-ware

Kaufvertrag und Übereignung sind voneinander zu trennen.

0

Kein großes Problem. Dein Bruder ist nur beschränkt geschäftsfähig, damit können deine Eltern den Vertrag für ungültig erklären.

Vielleicht müsstest du zunächst einmal ein paar Dinge etwas genauer beschreiben.

Nutzungsbestimmungen von eBay Kleinanzeigen

Ist der Nutzer minderjährig, darf er sich nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei eBay Kleinanzeigen registrieren. eBay Kleinanzeigen behält sich in diesem Fall vor, die Erbringung von Leistungen von der Vorlage eines Nachweises der Zustimmung der Erziehungsberechtigten abhängig zu machen.

Nachgefragt:

Liegt eine solche Zustimmung deiner Eltern vor? Über welchen Account hat dein Bruder die PS4 verkauft?

Als ich bemerkt habe war es schon zu spät und das Geld vom Käufer auf seinem konto.

Nachgefragt:

Dein 14jähriger Bruder verfügt über ein eigenes Giro-Konto?

Nun besteht der Käufer aber auf die Ps4 und redet was von Kaufvertrag und blablabla

Blablabla kannst du dir eigentlich sparen.

Wenn hier jemand Mist gebaut hat - dann doch wohl dein lieber Bruder.

  • Dein Bruder hat dich beklaut. (Er wusste, dass es nicht seine PS ist).
  • Dein Bruder hat wahrscheinlich unberechtigt ein Account genutzt?
  • Dein Bruder hat Fotos und eine Artikelbeschreibung erstellt.
  • Dein Bruder hat Konto- und Adressdaten ausgetauscht.
  • Dein Bruder hat den Zahlungseingang abgewartet.
  • Dein Bruder hat die PS verpackt und versendet.

FAKT IST:

Zwischen jedem dieser Schritte, hätte dein Bruder zur Vernunft kommen und die Sache abbrechen können.

Von einer unüberlegten Spontan-Aktion gehst du sicher auch nicht aus.

Die Rechtslage:

Ich hab ihm gesagt er soll das Geld zurücksenden und dem Käufer den Vorfall schildern

So einfach geht es nicht. Schließlich ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, den beide Seiten erfüllt haben.

Da dein Bruder minderjährig ist, wäre eine entsprechende Zustimmung durch die Eltern erforderlich gewesen.

Das gilt natürlich nicht, wenn die Ware einem anderen wider besseren Wissens gestohlen wurde.

Was kann ich jetzt tun?

Deine Eltern (und nur die) können den Vertrag anfechten und die gegenseitige Erstattung bereits erbrachter Leistungen verlangen.

Ob sich diese Strategie tatsächlich lohnt, sollte allerdings vorher gut überlegt werden.

Der Vertrag ist unwirksam - keine Frage.

Allerdings würden in einem Zivilprozess auch die Hintergründe beleuchtet werden, die zu diesem Vertrag geführt haben.

Also genau das, was ich oben detailliert beschrieben habe.

Insbesondere, wenn dein Bruder sich den Account erschlichen oder bereits andere Deals über eBay Kleinanzeigen abgewickelt hat, wäre das ggf. nicht so vorteilhaft.

Eine Bestrafung ist zwar nicht zu erwarten, aber auf unangenehme Fragen sollte sich dein Bruder gefasst machen.

So wie die Sache aussieht, gab es auch für den Käufer keinen Grund, davon auszugehen, dass dein Bruder minderjährig ist.

Das ändert nichts an der Unwirksamkeit des Vertrags, allerdings ist nicht auszuschließen, dass deine Eltern auf den Kosten sitzen bleiben.

Was hat dein Bruder überhaupt für die PS bekommen und was würde dich die Anschaffung einer anderen PS kosten?

Vielleicht ist es für alle die beste Lösung, wenn du deinen Bruder in die Pflicht nimmst und er dir den erlittenen Schaden im Rahmen seiner Möglichkeit (Ratenzahlung)ersetzt.

Und dann solltest du deinen Bruder ins Gebet nehmen und klären, ob und wo sonst noch unzulässige Accounts unterhalten werden.

Auf jeden Fall umgehend löschen!

Zusammenfassung:

  • Nur deine Eltern können den Vertrag anfechten.
  • Deine Eltern müsste eine Zivilklage zunächst vor finanzieren.
  • Das Prozesskostenrisiko halte ich für hoch.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

AuroraAlpha  19.08.2019, 19:10
Zusammenfassung:
Nur deine Eltern können den Vertrag anfechten.

Mit der Anfechtung hat der Sachverhalt nichts zutun.

Deine Eltern müsste eine Zivilklage zunächst vor finanzieren.

Verstehe ich nicht. Der Kläger hat den Kostenvorschuss zu zahlen.

Das Prozesskostenrisiko halte ich für hoch.

Auch das verstehe ich nicht.

0

Hallo, dein Bruder ist nur geringfügig Geschäftsfähig. Zudem besteht bei ebay Kleinanzeigen kein Vertrag wie zum Beispiel bei eBay. Einfach Geld zurückschicken und Ps4 behalten.

Gruß

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

AuroraAlpha  19.08.2019, 17:15
Hallo, dein Bruder ist nur geringfügig Geschäftsfähig.

Das nennt sich "beschränkt geschäftsfähig".

Zudem besteht bei ebay Kleinanzeigen kein Vertrag wie zum Beispiel bei eBay.

?! Was soll der Quatsch denn bedeuten?

4