Ebay Kleinanzeigen irrtum?

3 Antworten

Kommt nun drauf an, was bisher passiert ist. Wenn der Kunde Dich kontaktiert hat und gesagt: "Ich will das kaufen für 10 Euro". Und Du hast gesagt: "Ok, dann verkauf ich es Dir für den Preis", dann hast Du ein Problem, denn dann besteht ein Kaufvertrag. Wenn Du aber bisher nicht zugestimmt hast, dann ist noch gar nichts passiert.

Alles nur ein Irrtum? - Wenn du dich da mal nicht irrst.

Du schreibst:

es geht darum das ich etwas zum verkauf angeboten habe.....

und danach

Nun stellt sich raus das meine Partnerin die mitinhaberin ist sich nicht einigt das zu verkaufen.

Deine Partnerin braucht sich überhaupt nicht zu einigen!

  • Warum verkaufst du Sachen, die dir nicht alleine gehören?
  • Warum fragst du deine Partnerin nicht, bevor du etwas von ihr verkaufst?

Tipp: In § 433 BGB (Kaufvertrag) sind die Pflichten des Verkäufers und des Käufers geregelt.

Pflichten des Verkäufers: "Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen"

Da du nicht alleiniger Eigentümer bist, ist die Sache nicht frei von Rechtsmängeln!

Gut zu wissen: Das deine Partnerin sich nicht von der Kaufsache trennen will, spielt im Bezug auf die Gewährleistungsrechte des Käufers keine große Rolle.

Wichtig zu wissen: Das Abstraktionsprinzip trennt Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft.

Durch den Abschluss des Kaufvertrags erwirbt der Käufer wegen des Abstraktionsprinzips noch kein Eigentum, sondern lediglich den Anspruch auf Übereignung einer Sache, die die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

Das Eigentum geht erst durch das Verfügungsgeschäft auf den Käufer über, wodurch der Kaufvertrag erfüllt wird.

Einfach erklärt: Kannst du dem Käufer nicht den verkauften Artikel übergeben, musst du für Ersatz sorgen.

Da brauchen wir auch nicht lange diskutieren. Die gesetzlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag sind unmissverständlich und auch nicht auslegbar, wie z.B. im Strafrecht.

Du möchtest wissen:

Was kann ich nun tuhen?

Zunächst einmal solltest du zu deinen Fehlern stehen.

Ich habe versucht es dem Käufer zu erklären er einigt sich aber nicht .....

Auch der Käufer muss sich nicht einigen.

Tut mir leid. Aber du alleine bist der Verursacher. Die Konsequenzen aus deinem Handeln kannst du nicht auf Dritte abwälzen.

Du kannst mit deiner Partnerin reden und ihr eventuell ihr Eigentum an der Sache abkaufen.

Vielleicht hat sie ein Einsehen, wenn du ihr die Rechtslage erklärst.

Du kannst auch hoffen, dass der Käufer nur droht und das nach einer Weile Ruhe ist. Kann durchaus passieren.

Wichtig zu wissen:

Erfahrungsgemäß gehen viele Käufer und Verkäufer bei Streitigkeiten von Gerichtsverfahren, Anwälte, hohen Kosten und lange Wartezeiten aus.

Ein fataler Irrtum! - Das geht auch wesentlich billiger, schneller und vom Sofa aus!

Gegen eine Gebühr von etwa 40,- EUR kannst du Online einen Mahnantrag beim zuständigen Mahngericht stellen.

Ohne den Fall zu prüfen schickt das Gericht dem Schuldner einen Mahnbescheid zu.

Dieser hat nun 14 Tage Zeit eine von drei möglichen Entscheidung zu treffen.

  1. Er akzeptiert die Forderung und bezahlt, zzgl. der Mahngebühr.
  2. Er legt Widerspruch ein. Dann geht die Sache vor's Gericht.
  3. Er reagiert überhaupt nicht. Dann ist der Mahnbescheid nach 14 Tagen rechtskräftig.

Ausführliche Informationen findest du hier:

Online-Mahnantrag    Eine Anwendung der deutschen Mahngerichte

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=6718448-1613432271061&Command=start

So, das war es im Großen und Ganzen.

Was du nun machst oder unterlässt, musst du selbst entscheiden.

Wichtig zu wissen:

Im Bürgerlichen Recht geht es weniger um Schuld und Unschuld, sondern um Ansprüche, die geltend gemacht werden können.

Anspruch - ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§ 194 I).

Viel Erfolg!
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du schuldest dem Käufer den angebotenen Gegenstand.

Die Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung könnte der Käufer notfalls auch einklagen.

Der Erfüllungsschaden bemisst sich aus der Preisdifferenz zwischen dem zwischen euch vereinbarten Kaufpreis und dem Preis eines vergleichbaren Artikels.

Eine Anzeige hast du nicht zu fürchten - das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.