Ebay Kleinanzeigen Verkauf durch Eltern widerrufen?

6 Antworten

Der Vertag ist schwebend unwirksam, er würde erst mit Zustimmung deiner Eltern wirksam. Da die Zustimmung nicht vorliegt, kein wirksamer Vertrag.

Delorthan 
Fragesteller
 13.09.2019, 21:51

Reicht die mündliche Bestätigung, dass ich minderjährig bin oder muss ich Beweise erbringen? Und dürfte ich theoretisch jetzt den User blockieren ohne Konsequenzen also?

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Antitroll1234  13.09.2019, 21:53
@Delorthan

Deine Eltern teilen dem Käufer mit, dass sie dem Vertrag nicht zustimmen.

Blockieren darfst Du wen immer Du möchtest.

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Ja, sie kann den Vertrag widerrufen, da du nur beschränkt geschäftsfähig bist.

Delorthan 
Fragesteller
 13.09.2019, 21:51

Reicht die mündliche Bestätigung, dass ich minderjährig bin oder muss ich Beweise erbringen? Und dürfte ich theoretisch jetzt den User blockieren ohne Konsequenzen also?

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Guten Abend Delorthan,

wenn es um Rechtsgeschäfte von Minderjährigen (7 bis 18 Jahre, vgl. §§ 2, 107 BGB) geht, kommt einem sofort der § 110 BGB in den Sinn. Das ist der sogenannte "Taschengeldparagraph", sofern du beispielsweise Sachen im preislichen Bereich von Taschengeldbeträgen kaufst, sind diese Kaufverträge ohne Mitwirken deiner Sorgeberechtigten von Anfang an wirksam.

Aber auch ganz allgemein gehalten spricht der § 110 BGB von der Bewirkung der Leistung mit Mitteln, die dir zu diesem Zweck zur freien Verfügung überlassen wurden. Bei der Konsole ist jedoch davon auszugehen, dass diese dir zweckgebunden zur eigenen Verwendung, nicht jedoch zur freien Verfügung überlassen wurde.

Folglich ist der Kaufvertrag, den du abgeschlossen hast, gemäß § 108 Abs. 1 BGB "schwebend unwirksam" - er hängt von der Genehmigung deiner Sorgeberechtigten (§ 107 BGB) ab. Sobald deine Sorgeberechtigten (hier handelt es sich wohl um deine Mutter) die Versagung der Genehmigung deinem Vertragspartner mitteilen, wird der Kaufvertrag von Anfang an ("ex tunc") unwirksam. Aber selbst, wenn deine Mutter sich überhaupt nicht zur Genehmigung äußern würde, gilt diese gemäß § 108 Abs. 2 Satz 2 BGB automatisch mit dem Ablauf von zwei Wochen als versagt.

Wie du siehst, musst du dir wohl keine Sorgen machen. Bitte beachte aber, dass du dir hier auf gutefrage lediglich rechtliche Meinungen einholen kannst, für verbindliche Aussagen musst du einen Anwalt befragen.

Liebe Grüße

Premados

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ja das kann sie und darf sie auch.

Delorthan 
Fragesteller
 13.09.2019, 21:48

Danke, das ist super, da ich selber den Verkauf nicht wollte zu dem Preis.

LG :)

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Delorthan 
Fragesteller
 13.09.2019, 21:51

Reicht die mündliche Bestätigung, dass ich minderjährig bin oder muss ich Beweise erbringen? Und dürfte ich theoretisch jetzt den User blockieren ohne Konsequenzen also?

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johnnymcmuff  13.09.2019, 21:55
@Delorthan

Na ja, den Beweis musst Du schon erbringen, sonst könnte ja jeder einfach einen kauf rückgängig machen.

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Bei ebay Kleinanzeigen musst du doch mind. 18 sein.

Hat du über den Account von deiner Mutter verkauft?