Ebay Kleinanzeigen Verkauf durch Eltern widerrufen?
Hallo,
Ich habe eine Konsole bei eBay Kleinanzeigen reingestellt und der Käufer und ich haben uns auf eine Summe geeinigt, ich ihm meine Bankdaten übermittelt, er mir aber noch nicht das Geld überwiesen. Ich bin 16 JAHRE alt und habe mich in seinem Preisvorschlag verlesen.
Meine Mutter hat mir jetzt verboten die Konsole zu dem Preis zu verkaufen.
Ist das jetzt möglich, da Sie als Erziehungsberechtigte die Möglichkeit hat etwaige Kaufverträge von mir zu unterbinden?
Danke für die Antwort,
MfG
Delorthan
6 Antworten
Der Vertag ist schwebend unwirksam, er würde erst mit Zustimmung deiner Eltern wirksam. Da die Zustimmung nicht vorliegt, kein wirksamer Vertrag.
Deine Eltern teilen dem Käufer mit, dass sie dem Vertrag nicht zustimmen.
Blockieren darfst Du wen immer Du möchtest.
Ja, sie kann den Vertrag widerrufen, da du nur beschränkt geschäftsfähig bist.
Reicht die mündliche Bestätigung, dass ich minderjährig bin oder muss ich Beweise erbringen? Und dürfte ich theoretisch jetzt den User blockieren ohne Konsequenzen also?
Guten Abend Delorthan,
wenn es um Rechtsgeschäfte von Minderjährigen (7 bis 18 Jahre, vgl. §§ 2, 107 BGB) geht, kommt einem sofort der § 110 BGB in den Sinn. Das ist der sogenannte "Taschengeldparagraph", sofern du beispielsweise Sachen im preislichen Bereich von Taschengeldbeträgen kaufst, sind diese Kaufverträge ohne Mitwirken deiner Sorgeberechtigten von Anfang an wirksam.
Aber auch ganz allgemein gehalten spricht der § 110 BGB von der Bewirkung der Leistung mit Mitteln, die dir zu diesem Zweck zur freien Verfügung überlassen wurden. Bei der Konsole ist jedoch davon auszugehen, dass diese dir zweckgebunden zur eigenen Verwendung, nicht jedoch zur freien Verfügung überlassen wurde.
Folglich ist der Kaufvertrag, den du abgeschlossen hast, gemäß § 108 Abs. 1 BGB "schwebend unwirksam" - er hängt von der Genehmigung deiner Sorgeberechtigten (§ 107 BGB) ab. Sobald deine Sorgeberechtigten (hier handelt es sich wohl um deine Mutter) die Versagung der Genehmigung deinem Vertragspartner mitteilen, wird der Kaufvertrag von Anfang an ("ex tunc") unwirksam. Aber selbst, wenn deine Mutter sich überhaupt nicht zur Genehmigung äußern würde, gilt diese gemäß § 108 Abs. 2 Satz 2 BGB automatisch mit dem Ablauf von zwei Wochen als versagt.
Wie du siehst, musst du dir wohl keine Sorgen machen. Bitte beachte aber, dass du dir hier auf gutefrage lediglich rechtliche Meinungen einholen kannst, für verbindliche Aussagen musst du einen Anwalt befragen.
Liebe Grüße
Premados
Ja das kann sie und darf sie auch.
Danke, das ist super, da ich selber den Verkauf nicht wollte zu dem Preis.
LG :)
Reicht die mündliche Bestätigung, dass ich minderjährig bin oder muss ich Beweise erbringen? Und dürfte ich theoretisch jetzt den User blockieren ohne Konsequenzen also?
Na ja, den Beweis musst Du schon erbringen, sonst könnte ja jeder einfach einen kauf rückgängig machen.
Schau auch mal hier rein.
Bei ebay Kleinanzeigen musst du doch mind. 18 sein.
Hat du über den Account von deiner Mutter verkauft?
Reicht die mündliche Bestätigung, dass ich minderjährig bin oder muss ich Beweise erbringen? Und dürfte ich theoretisch jetzt den User blockieren ohne Konsequenzen also?