Alufelgen auf Kleinanzeigen verkauft und der Käufer will sie jetzt zurück geben?

4 Antworten

Muss ich darauf eingehen?

Ich hoffe du warst so schlau in der Anzeige zu schreiben

"Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung".

Grundsätzlich hat er es aber in Augenschein genommen und ich nehme nicht an, du hast es arglistig verschwiegen. Also dürfte die Sache durch sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Crisualz 
Fragesteller
 04.01.2022, 21:05

Ich habe Nichts verschwiegen.

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Rechtlich ist der Kauf abgeschlossen, du als VK auf der sicheren Seite.
Da der K sich die Ware angeschaut hat und dann mitgenommen hat. Er war mit dem Zustand der Felgen einverstanden.

die Felgen hätte er sich genauer ansehen müssen, notfalls mit Lappen bearbeiten. Hat er nicht. Pech.

es sind seine Felgen.

Das ist das Pech des Käufers du als Privatpersonen musst die Felgen nicht zurück nehmen. Blockiere den Nutzer und gut ist die Sache.