Kategorischer Imperativ und Sterbehilfe?

2 Antworten

soll die Sterbehilfe also zum allgemeinem Gesetz werden

oder kann Sterbehilfe grundsätzlich immer nur eine Einzelfallentscheidung sein, die man gesetzlich gar nicht festlegen kann, weil es keine Kriterien gibt, die allgemeingültig sein können?

Oder könnte es vielleicht doch allgemeingültige Kriterien geben? Wenn ja, welche und wer überprüft sie? Und welche Rolle spielt dann der Wille des Patienten? Soll jeder sterben dürfen, wann er will und soll das dann zum Gesetz erhoben werden?

Und was ist mit den Ärzten? Sollen sie per Gesetz gezwungen werden, aktiv einen Menschen zu töten, wenn derjenige das will,  auch dann wenn sie das nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können?

Oder soll diese Entscheidung  jedem Arzt selbst überlassen bleiben? Aber wie solll man dann ein allgemeingültiges Gesetz formulieren?

Genau das sind die Fragen, über die Du Dein Referat schreiben sollst.

Zu Thema Selbstzweck:

Selbstzweck bedeutet einfach nur,  dass moralisches Handeln keinem Zweck dienen darf z.B um mehr Geld zu verdienen oder um beliebt und anerkannt zu sein.

Man darf also z.B nicht eine große Spende an Hilfswerke machen, nur weil man das steuerlich absetzen kann oder weil man vor Anderen dann gut da steht. Die Hilfswerke würden sich zwar trotzdem über das Geld freuen und könnten viel Gutes damit bewirken, aber es wäre keine moralische Tat, denn es geschah ja nicht uneigennützig.

Ebenso dürfte Sterbehilfe nicht dazu dienen, z.B die Krankenkasten zu entlasten, weil die Pflege eines totkranken Patienten teuer ist und letztendlich den Sterbeprozess ja nur hinauszögert, aber den Tod nicht verhindern kann - diese Überlegung dürfte nach Kant keine Rolle spielen.

Tja, schwieriges Thema, da hast Du was zu tun und vor allem erstmal viel nachzudenken - das tun unsere Politiker schon seit Jahrzehnten, deshalb gibt es ja auch noch kein Gesetz darüber


Hallo.

Da das menschliche Leben in der Moralphilosophie Kants ein Zweck an sich ist und darauf auch der kategorische Imperativ fußt, lehnt Kant den Selbstmord ab. Aus der Selbstzweckformel folgt eine moralische Pflicht zum eigenen Leben, genauso wie die Pflicht das Leben anderer zu schützen.

Daher wäre Sterbehilfe unmoralisch, wenn man die Voraussetzungen von Kants Moralphilosophie teilt.