Todesstrafe - kategorischer Imperativ?

2 Antworten

Interessanterweise auf "zweierlei" Art:

  1. Wenn jemand z.B. einen Mord begeht, dann könnte man das gem. des k.I. als "Aufforderung" des Mörders ihn ebenfalls zu töten betrachten.
  2. Wenn man dieser "Aufforderung" nun aber nachkäme, so würde man selbige ebenfalls "aussprechen".

Aus 1. folgt 2. welches wiederum zu 1. führt und schon dreht sich der Kreis.

Deathmaster7630 
Fragesteller
 22.06.2019, 02:11

Könntest du 1. bitte noch etwas besser erläutern. Kann ist noch nicht ganz folgen. Trotzdem schon mal danke

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Isendrak  22.06.2019, 02:15
@Deathmaster7630
Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.

Im Falle eines Mörders würde das bedeuten, dass dieser Mörder, sofern er dem k.I. folgt, will, dass Mord "allgemeines Gesetz" werde. Und damit wäre er selbst so ziemlich Nummer 1 auf der Liste.

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Vielleicht hat Marcuse die Antwort:

„Keine Herrschaft ist perfekt ohne die Todesdrohung und das anerkannte Recht, den Tod auszuteilen – als legales Verdikt, im Krieg oder durch Verhungern lassen. Und keine Herrschaft ist perfekt, wenn nicht der Tod, so institutionalisiert, für mehr als eine natürliche Notwendigkeit und ein factum brutum genommen wird, nämlich als gerechtfertigt und als Rechtfertigung.“