Habe ich Kant richtig verstanden?

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Beim geschriebenen Text ist vieles richtig verstanden, aber er enthält zwei kleine Fehler und hat einen Gedanken nicht elegant formuliert und wohl auch inhaltlich nicht ganz klar erfaßt.

zu verbessernde Fehler

1) guter Wille und Gutes

Kant behauptet nicht einfach, nur der gute Wille selbst sei gut und nichts anderes, sondern mit einem Zusatz, uneingeschränkt gut sei nur der gute Wille.

Fähigkeiten können für gute oder schlechte Ziele eingesetzt werden. Bei einer Festlegung des Guten auf tatsächlich eintretende Folgen einer Handlung wäre das Gute von äußeren Bedingtheiten abhängig, über die keine Kontrolle besteht. Darüber, was aus Absichten wird, hat eine Person keine vollständige Macht, auch wenn es zu einer guten Absicht gehört, die vorhandene Klugheit für die Überlegung zu verwenden und sich um das tatsächliche Erreichen zu bemühen. Für etwas, was sich ihrer Verfügungsgewalt entzieht, kann eine Person nicht berechtigterweise verantwortlich gemacht werden.

Den Willen vernünftiger Wesen versteht Immanuel Kant als das Vermögen (die Fähigkeit), nach der Vorstellung sittlicher Gesetze, d. h. nach Prinzipien (Grundsätzen) der praktischen Vernunft zu handeln. Er vertritt die Auffassung, eine uneingeschränkt gute Handlung könne nur eine von einem guten Willen getragenen Handlung sein.

Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785/6). Erster Abschnitt. Übergang von der gemeinen sittlichen Vernunfterkenntniß zur philosophischen (AA IV 393/BA 1):
„Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein guter Wille.“

Um einen Willen als eigentlich moralisch und dabei voll als gut auffassen zu können, wird ein allgemeines Kriterium (ein allgemeiner Maßstab) benötigt. Dazu ist eine Betrachtung erforderlich, die sich auf den reinen Willen (den aus sich selbst bestimmten Willen) bezieht. Der reine Wille, der als gut beurteilt werden kann, ist nach Kants Auffassung der durch die reine Form der Gesetzlichkeit (Gesetzesförmigkeit; bezogen auf das moralische Gesetz/Sittengesetz; nicht auf juristische Gesetze) bestimmte Wille.

2) aus Pflicht und pflichtgemäß

Richtig verstanden ist: eine gute Handlung geschieht nach Kant aus Pflicht. Dies wird von Kant von Pflichtgemäßheit unterschieden (soweit ist die Deutung richtig), doch ist die angegebene Folgerung falsch, also sei die gute Handlung nicht pflichtmäßig.

Gegensatz zur Pflicht ist bei Kant die Neigung. Unter Neigung versteht Immanuel Kant das von Empfindungen bestimmte Begehrungsvermögen. In den Neigungen steckt ein Verlangen nach Glückseligkeit, die nach Kant ein Gut und ein Ziel ist. Die Neigungen haben mit ihrer Tendenz, uns in diese Richtung zu bewegen, einen Zweck. Jedoch hält Kant es für falsch und unmöglich, aus der Glückseligkeit als Bestimmungsgrund ein moralisches/sittliches Gesetz herzuleiten (Immanuel Kant, Kritik der praktischen Vernunft (1788). Erster Theil. Elementarlehre der reinen praktischen Vernunft. Erstes Buch. Die Analytik der reinen praktischen Vernunft. Erstes Hauptstück. Von den Grundsätzen der reinen praktischen Vernunft. § 3. Lehrsatz II Anmerkung I (AA V 024/A 45) und Anmerkung II (AA IV 025/A 46)). Sein Glück zu fördern, geschehe schon ganz natürlich aus Selbstliebe. Beim Erreichen der Glückseligkeit gelten Gebote der Klugheit. Diese stellen nur hypothetische Imperative dar. Diese Gebote haben bloß subjektive Gültigkeit, sie gelten nur unter der Bedingung/Voraussetzung, irgendwelche Zwecke als angestrebtes Ziel zu haben. Dann geht es darum, die zur Verwirklichung geeigneten Mittel zu verwenden. Dies enthält keine Bestimmungsgründe des Wollens, die objektiv und allgemeinverbindlich Gültigkeit als gut beanspruchen könne, das Gute würde aufgrund von ihnen nicht notwendig getan, im Unterschied zum kategorischen Imperativ, der unbedingt gilt. Allein ein guter Wille kann uneingeschränkt für gut gehalten werden.

Der Ausdruck „pflichtgemäß“ betrifft nur die äußere Handlung. Der Ausdruck „aus Pflicht“ betrifft die innere Seite, den Beweggrund/die Triebfeder. Pflichtgemäßes Handeln kann bloßes äußeres Handeln, das dem Recht entspricht (Legalität), sein. Einen Wert als moralisch/sittlich gut hat aber nach Kant ein menschliches Handeln nur, wenn die Pflicht Bestimmungsgrund des Wollens ist. Eine Maxime (der subjektive Grundsatz) des Handelns hat nur dann einen moralischen Gehalt, wenn etwas Pflichtmäßiges weder aus einer (unmittelbaren oder mittelbaren) Neigung noch aus Furcht getan oder unterlassen wird, sondern rein aus Pflicht.

Albrecht  21.03.2013, 02:58

Nach der von Immanuel Kant vertretenen Ethik hat der Mensch als Naturwesen Neigungen und kann daher Lust bekommen, das moralische Gesetz zu übertreten. Zur Befolgung des Gesetzes ist es dann nötig, die Neigungen zu überwinden, indem sich die Pflicht geltend macht. Die moralische Nötigung der Pflicht ist ein innerer Zwang (Selbstzwang). Sie geschieht durch Selbstbindung eines Vernunftwesens an ein von ihm selbstbestimmt aufgestelltes sittliches Gesetz. Jemand folgt der Stimme der Vernunft, im Handeln unbedingt ihrem Gesetz (kategorischer Imperativ) zu folgen.

Kant hält es für eine Pflicht, als vernunftbegabtes Wesen dem Sittengesetz zu folgen, weil dies die Achtung vor dem mittels der Vernunft eingesehenen Gesetz gebietet.

Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1786). Erster Abschnitt. Übergang von der gemeinen sittlichen Vernunfterkenntniß zur philosophischen (AA IV 400/BA 14):
Pflicht ist die Nothwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz. Zum Objecte als Wirkung meiner vorhabenden Handlung kann ich zwar Neigung haben, aber niemals Achtung, eben darum, weil sie bloß eine Wirkung und nicht Thätigkeit eines Willens ist. Eben so kann ich für Neigung überhaupt, sie mag nun meine oder eines andern seine sein, nicht Achtung haben, ich kann sie höchstens im ersten Falle billigen, im zweiten bisweilen selbst lieben, d. i. sie als meinem eigenen Vortheile günstig ansehen. Nur das, was bloß als Grund, niemals aber als Wirkung mit meinem Willen verknüpft ist, was nicht meiner Neigung dient, sondern sie überwiegt, wenigstens diese von deren Überschlage bei der Wahl ganz ausschließt, mithin das bloße Gesetz für sich kann ein Gegenstand der Achtung und hiemit ein Gebot sein. Nun soll eine Handlung aus Pflicht den Einfluß der Neigung und mit ihr jeden Gegenstand des Willens ganz absondern, also bleibt nichts für den Willen übrig, was ihn bestimmen könne, als objectiv das Gesetz und subjectiv reine Achtung für dieses praktische Gesetz, mithin die Maxime, einem solchen Gesetze selbst mit Abbruch aller meiner Neigungen Folge zu leisten.“

Höchste Wertschätzung/Anerkennung als moralisch wertvoll verdient nach Kant nur eine Handlung aus Pflicht. Wenn eine Neigung zur pflichtgemäßen Handlung führte, ist dies nicht wahrhaft moralisch wertvoll, kann aber Billigung/Lob/Ermunterung bekommen.

Eine moralisch gute Handlung entspricht nach Kant sowohl der Anforderung, aus Pflicht zu geschehen, als auch der, pflichtgemäß zu sein.

Immanuel Kant, Kritik der praktischen Vernunft. Erster Teil. Elementarlehre der reinen praktischen Vernunft. Zweites Buch. Dialektik der reinen praktischen Vernunft. Drittes Hauptstück. Von den Triebfedern der reinen praktischen Vernunft (AA V 081/A 144 – 145):
„Der Begriff der Pflicht fodert also an der Handlung, objektiv, Übereinstimmung mit dem Gesetze, an der Maxime derselben aber, subjektiv, Achtung fürs Gesetz, als die alleinige Bestimmungsart des Willens durch dasselbe. Und darauf beruht der Unterschied zwischen dem Bewußtsein, pflichtmäßig und aus Pflicht, d.i. aus Achtung fürs Gesetz, gehandelt zu haben, davon das erstere (die Legalität) auch möglich ist, wenn Neigungen bloß die Bestimmungsgründe des Willens gewesen wären, das zweite aber (die Moralität), der moralische Wert, lediglich darin gesetzt werden muß, daß die Handlung** aus Pflicht**, d.i. bloß um des Gesetzes willen geschehe.

Es ist von der größten Wichtigkeit in allen moralischen Beurteilungen, auf das subjektive Prinzip aller Maximen mit der äußersten Genauigkeit Acht zu haben, damit alle Moralität der Handlungen in der Notwendigkeit derselben aus Pflicht und aus Achtung fürs Gesetz, nicht aus Liebe und Zuneigung zu dem, was die Handlungen hervorbringen sollen, gesetzt werde. Für Menschen und alle erschaffene vernünftige Wesen ist die moralische Notwendigkeit Nötigung, d.i. Verbindlichkeit, und jede darauf gegründete Handlung als Pflicht, nicht aber als eine uns von selbst schon beliebte, oder beliebt werden könnende Verfahrungsart vorzustellen.“

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Albrecht  21.03.2013, 03:00

Nicht elegant ist die Formulierung, um also diesem Sittengesetz auf die Spur zu kommen, müsse ich die Maxime meines Handelns einer Gesetzmäßigkeit unterziehen.

Der kategorische Imperativ (der Sache nach ein einziger, wenn es auch verschiedene Formulierungen gibt) ist eine Formel des Sittengesetzes und enthält außer dem Gesetz nur die Notwendigkeit der Maxime, diesem Gesetz gemäß zu sein.

Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785/6). Zweiter Abschnitt. Übergang von der populären sittlichen Weltweisheit zur Metaphysik der Sitten (AA IV 421/BA 52):
„Der kategorische Imperativ ist also nur ein einziger und zwar dieser: handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde.

Der kategorische Imperativ enthält einen Prüfstein für Handlungsmaximen. Nach Kant ist mit ihm eine Überprüfung möglich, ob eine Maxime moralisch gut ist, also in das Sittengesetz hineinpassend.

Bei der Anwendung wird die Maxime des Handelns (ihr subjektiver Grundsatze) darauf überprüft, ob sie widerspruchsfrei zu einem Gesetz als einem Bestandteil einer allgemeinen Gesetzgebung der Vernunft werden kann.

Bei einer etwas schwächeren Bedingung geht es darum, ob ich wollen kann, daß eine Maxime ein allgemeines Gesetz wird.

Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785/6). Zweiter Abschnitt. Übergang von der populären sittlichen Weltweisheit zur Metaphysik der Sitten (AA IV 424/BA 57):
„Man muß wollen können, daß eine Maxime unserer Handlung ein allgemeines Gesetz werde: dies ist der Kanon der moralischen Beurtheilung derselben überhaupt.“

Die Auffassung zu dieser ethischen Theorie ist eine weitere Frage. Als notwendige Bedingung moralischen Handelns ist der kategorische Imperativ meines Erachtens plausibel. Beliebige Launen sind nicht tragfähig, mit der Vernunft nachvollziehbare Grundsätze dagegen etwas, auf das sich Ethik stützen kann. Zweifel stellen sich dabei, ob der kategorische Imperativ sich auch immer als hinreichende Bedingung eignet und die Argumentation in jedem Fall überzeugt. Er ist nur formal (Form der Gesetzlichkeit). Außerdem ist es im Fall eines Aufeinanderpralls von Pflichten, die gegenläufige Handlungen verlangen, eine Entscheidung nicht gut möglich (Kant meint, eine solche Pflichtenkollision komme nicht tatsächlich vor).

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Universum314 
Fragesteller
 21.03.2013, 17:30
@Albrecht

Ich frage nochmal nach, um sicher zu gehen: Wenn man den kategorischen Imperativ auf Maximen anwendet, dann kann man feststellen, ob die Maxime moralisch oder unmoralisch ist, richtig?

Was würden Sie denn in Bezug auf den Kategorischen Imperativ auf folgende Maxime sagen: Ich möchte nur in Hotels einkehren, in denen keine Kinder aufgenommen werden.

Ist diese Maxime moralisch?

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Albrecht  21.03.2013, 21:27
@Universum314

Dies ist richtig, ob Kant ist es so gedacht, daß mittels des kategorischen Imperativs als Prüfstein festgestellt werden kann, ob die Maxime moralisch gut ist oder nicht.

So wie formuliert, handelt es sich um einen Wunsch.

Dabei wäre auch der Grund zu untersuchen. In einem gewissen Ausmaß kann der Wunsch zumindest verständlich sein, wenn es darum geht, starke Störung durch Unruhe (z.B. viel Geschrei, wildes Herumlaufen und Ähnliches zu vermeiden).

Die Wahl eines Hotels, bei möglichst wenig Lärm und Unruhe zu erwarten ist, kann als Befolgung eines hypothetischen Imperativs (Gebot der Klugheit bei gegebenen Zweck/Ziel) betrachtet werden. Ein hypothetischer Imperativ ist nicht etwas, das unbedingt gelten kann und damit moralisch gut ist.

Eine überprüfbare Maxime des Handelns könnte sein, nur in Hotels ohne Kinder als Gäste einzukehren bzw. Hotels vorzuschreiben, keine Kinder aufzunehmen.

Bei dieser Maxime könnte mit starken Argumenten angefochten werden, daß sie moralisch gut ist, auch wenn eine strikte Beweisführung mit Aufzeigen eines Widerspruchs nicht ganz leicht ist.

Ansätze, in welche Richtung gedacht werden könnte:

Ein Ausschließen von Personengruppen, weil Leute etwas an diesen stören, untergräbt den Zweck von Hotels, Aufnahme für (vorübergehend) Unterkunftssuchende zu bieten. Dann könnte nämlich alles möglich, was irgendwelche Leute als störend empfinden, Personengruppen von einer Aufnahme ausschließen, z. B. Aussehen, Verhaltensweisen. Die Person, die Kinder ausschließen will, könnte von anderen auch wegen irgendetwas störend empfunden werden und beeinträchtigt mit der Art der Maxime (wenn so etwas gelten soll) die Gewährleistung ihrer eigenen Aufnahme.

Personen mit Kindern haben den Wunsch nach der Möglichkeit einer Aufnahme und ein allgemeines Verwehren dieses Bedürfnisses schadet dem guten Zusammenleben in einer Gemeinschaft. Für das Fortbestehen der Menschheit sind Kinder erforderlich. Sonst gibt es nach einer Weile auch keine personal in Hotels mehr.

In der Maxime steckt die Tendenz, Kinder und ihre Eltern nicht als Zweck an sich selbst zu achten, sondern sich auf den Wunsch nach Fernhalten zu beschränken und sie damit nur unter dem Gesichtspunkt von Mitteln für einen eigenen Wusch zu sehen.

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Universum314 
Fragesteller
 22.03.2013, 06:37
@Albrecht

Danke für Ihre Antwort. Zwei Fragen hätte ich noch.

  1. Warum gebietet der Kategorische Imperativ, dass man auf keinen Fall lügen soll/darf?

  2. Wäre folgende Maxime moralisch: Wenn ich kein Geld habe, dann fahre ich schwarz.

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Albrecht  24.03.2013, 21:47
@Universum314

1) Wahrhaftigkeit ist Pflicht. Lügen (Unwahrhaftigkeit) schädigen das Vertrauen. Aussagen könnten keinen Glauben auf ihre Ehrlichkeit finden. Dies untergräbt die Möglichkeit, Verträge einzugehen, bei denen ja die ehrliche Absicht ihrer Einhaltung Voraussetzung ist. Mit der Zulässigkeit von Lügen würden alle auf Erklärungen in Verträgen beruhenden Rechte die Grundlage entzogen, was die menschliche Gesellschaft unrechtmäßig einer Rechtsgrundlage beraubt.

Immanuel Kant, Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen (1798) (AA VIII 426):
„Wahrhaftigkeit in Aussagen, die man nicht umgehen kann, ist formale Pflicht des Menschen gegen jeden, es mag ihm oder einem andern daraus auch noch so großer Nachtheil erwachsen; und ob ich zwar dem, welcher mich ungerechterweise zur Aussage nöthigt, nicht Unrecht thue, wenn ich sie verfälsche, so thue ich doch durch eine solche Verfälschung, die darum auch (obzwar nicht im Sinn des Juristen) Lüge genannt werden kann, im wesentlichsten Stücke der Pflicht überhaupt Unrecht: d. i. ich mache, so viel an mir ist, daß Aussagen (Declarationen) überhaupt keinen Glauben finden, mithin auch alle Rechte, die auf Verträgen gegründet werden, wegfallen und ihre Kraft einbüßen; welches ein Unrecht ist, das d er Menschheit überhaupt zugefügt wird.

Die Lüge also, bloß als vorsetzlich unwahre Declaration gegen einen andern Menschen definirt, bedarf nicht des Zusatzes, daß sie einem anderen schaden müsse; wie die Juristen es zu ihrer Definition verlangen (mendacium est falsiloquium in praeiudicium alterius). Denn sie schadet jederzeit einem anderen, wenn gleich nicht einem andern Menschen, doch der Menschheit überhaupt, indem sie die Rechtsquelle unbrauchbar macht.“

2) Die Maxime ist nicht moralisch gut. Wenn es Grundsatz wird, einem Verkehrsbetrieb die Bezahlung durch Schwarzfahren entziehen zu können, schadet dies ihm und untergräbt auf die Dauer aufgrund fehlender Einkünfte die Existenz von Verkehrsbetrieben. Menschen verlören mit dem Wegfall ihrer Dienstleistungen eine Beförderungsmöglichkeit.

Denkbar wäre ein offenes Bekenntnis, kein Geld zu haben, und eine Fahrt mit Erlaubnis (z. B. mit Nachholen des Zahlens unter Vorlagen eines Ausweises zur Sicherstellung). Dies könnte aber zu wenig praktikabel sein. Denkbar ist, für Leute, die wegen großer Armut kein Geld haben, ein Sozialticket einzurichten.

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Universum314 
Fragesteller
 27.03.2013, 11:10
@Albrecht
  1. Wie muss man denn in der Regel vorgehen, um fest zu stellen, ob eine Maxime moralisch gut oder unmoralisch ist? Gibt es da "Regeln"?

  2. Wie sieht es denn mit der Maxime aus: Ich möchte anderen Menschen nicht helfen, wenn sie in Not sind? Warum ist diese Maxime unmoralisch?

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Albrecht  27.03.2013, 23:53
@Universum314

1) Überprüft wird, ob ein vernünftiger Grundsatz aufgestellt ist, der Teil einer allgemeinen Gesetzgebung sein könnte.

2) Die Maxime mißachtet die Mitmenschlichkeit. Ein gutes Zusammenleben in einer Gemeinschaft erleidet Schaden. Es gibt nach Kant eine Tugendpflicht zum Wohltun, wenn jemand eine Hilfeleistung in der Not benötigt und jemand in der Lage ist, sie zu geben. Ein Unterlassen der Hilfeleistung aus (vermeintlichem) Eigennutz steht zum kategorischen Imperativ in Gegensatz. Dies kann weder widerspruchsfrei Bestandteil einer allgemeinen Gesetzgebung der Vernunft sein noch als solcher gewollt werden. Ich selbst könnte auch nicht mehr auf Hilfe bauen, wenn ich darauf angewiesen bin.

Immanuel Kant, Die Metaphysik der Sitten (1797). Zweiter Theil. Metaphysische Anfangsgründe der Tugendlehre. Ethische Elementarlehre. Zweiter Theil. Von den Tugendpflichten gegen Andere. Erstes Hauptstück. Von den Pflichten gegen Andere, blos als Menschen. 1. Abschnitt. Von der Liebespflicht gegen andere Menschen. A. Von der Pflicht der Wohlthätigkeit § 30 AA VI 453:

„Wohlthätig, d. i. anderen Menschen in Nöthen zu ihrer Glückseligkeit, ohne dafür etwas zu hoffen, nach seinem Vermögen beförderlich zu sein, ist jedes Menschen Pflicht. Denn jeder Mensch, der sich in Noth befindet, wünscht, daß ihm von anderen Menschen geholfen werde. Wenn er aber seine Maxime, Anderen wiederum in ihrer Noth nicht Beistand leisten zu wollen, laut werden ließe, d. i. sie zum allgemeinen Erlaubnißgesetz machte: so würde ihm, wenn er selbst in Noth ist, jedermann gleichfalls seinen Beistand versagen, oder wenigstens zu versagen befugt sein. Also widerstreitet sich die eigennützige Maxime selbst, wenn sie zum allgemeinen Gesetz gemacht würde, d. i. sie ist pflichtwidrig, folglich die gemeinnützige des Wohlthuns gegen Bedürftige allgemeine Pflicht der Menschen und zwar darum: weil sie als Mitmenschen, d. i. Bedürftige, auf einem Wohnplatz durch die Natur zur wechselseitigen Beihülfe vereinigte vernünftige Wesen, anzusehen sind.“

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An Kants Vorstellung vom "guten Willen" werden die Grenzen jeder idealistischen Definition auf den schwindelnden Höhen der Abstraktion deutlich. Kants Bestreben mit dem GUTEN WILLEN wie mit dem KATEGORISCHEN IMPERATIV ist es, Maßstäbe jenseits menschlicher Perspektivität zu setzen, Allgemeingültigkeit. Man sollte nicht vergessen dass in Nazideutschland Kant dann sehr wohl in die Perspektive der Naziideologie gebracht wurde und ein Fundamentalist wird Kants allgemeine, nicht im Detailll definierte Wertigkeit auf seine religiös fanantische Einstellung beziehen und durchaus behaupten können, dass es der mit dem eigenen Blut unterstrichene GUTE WILLE ist, wenn er um der Ehre Gottes willen sich und andere Menschen in die Luft sprengt. Man kann ihm das mit Kant nicht widerlegen.

Universum314 
Fragesteller
 20.03.2013, 07:21

Ich wollte aber gerne wissen, ob das richtig ist, was ich geschrieben habe.

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Universum314 
Fragesteller
 20.03.2013, 16:26
@berkersheim

Dann erstmal Danke für Ihre Antwort.

Was mich nochmal interessiert ist folgendes: Kann ich mit dem Kategorischen Imperativ prüfen, ob meine Maxime und die damit verbundene Handlung moralisch ist? Wann ist eine Maxime unmoralisch?

Würden Sie meinem Text (oben) noch etwas hinzufügen bzw. fehlt etwas wichtiges, was ich wissen sollte?

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berkersheim  20.03.2013, 22:24
@Universum314

Nach Kant und vielen seiner Anhänger ist es möglich, mit Hilfe des Kategorischen Imperativs zu prüfen, ob eine Maxime und die damit verbundene Handlung moralisch ist.

Was aber, wenn ein Fundamentalist kommt und behauptet, es sei moralisch geboten, Gotteslästerer in die Luft zu sprengen? Bei der Gegenfrage, ob er wollen könne, dass andere ihn in die Luft sprengen, wird er bejahen, sofern er ein Gotteslästerer wäre. Man wird meiner Meinung nach mit dem Kat. Imperativ dem Fundamentalisten nicht zeigen können, dass sein Handeln unmoralisch ist, weil er von einem ganz anderen Wertesystem ausgeht.

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