Kassierer bei Toom als Minderjähriger (Nebenjob)?

5 Antworten

Hier findest Du erst einmal die Grundbedingungen:


Nebenjob ab 16 Jahren: Als Schüler Geld verdienen – so geht's

www.nebenjob.de/njtipps/nebenjob-ab-16.html

Nebenjob bei der EDEKA Handelsgesellschaft - Nebenjob-Zentralewww.nebenjob.de/nachgefragt/nachgefragt-edeka.html

Nebenjobs für Schüler – Die 10 attraktivsten Schülerjobs ab 16 Jahren ...www.fixverdient.de/nebenjobs-schueler-ab-16/

Problem - Du darfst als "Kind" nur bis 18.00 arbeiten.


Jugendarbeitsschutz für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren

Wer zwischen 15 und 18 Jahre alt ist, zählt vor dem Gesetz als "Jugendlicher". Damit findet das Jugendarbeitsschutzgesetz für diesen Personenkreis Anwendung –allerdings nicht für Jugendliche, die
„hauptberuflich“ Schüler sind. Denn Vollzeitschulpflichtige gelten generell als Kind im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes, selbst wenn
sie bereits das 15. Lebensjahr vollendet haben.




Das Problem bei unter 18jährigen, die noch voll zur Schule gehen, ist die Tatsache, dass diese rechtlich als Kinder behandelt werden müssen, d.h. Ihnen ist maximal 2h Arbeit erlaubt pro Tag und auch nur bis 18h. Ausnahmen gibt es nur in der Ferienzeit.

Dadurch fällt das meiste bereits weg, da man in der Regel keinen Arbeiter für 2h gebrauchen kann. 

Zeitungen austragen ist halt ein klassischer Schülerjob, den man machen kann.

Wurzelauseins 
Fragesteller
 07.06.2016, 16:20

Ich geh aber nicht mehr zur Schule.

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Mit 16 J. wird man dich nirgendwo als Kassierer beschäftigen. Dort werden nur Leute mit Ausbildung oder zumindest Berufserfahrung eingesetzt. Ich sage dir mal was das Gesetz genau sagt (Nicht zu Kassierer, sondern allgemein):

Nebenjob / Ferienjob
Erlaubt ab 13 Jahre, mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten (Eltern), soweit die Beschäftigung leicht und geeignet ist.

Du darfst laut Gesetz 2 Stunden pro Tag arbeiten. Jedoch nicht vor der Schule und nicht nach 18 Uhr. Auch am Wochenende (Sa + So.) darfst du nicht arbeiten. Ausnahme: Im landwirtschaftlichen Betrieb darf bis zu 3 Stunden pro Tag geholfen werden.

Grund hierfür ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 2+ § 5 JArbSchG) :
(1) Kind (Sorry, so lautet das Gesetz ;) ) im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
(2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
(3) Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.

Viel Glück, viel Erfolg

Wurzelauseins 
Fragesteller
 07.06.2016, 16:20

Beim Rewe wurde mir gesagt, dass eine Ausbildung oder derartiges nicht notwendig sei. Lediglich 18 Jahre muss man alt sein.

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Wurzelauseins 
Fragesteller
 07.06.2016, 16:21

Außerdem gehe ich nicht mehr zur Schule

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Lavendelelf  07.06.2016, 16:46
@Wurzelauseins

Dann entschuldige vielmals meine Antwort. Du hast in deiner Frage allerdings nicht geschrieben, dass du nicht mehr zur Schule gehst. Du hast lediglich geschrieben, dass du Abiturient bist. Das bedeutet nicht, dass du dein Abitur schon abgeschlossen hast. Und mit 16 Jahren glaube ich das auch nicht. 13 Schuljahre vollendet mit 16 Jahren??

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1. Toom gehört zu REWE.

2.  Im Baumarkt werden ja aber nicht Spirituosen verkauft: Falsch, auch da kannst du alkoholische Getränke kaufen.

Aber das alleine ist es ja nicht. Vielleicht kannst du da Ware auspacken usw. (Nicht kassieren.)

Wurzelauseins 
Fragesteller
 07.06.2016, 14:20

Ach echt?
Oh. Lustig xD

Aber das alleine ist es ja nicht? Was meinst du damit?

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chanfan  07.06.2016, 14:21
@Wurzelauseins

Weil es nicht um alkoholische Getränke geht. Ich nehme mal an, das du das mit der Kassiererin extra bei deiner Nachfrage im Laden erwähnt hast.

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Ich bin mir ziemlich sicher, daß sie keine 16 jährige Aushilfe an die Kasse setzen. Aber Regale einräumen etc. ist so der übliche Job für Jugendliche Aushilfen.