Kann Pflege staatlich finanziert werden?

8 Antworten

Wende Dich bitte an eine Pflegeberatungstelle, z. B. von der Diakonie und z. B. an den Pflegedienst Pflegewerk, Hauptsitz von denen ist in Berlin, sind aber in jeder Stadt und auch an die Krankenkasse der Mutter. Wenn Du ausziehen willst, schafft das der Vater nicht alleine und ihr braucht einen Pflegedienst und der wird von der Krankenkasse bezahlt und jedes halbe Jahr sind auch Pflegeberatungsgespräche Pflicht und auch sehr hilfreich von und mit dem Pflegedienst dann. Es gibt Pflegelotsen im Internet. Für Deine Mutter kannst Du Sozialhilfe beantragen, wenn sie ins Heim muss und ihre Rente nicht ausreicht. Ihr könnt auch 24 h- Helfer aus Polen nehmen und auch die werden von der Kasse bezahlt. Das geht über Pflegeagenturen. Fragt euren Pfarrer mal, ob der was weiss. Du kannst auch im Amtsgericht einen Berufsbetreuer für Deine Mutter jetzt beantragen, der alles das regeln soll, weil Du ja auch den Verdacht hast, dass es nicht gut läuft jetzt mit dem vater und der Pflege der Mutter und das regelt dann alles der Berufsbetreuer und Du schreibst dabei, dass Du aus dem haus ziehen willst beruflich und es nicht weiter regeln kannst und dass auch der vater alleine damit überfordert sein wird. Dann bekommt sie Besuch von einem Richter vom Familiengericht, Vormundschaftsgericht und eine Berufsbetreuung wird eingerichtet. Diese wird auch vom Staat bezahlt zum großen Teil. Das sind oft Anwälte oder Sozialpädagogen, die das dann machen. das Antragsformular findest Du im Internet für einen Berufsbetreuer zu beantragen beim Amtsgericht.

wilees  03.03.2024, 20:02
jedes halbe Jahr sind auch Pflegeberatungsgespräche Pflicht

bei Pflegegrad 5 sogar vierteljährlich

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In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Pflege finanziell zu unterstützen. Da deine Mutter Pflegegrad 5 hat, ist sie in der höchsten Pflegestufe eingestuft und somit als schwerstpflegebedürftig anerkannt. Dies ermöglicht den Zugang zu den höchsten Leistungen der sozialen Pflegeversicherung.

Grundsätzlich gibt es bei Pflegebedürftigkeit Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, die über die Pflegekasse abgerechnet werden. Bei Pflegegrad 5 können dies beispielsweise folgende Leistungen sein:

- Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- Sachleistungen für professionelle Pflegedienste
- Kombinationsleistungen aus Pflegegeld und Sachleistungen
- Vollstationäre Pflege im Pflegeheim

Für den Fall, dass deine Mutter in einem Pflegeheim untergebracht werden muss und die Rente sowie die Leistungen der Pflegeversicherung die Kosten nicht decken, kann unter Umständen die Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beantragt werden. Diese Sozialhilfeleistung springt ein, wenn eigene Mittel und die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen.

Du als Kind haftest grundsätzlich nicht für die Pflegekosten deiner Mutter, sofern du kein ausreichendes Einkommen hast. Erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von derzeit über 100.000 Euro würdest du für die Unterhaltskosten deiner Mutter herangezogen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).

Es ist jedoch zu beachten, dass vermögensrechtliche Verhältnisse untersucht werden könnten und ggf. vorhandenes Vermögen deiner Mutter zunächst eingesetzt werden muss.

Um deine Mutter in einem Pflegeheim unterbringen zu können, solltest du Kontakt mit der Pflegekasse deiner Mutter aufnehmen und dich dort beraten lassen. Zudem kann eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden, wenn dein Vater die Betreuung nicht mehr ausüben kann. Dafür wendest du dich an das zuständige Betreuungsgericht.

Da die Situation sehr komplex sein kann und eine individuelle Beratung erfordert, wäre es ratsam, sich durch einen auf Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen oder Hilfestellung bei einer Sozialberatungsstelle zu suchen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist 👨‍⚖️😁

Für das Pflegeheim muss Deine Mutter erstmal Ihre Rente und die Leistungen der Pflegekasse einsetzen. Je nach Einkommensverhältnissen muss auch Dein Vater noch Unterhalt zahlen. Kinder sind nur dann unterhaltspflichtig, wenn sie über 100.000 EUR verdienen.

Den Rest zahlt dann der Staat

Kinder sind genauso ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig, wie Eltern den Kindern gegenüber. Allerdings ist es beim Elternunterhalt so geregelt, dass es vergleichsweise großzügige Einkommens- und Vermögensgrenzen gibt.

Du wirst also für deine Mutter nicht dein letztes Hemd geben müssen.

Stellt sich nur noch die Frage, ob dein Vater, sofern du noch keine 25 bist für dich und dein Studium aufkommen kann. ggf. wäre BaFög eine Alterntaive.

lg, Nicki

Die häusliche Pflege ist nicht möglich da diese nur zweimal in der Woche kommen würde

Bei Pflegestufe 5? Da ist viel mehr drin bei dieser Pflegestufe.
Aber davon mal abgesehen, ohne deinen Vater geht es trotzdem nicht und da du den Verdacht hast, dass deine Mutter nicht gut versorgt wird, muss es anders laufen.

Du musst den Aufenthalt im Pflegeheim nicht finanzieren. Die Rente deiner Mutter wird dafür genommen, dein Vater wird in einem festgelegten Umfang herangezogen, je nach Einkommen und den Rest bezahlt der Staat.