Kann meine verlobte Mit 17 und schwanger ins Heim geworfen werden?

8 Antworten

sie ist 17 und somit minderjährig. es bleiben zwei optionen: sie bleibt zu hause bei ihren eltern und die übernehmen die vormundschaft für ihr enkelkind oder sie geht in ein mutter-kind-heim.

das mutter-kind-heim ist nichts wo man hingeworfen wird, sondern unterstützt junge mütter erwachsen zu werden, den umgang mit dem kind zu erlernen und vor allem schule und ausbildung weiter zu betreiben.

du bist selbst minderjährig und bist erst rechtlicher vater, wenn sie dich eingetragen hat als solcher. bis dahin bist du nichts. mit eintragung als vater hast du anspruch auf umgang, pflicht auf unterhaltszahlung für mutter und kind. unterstütze sie also in ein mutter-kind-heim zu gehen und zeig ihr die positiven seiten daran. du kannst sie dort regelmäßig besuchen um dein kind zu sehen.

"Ins Heim geworfen..." Ist doch kein Kerker ;-)... Nein, sie wird nirgendwohin geworfen. Sie muss aufgrund der jungen Jahre eh zum Gespräch zum Jugendamt und dort entscheidet man gemeinsam wie es am Besten weitergeht. Vielleicht tut es ihr sogar gut um von der Mutter und Schwester weg zu kommen in ein Mutter-Kind-Heim zu gehen. Du bist bald 18, beantragst ebenfalls das Sorgerecht und wenn du dann finanziell auf guten Füßen stehst, dann ist sie wahrscheinlich auch schon 18 und ihr zieht zusammen. Vielleicht wäre es auch eine Möglichkeit zu deinen Eltern zu ziehen?! Da müsste zwar auch ihre Mutter mitspielen, aber die Alternative wäre: als 17 jährige haut sie immer wieder Zuhause ab... Solange IHR gute Eltern seid, wird das Jugendamt euch auch nicht das Kind wegnehmen oder Mutter und Kind zwangsweise irgendwo unterbringen.

Das Wichtigste ist halt, dass ihr gemeinschaftlich auftretet und euch als gute und verantwortungsvolle Eltern erweist. Warum macht ihr nicht schon mal selbst einen Termin beim Jugendamt und bittet dort um Hilfe? Schildert die Situation, lasst das Jugendamt an euren Plänen teilhaben, kommt erwachsen und verantwortungsvoll rüber und arbeitet mit denen zusammen...

Hallo

Du als "Verlobter" hast keinerlei rechtliche Handthabe. Alleine die Erziehungsberechtigten können da eventuelm etwas machen, wenn das ganze gegen ihren Willen passiert. Normalerweise entscheiden sie über den Aufenthaltsort, es gibt hohe rechtliche Hürden, damit das Jugendamt tatig werden darf.

Ansonsten entscheidet das Jugendamt aber, wo der geeignetste Ort ist. Du in deiner Rolle kannst nur konstruktiv Kontakt aufnehmen und Überzeugungsarbeit leisten, am besten mit ihrem Einverständniss, da man dir ansonsten gar keine Infos herausgeben darf.

Noname623 
Fragesteller
 21.08.2019, 04:24

Danke das war hilfreich aber leider auch nicht ganz beruhigend

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Sie kann sich weigern, in ein (Mutter-Kind-)Heim zu ziehen, gegen ihren Willen wird sie als nahezu Volljährige dort auch nicht "zwangseingewiesen".

ABER: sie ist schwanger, und nun zählt nicht mehr ihr Wille alleine. Sollte das Jugendamt zu der Überzeugung gelangen, dass sie aufgrund der prekären Familienverhältnisse und ihres jugendlichen Alters mit der Versorgung des Säuglings überfordert sein, wird man ihr das MuKi nahelegen, weigert sie sich, kann ihr das Kind entzogen werden (Pflegefamilie). Das ist keine Situation, in der man mit Trotz weiter kommt, sondern nur mit Kooperation.

Du kommst erst dann rechtlich ins Spiel, wenn du die Vaterschaft anerkannt hast (das kann auch VOR der Geburt passieren).

Wie sind deine Lebensverhältnisse? Unterstützen euch DEINE Eltern? Wäre ein Einzug deiner Freundin bei euch eine Möglichkeit?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sie ist 17. Da wird nicht mehr viel passieren. Ich hatte über 8 Jahre Kontakt mit dem Jugendamt, wegen meines Bruders.

Er schwänzt seit gut 2 Jahren die Schule. Wir hatten so viele Betreuer, er war in einer Einrichtung, und und und. Jetzt sitzt er mit 17 trotzdem wieder zuhause, und keiner weiß weiter. Das Amt hat gesagt, dass man niemanden zwingen kann und es jetzt auch nichts mehr nützt. Wir hören seit nem halben Jahr schon nichts mehr von irgendwelchen Behörden.

In dem Alter kommt nicht mehr viel dabei rum. Sie wird 18, da macht das Amt sich keine allzu großen Mühen mehr. Wäre auch Blödsinn, da sie kein Jahr mehr minderjährig ist. Wäre ein riesen Aufwand für nichts.

Die Eltern, sofern sie das Sorgerecht haben, können sich zwar noch einmischen, aber selbst Kinder haben gesetzlich ein Mitspracherecht. Daher wird sie mit ihren 17 Jahren, nicht einfach "weggeholt". Sie darf ebenfalls ihre Ansicht äußern und hat auch das Recht, zu äußern, wo es ihr gut geht.

So einfach kann das Amt auch nichts machen. Und in ein Heim kommt sie in ihrem Alter auf keinen Fall mehr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
cas65  21.08.2019, 06:16

Man kann niemanden zwingen? Es gibt eine SchulPFLICHT???

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SnowTime22  21.08.2019, 06:35
@cas65

Ja gibt es. Aber wenn keine Maßnahme anschlägt, über 8 Jahre hinweg, können die vom Amt auch nichts machen. Selbst der Jugendlicher hat sämtliche Maßnahmen eingestellt. Er meinte, dass man da irgendwann einfach nichts machen kann.

Der Richter meinte, man könnte die Leute wegsperren, einweisen, etc. aber was würde das nützen. Es soll sich ja positiv aufs Verhalten auswirken. Und Zwang verschlimmert alles nur.

Alleine in unserer kleinen Stadt, gibt es tausende Schüler, die regelmäßig schwänzen. Das hat uns eine vom Amt mal erzählt. Die wissen auch alle nicht wirklich weiter. Und einfach machen, kann auch keiner was, da man Menschen tatsächlich nicht einfach zwingen kann, Dinge zu tun.

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DasNeueProfil  21.08.2019, 08:14

Allerdings sieht es anders aus, wenn das Kind geboren ist, denn dann steht dieses Kindeswohl im Vordergrund. Sollte sich zeigen, dass sie als 17-jährige (oder auch als junge Volljährige) mit der Versorgung des Säuglings überfordert ist, wird ihr der Aufenthalt in einem Mutter-Kind-Heim nahegelegt. Natürlich kann sie sich weigern, wird dann aber unter Umständen das Kind entzogen bekommen.

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Deamonia  21.08.2019, 08:21

Da ging es aber "nur" um deinen Bruder, hier wird noch ein Baby involviert sein.

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