Kann mein Vater mich aus der Wohnung werfen wen ich noch in der Ausbildung bin also ich bin schon Volljährig?

6 Antworten

ja und er ist aber unterhaltspflichtig bis zu deinem 26 geburtstag, wenn Du keine ausbildung hast und er genug verdient. suche dir eine eigene wohnung mit hilfe des wohnungsamtes und beantrage für dich bafög oder ALG II oder Wohngeld bzw Sozialhilfe. Lasse Dich beraten im Sozialamt im allgemeinen Sozialen Dienst ASD. oder ziehe ins betreute wohnen. frage das jugendamt. oder gehe mit dem Vater in eine Familienberatungsstelle, damit ihr euch besser vertragen könnt. oder gehe in eine WG.https://www.stadt-koeln.de/artikel/01232/index.html

wushelse  19.02.2020, 23:57

nein er ist nicht unterhaltspflichtig bis zum 26. geburtstag. das ist schwachsinn. beide eltern sind ab 18 unterhaltspflichtig und nur wenn kind in vollzeitschule oder ausbildung ist. ansonsten gibt keinen cent. ist dem vater nicht zuzumuten mit kind zusammenzuleben und sein verhalten führt zum rauswurf ist essig mit unterhalt.

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Picea007xyz  20.02.2020, 00:00
@wushelse

natürlich ist er, beide eltern, unterhaltspflichtig, wenn er genug verdient und deshalb muss man auch beim bafögantrag immer das gehalt der eltern mit angeben und so lange das kind, der heranwachsende keine ausbildung hat, besteht die unterhaltspflicht bis 26 und auch eine beistandspflicht und garantenpflicht besteht, eine gegenseitige verantwortung besteht lebenslang zwischen kindern und eltern, egal, wie das kind sich verhalten hat. einfach aussetzen oder verhungern lassen geht also nicht z.B. in der kälte. man sollte zu einer familienberatungsstelle gehen, wie ich oben sagte.

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wushelse  20.02.2020, 00:02
@Picea007xyz

wenn kind keine ausbildung nachgeht, besteht garkeine unterhaltspflicht. es fällt kein cent. weder sind die eltern beistandspflichtig noch zu irgendwelchen garantien verpflichtet. sowas gibts nicht. ist kind 18, ist es für sich selbst zuständig, es sei denn es ist in ausbildung oder schule. hat es eigenes einkommen, mindert es den unterhaltsbetrag.

aussetzen geht ganz simpel: tür auf, kind raus, tür zu. kind kann sich dann ans nächste obdachlosenheim wenden.

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Picea007xyz  20.02.2020, 00:03
@wushelse

das wäre strafbar. die garantenpflicht hat mit dem strafrecht zu tun. wenn du jemanden auf die straße wirfst und er umkommt, erfriert, verhungert oder draußen ermordet wird, ist man strafbar als verwandter 1. grades wg z. B. Misshandlung oder Aussetzung und wg. unterlassener hilfeleistung. ich habe jura früher studiert und man muss eine sachliche lösung finden. es gibt sachliche Lösungen für alles.

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wushelse  20.02.2020, 00:04
@Picea007xyz

nein ist man nicht. vielelicht hättest du besser aufpassen sollen. niemand ist verpflichtet irgendjemand in der wohnung zu behalten, nur weil man mit ihm verwandt ist. kind ist 18 und für sich selbst zuständig.

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Picea007xyz  20.02.2020, 00:06
@wushelse

das kann man ja alles besprechen und wohnung für das kind mit suchen usw. unterhaltsrecht und erbrecht gilt auch trotz des streites weiter,.

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natürlich kann er das. du bist volljährig und somit gibts keinen grund, dass er dich beherbergen muss.

Ja, er darf dich an die frische Luft setzen, muß dir aber im Umkehrschluß soviel Geld monatlich geben, dass du davon Kost/Logie und das Leben bestreiten kannst.

Wenn Du noch in deiner ersten Ausbildung bist, kann er dich zwar rauswerfen, aber er muss dann Unterhalt bezahlen.

Hast Du mal eine Ausbildung geschmissen, dann muss er dich nicht mehr unterstützen.

Im Prinzip ja aber er ist bis zu deinem Abschluss unterhaltspflichtig und du kannst das Kindergeld auf dich umleiten lassen, wenn du alleine lebst.

wushelse  19.02.2020, 23:58

wenn vati unterhalt in höhe des kindergeldes zahlt, bekommt kind das kindergeld nicht. hat kind genügend einkommen und deckt mit diesem und kindergeld den bedarf, gibts auch kein unterhalt. führt schlechtes verhalten zum rauswurf, gibts garnichts.

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Picea007xyz  20.02.2020, 00:10
@wushelse

das stimmt nicht und um zB das Erbrecht zu verwirken, müsste das Kind schon den Vater versucht haben umzubringen. ähnlich ist es beim unterhalt. das kind kann in ein jugendheim oder obdachlosenheim gehen und das sozialamt fragt aber an, ob es verwandte gibt 1. grades und kann versuchen, sich sein geld zurück zu holen beim reichen vater z.B. meine mutter musste früher auch anteilig etwas unterhalt zahlen als ich im internat war und als ich vom vater ein haus erbte, musste es verkauft werden und ich dann selbst die kosten für mein internat an das jugendamt zurück zahlen.

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