Kann man zwei Hauptwohnsitze haben?

4 Antworten

Man kann in jedem Land einen Hauptwohnsitz haben.

Was man NICHT haben kann ist ein "Zweitwohnsitz" in einem anderen Land. (Einen Zweitwohnsitz kann man nur in einem Land haben, wo man schon einen Erstwohnsitz hat).

Für einen normalen Bürger sind mehrere Hauptwohnsitze aber nicht nur sinnlos, sondern sie schaden ihm.

Der Hauptwohnsitz, wo die Leute wohnen, ist auch der Ort wo sie steuerpflichtig sind. Wenn man dann in mehreren Ländern einen Wohnsitz hat (das ist IMMER ein Hauptwohnsitz) muss man in jedem von diesen Ländern Steuern bezahlen. 

Ein Wohnsitz in mehreren Ländern fürt auch zu völlig durchgeknallten Situationen. Wenn man zum Beispiel ein Auto in einem Land hat, dann darf man das nicht in einem anderen Land in dem man auch einen Wohnsitz hat, benutzen ... das müsste dort auch angemeldet sein.

Wenn man in zwei EU-Ländern einen Wohnsitz hat, muss man auch in beiden Ländern eine Krankenversicherung abschliessen.

Wenn man einen Wohnsitz in einem EU-Land hat und einen in einem Nicht-EU Land (zu Beispiel in der Schweiz) hat dann ist es sogar so, dass man Sachen, die man in einem der Länder gekauft hat, nicht in das andere Land mitnehmen kann, ohne an der Grenze die Mehrwertsteuer zu bezahlen.

Das Ersparte kann Dein Sohn auf einem Konto in DE lassen.  

Das Auto kann er auf seinen Namen in DE angemeldet lassen, er kann es in Deutschland auch benützen (und auch im Ausland ... ausser in Österreich .. da darf er es nicht benützen.). 

Was für ein Unsinn!!!!

Dein Sohn zieht dann also nach Österreich, hat da seinen Erstwohnsitz und gut ist. 

Wen interessiert es bitte, was er mit seinem Eigentum macht, welches irgendwo auf der Welt verteilt ist?

Gibt es irgendein Gesetz, welches vorgibt, Bankverbindungen abhängig vom Erstwohnsitz und zwar nur davon abhängig zu haben?

Macht einen Leihvertrag wegen der Versicherungen. Und nehmt mit denen auf jeden Fall bezüglich des Autos Kontakt auf. Denn wenn Du in einen Unfall verwickelt  bist, was macht Dein Sohn, wenn er mitten in irgendwelchen ausbildungsrelevanten und anstrengenden Geschichten steckt? 

Soll er dann seine Ausbildung in den Wind schießen und mal eben zur Klärung zu Dir kommen?

Seinen Wohnsitz bei Dir kann er selbstverständlich behalten. Wer wollte ihn dran hindern? Das nennt sich dann eben Zweitwohnsitz. 

Definitiv ja. Ob es legal ist, ist eine andere Frage. 

Laut Presseberichten haben das einige Flüchtlinge ohne Pässe so gehandhabt und so mehrfach Geld bekommen ...

Mittlerweile ist den Behörden die Masche aber bekannt und durch Datenabgleich der Kommunen ist das schwieriger geworden.

intello99  01.09.2017, 23:07

Doch das ist legal ... aber nur für Sozialhilfeempfänger sinnvoll, weil die Geld bekommen und keine Steuern bezahlen müssen. 

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Das geht beim besten Willen nicht, denn es kann nur einen Ort mit dem "Lebensmittelpunkt", so die Bezeichnung für den Fiskus, geben.

Der steuerlich relevate Lebensmittelpunkt ist dort, wo sich Tisch und Bett befinden und man sich mehrheitlich aufhält. Wenn er in Österreich eine Ausbildund macht und nicht täglich nach Deutschland zurückkehren kann, dann ist der Hauptwohnsitz in Österreich und Nebenwohnsitz bei dir.