Was passiert, wenn man 2einfach 2 Hauptwohnsitze in der EU anmeldet?

2 Antworten

Du kannst nur einen HAuptsitz haben

Wie das Wort "Haupt"wohnsitz schon aussagt, kann man den nur einmal haben, nämlich dort, wo man sich "haupt"sächlich aufhält. Die österreichische Verfassung sagt dazu: "Jene Staatsbürger, die in einem Land den Hauptwohnsitz haben, sind dessen Landesbürger; die Landesgesetze können jedoch vorsehen, daß auch Staatsbürger, die in einem Land einen Wohnsitz, nicht aber den Hauptwohnsitz haben, dessen Landesbürger sind." und "Der Hauptwohnsitz einer Person ist dort begründet, wo sie sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, hier den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu schaffen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen einer Person auf mehrere Wohnsitze zu, so hat sie jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem sie das überwiegende Naheverhältnis hat. " und " Hat eine Person nur einen Wohnsitz, ist dieser gleichzeitig der Hauptwohnsitz. Bei mehreren Wohnsitzen ist immer nur einer der Hauptwohnsitz und die anderen werden beispielsweise als Neben-, Zweit, Zusatzwohnsitz oder weiterer Wohnsitz bezeichnet." Deutsches Recht sagt u.a. :"Ein Hauptwohnsitz in Deutschland ist nur dann möglich, wenn man sich "überwiegend" an diesem Wohnsitz aufhält, und das sind mindestens 184 Tage im Jahr." Sind es weniger, kann D nicht Hauptwohnsitz sein,sind es mehr kann A nicht der Hauptwohnsitz sein. Damit dürfte eigentlich alles klar sein.