Kann man von Religion zu Ethik wechseln?

4 Antworten

Du könntest eine Erklärung abgeben,das Du Atheist bist und den Glauben abgelegt hast.Die kirchliche Austrittsbestätigung darf die Schule nicht verlangen.

Du hast hierzu das Recht sofern Du 12 Jahre oder älter bist.Du brauchst hierzu nicht die Genehmigung Deiner Eltern.

Da die Klassen aber eingeteilt sind,könntest Du etwas warten müssen,bis Du in den Ethikunterricht aufgenommen werden kannst.Du hast das Recht zu erfragen,was für Deinen Jahrgang für eine maximale Klassenstärke vorgesehen ist.Das wäre wichtig falls man Dir den Wechsel verweigert,obwohl noch Aufnahmekapazität in der Ethikklasse besteht.

Zicke52  05.02.2019, 18:02

Wieso? Haben Gläubige kein Recht auf Ethikunterricht?

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Rutscherlebnis  05.02.2019, 18:05
@Zicke52

Das ist nicht ganz leicht zu beantworten.Hier kommt es auf die (politische) Ausrichtung des Kultusministeriums an.Sachsen ist hier sicherlich durchschnittlich religiös und damit könnte unterstellt sein,das Religionsunterricht Standard ist.Und ob das Recht bestünde,zusätzlich auch Ethik zu belegen,könnte in einem Erlaß geregelt sein,es könnte auch im Ermessensspielraum der jeweiligen Schule liegen.Ethik als Wahlstandard könte ich mir allenfalls in Berlin vorstellen.

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Zicke52  05.02.2019, 18:11
@Rutscherlebnis

Ich meinte nicht zusätzlich Ethikunterricht, sondern Ethik statt Religion. Ich dachte, man hätte konfessionsunabhaengig Wahlfreiheit, wenn beides angeboten wird.

Dass man bei einem Wechsel aus organisatorischen Gründen gewisse Termine einzuhalten hat, ist klar.

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Rutscherlebnis  05.02.2019, 18:19
@Zicke52

Die Wahlfreiheit bezieht sich immer auf die Eingangsklasse.Wenn beides angeboten wird,die Schüler sind 10,11 Jahre alt nehmen die Eltern verantwortlich vor.( Wenn auch das Kind manchmal sicher alleine entscheiden darf) In diesem Falle dürfte ein religiös erzogenes Kind auch nur den Ethikkurs besuchen.Aber später zu wechseln,und darum geht es ,ist eine andere Sache.

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Also ich musste es damals nur mit meinem Lehrer besprechen. Außer du bist unter 14 (?) dann brauchst du die Unterschrift von deinen Eltern.

Das geht. Aber so ohne weiteres nur zum Halbjahreswechsel oder zu Beginn des neuen Schuljahrs. Es reicht eine formlose Erklärung im Sekretariat. Zu anderen Zeiten bräuchtest du einen triftigen Grund.

Ja hab ich auch gemacht musst nichts dafür tun