Kann man mit Kot einen DNA Nachweis machen?

5 Antworten

Stuhl kann bis zu einem Drittel des Volumens die eigene DNA enthalten. Dies begründet sich aus der Auskleidung des Darms mit Schleimhaut. Eine Schleimhaut funktioniert halt nur so, dass die oberste Schichtschicht immer abgeschildt wird. Demnach wandern also Schleimhautzellen im Kot mit.

Das ist das eine Ende des Problems.

Das andere Ende des Problems ist es, an Vergleichs-DNA zu kommen. Weder ist ein Schüler dazu verpflichtet, außerhalb eines Strafverfahrens Proben zu DNA-Abnahmen abzugeben, noch dürfen solche Proben heimlich genommen werden, noch dürfen Proben Massenweise an generalverdächtigten Personen durchgeführt werden. Zudem führt eine Untersuchung oder eine Beweissicherung nur eine Staatsanwaltschaft durch. Im Besonderen, keine Schülervertretung und im Besonderen auch kein Direktorat.

Statt den Aufwand einer Untersuchung anzustrengen, würde ich vorschlagen, einen Toilettenbereich mit einer Aufsicht einzuführen. Diese Toilette wäre dann nur gegen einen symbolischen Obolus zu benutzen. Dies hat sich in einigen Experiment als äußerst wirksam gezeigt, die anderen Toiletten werden davon zwar nicht profitieren, aber alle Schüler, die eine saubere Toilette benutzen möchten.

Nachtrag: Auch wenn du dich nach deiner Untat jetzt sicher fühlen magst, reflektiert noch mal, warum du die Schweinerei gemacht hast und Unterlass das in Zukunft.

Stuhl enthält normalerweise keine humane DNA, d.h. das geht nicht immer. Allerdings kann es bei einigen Krankheiten (z.B. Darmkrebs) dazu kommen, in dem Fall könnte man dann einen DNA-Fingerprint erstellen.

Das Problem dürfte dann sein, dass eine Vergleichsprobe fehlt. Und für einen solchen Fall gibt's die in Deutschland auch nicht.

Joa, das dürfte möglich sein. Dafür muss man allerdings auch die DNA des Täters kennen. Und da dieser wahrscheinlich kein Verbrecher ist, von dem die DNA schon bekannt ist, müsste man von allen Schülern der Schule eine DNA-Probe kriegen. Diesen Aufwand wird sich die Schule eher nicht machen.

Technisch-biologisch sollte genügend DNA vorhanden sein, um das nachweisen zu können, praktisch müsste man aber auch die Vergleichsprobe haben - und man kann keinen Schüler wegen so etwas zur Abgabe einer DNA-Probe zwingen, das wäre unverhältnismäßig, vom Aufwand und den Kosten dafür ganz abgesehen.

ist denn überhaupt bewiesen, dass es ein Schüler war? Lehrer oder Besucher können ja auch mal Stuhlgang haben.