kann man jemanden aus der ausnüchterungszelle abholen, bzw. bewahren?

4 Antworten

Hallo Zartherb,

der Sinn und Zweck der Gewahrsamsname bei Volltrunken Personen ist ja, sie vor sich selbst oder vor anderen zu schützen und nicht um sie zu bestrafen.

Wenn also ein Freund oder Familienangehöriger gewährleisten kann, dass die Person sicher zu sich nach Hause kommt oder halt mit zum Abholer kommt ist es kein Problem, wenn dieser sie mit nach Hause nimmt.

In der Regel werden dann aber die Personalien und Adresse des Abholers notiert und gespeichert. Oftmals muss er auch im Gewahrsamsbuch die Übernahme quittieren.

Die Polizei hat kein Interesse da dran, Personen in ihrem Gewahrsamszellen zu behalten, wenn auf anderen Wegen sicher gestellt ist, dass die Person keine Gefahr für sich selber oder andere da stellt.

Schöne Grüße
TheGrow

Hi, ganz sicher nicht .

Die Verantwortung geben die nicht an Dritte weiter, schon aus Haftungsgründen

habt ihr da 0 Chancen.

pw

TheGrow  05.05.2014, 07:02

Die Antwort ist falsch.

Wer sich in einer Ausnüchterungszelle befindet, wurde in den sogenannten Schutzgewahrsam genommen.

Dieser Schutzgewahrsam, zumal dieser mit Kosten zwischen 50 und 100 Euro verbunden ist, darf nur dann durchgeführt werden, wenn keine anderen Möglichkeiten bestehen, zu verhindern, dass die Person sich oder Andere gefährdet.

Wenn nun aber ein Freund oder Familienangehöriger die Person abholen will und dabei sicherstellen kann, dass die betrunkene Person sicher nach Hause oder mit zum Abholer kommt, währe es nicht zulässig, wenn die Polizei die Person weiterhin gegen ihren Willen in Gewahrsam behält.

Die Polizei entscheidet natürlich im Einzelfall, ob sie dem Abholer glaubt, dass er für die Sicherheit sorgen kann.

Ist der Abholer selber stark Alkoholisiert oder ist davon auszugehen, dass er ihn nur abholt um sich noch weiter zu betrinken, wird der Betrunkene sicherlich nicht aus dem Gewahrsam entlassen, aber wenn er glaubhaft versichern kann, dass er ihn auf direkten Weg nach Hause bringt ist die Abholung kein Problem.

Schöne Grüße
TheGrow

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peterwuschel  05.05.2014, 09:17
@TheGrow

Danke , da lag ich nicht richtig,wieder was dazu gelernt.

VG pw (-:

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TheGrow  05.05.2014, 10:08
@peterwuschel

Die Gewahrsamnahme bei alkoholisierten Personen richtet sich nach dem jeweiligen Polizeigesetz des Bundeslandeslandes in dem die Gewahrsamnahme durchgeführt wird.

Ich füge Dir hier mal an, was im Niedersächsischen Polizeigesetz dazu steht. In den anderen Bundesländern wird aber ein ganz ähnlicher Wortlaut zu finden sein:


§ 18 Nds. SOG - Gewahrsam

(1) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn dies

  1. zum Schutz der Person gegen eine Gefahr für Leib oder Leben ERFORDERLICH ist, insbesondere weil die Person sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet,

Das entscheidende bei der Gewahrsamnahme ist ja immer, dass die ERFORDERLICH sein muss.

Wenn sich aber um bei der Frage des Fragesteller zu bleiben, Jemand bereit erklärt dafür zu sorgen, dass die betrunkene Person heil nach Hause kommt ist der polizeiliche Gewahrsam ja aber NICHT MEHR ERFORDERLICH

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peterwuschel  05.05.2014, 13:06
@TheGrow

Danke für die Info, mich wird es eh nicht treffen , da ich nicht trinke,

und auch keinen in Aussicht habe den ich abholen sollte.

VG pw (-:

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So weit ich dass weiß, Entscheiden die Erziehungsberechtigten doch selber, ob sie dahin wollen, da die ja Kostenpflichtig ist, oder hab ich da was Falsch verstanden? Und es soll ja den Alkoholikern Helfen, sich wieder in den Normalen standart zurückzuversetzen, also solltest du deinen Kumpel lieber in ruhe lassen. :)

Mfg

Ja, das geht, aber die Polizei entscheidet das im Einzelfall, eine gesetzliche Regelung gibt es nicht.