Kann man erwerbsunfähig sein, wenn man sich zu asozial für Ausbildung/Arbeit verhält und praktisch unvermittelbar ist?

8 Antworten

Nein, sie ist nicht erwerbsunfähig. Wenn sie die Karte ziehen will, dann muss sie sich in psychologische Behandlung begeben. Vielleicht findet man ja wirklich eine psychische Erkrankung, die ihr Benehmen erklärt. Dort kann dann nach mehrjähriger Behandlung durchaus rauskommen, dass sie erwerbsunfähig ist und sie würde eine kleine Rente bekommen.

Solange aber keine ärztlichen Atteste vorliegen, ist sie gesund und muss wie jeder andere arbeiten gehen und sich vermitteln lassen. Wenn sie keinen Bock darauf hat, vom Jobcenter „herumkommandiert „ zu werden, dann sei ihr (und dir) gesagt, dass sie niemand zwingt, beim Jobcenter gemeldet zu sein. Abmelden und selber zusehen, wie sie finanziell über die Runden kommt. Ansonsten Klappe halten, wenn man von den Geldern anderer Leute lebt und sich aushalten lässt.

Kann sie auf erwerbsunfähig machen

Wie definierst Du das? Ist sie aus Deiner Sicht erwerbsunfähig oder soll bzw.will sie nur so tun als ob?

Die Dame ist m.M.n. nicht unfähig, sondern unwillig. Unwillig, sich anzupassen.

Ob irgendein Facharzt für Psychiatrie sie deshalb krankschreibt, muß sie ausprobieren.

Sog. volle Erwerbsminderung > 6 Monate müßte ein medizinischer Gutachter feststellen.

Lt. der Fragebschreibung hakt es hier jedoch m.M.n. lediglich am Wollen, und nicht am Können.

muss sie sich weiterhin vom Jobcenter herumkommandieren lassen?

Wenn sie aus eigenen Mitteln leben kann, dann kann sie dem Jobcenter jederzeit Lebewohl sagen.

Erwerbsgemindert ist man bei einem Restleitsungsvermögen von unter 3 Std. täglich. Wer asozial ist, ist nicht arbeitsunfähig und schon gar nicht erwerbsunfähig.

Es ist auch kein „Herumkommandieren“, wenn das Jobcenter versucht, ihr eine Arbeit nachzuweisen. Vielleicht sollte sie mal versuchen, ihr Leben auf die Reihe zu kriegen statt auf Kosten anderer zu leben.

Manchmal bedauere ich wirklich, dass wir in D. keine Arbeitslager haben.