Ist das normal von der Agentur für Arbeit oder Jobcenter?

6 Antworten

Was Agentur für Arbeit und Jobcenter "sagen", ist rechtlich gänzlich ohne Bedeutung.

Es zählt ausschließlich, was Du schriftlich hast. Die schriftliche Aussage sozusagen.

wenn man dann eine zweite Ausbildung oder Umschulung auf eigene Faust macht gibt Sanktionen zb hartz IV Kürzung im besten Fall

Was meinst Du damit? Die eigenintitiative Durchführung einer Bildungsmaßnahme ist grundsätzlich sicherlich nicht sanktionsbehaftet.

IntexVernichter  18.12.2020, 13:13

Die eigenintitiative Durchführung einer Bildungsmaßnahme ist grundsätzlich sicherlich nicht sanktionsbehaftet.

Sicherlich richtig, steht aber der Verfügbarkeit, zumindest im Rechtskreis SGB III , entgegen.

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celvien123 schreibt:

[...] wenn man dann eine zweite Ausbildung oder Umschulung auf eigene Faust macht gibt Sanktionen zb hartz IV Kürzung im besten Fall

Sanktionen im Sinne von

wegen

gibt es, wenn Leute "sich weigern, eine zumutbare Arbeit" oder "Arbeitsgelegenheit [...] aufzunehmen" (§ 31 Absatz 1 Satz 1).

Aber: "Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen." (§ 31 Absatz 1 Satz 2)

Wenn ich also eine "zumutbare Arbeit" ablehne mit der Begründung,

"Ich mache gerade den ganzen Tag einen Stenographie-Kurs an der Volkshochschule!",

und mein Vermittler der Ansicht ist, dass Stenographie-Kenntnisse heutzutage keinem Menschen in Deutschland (außer im Bundestag ;-) mehr helfen, einen Job zu bekommen,

dann muss ich drei Monate lang mit einer Kürzung des ALG II um 30 Prozent meines Regelbedarfs leben,

oder aber die Widerspruchsstelle des Jobcenters oder notfalls danach noch das Sozialgericht davon überzeugen,

dass mein Stenographie-Kurs doch einen wichtigen Grund für mein Verhalten darstellt,

oder dass der derweil angebotene Job gar nicht zumutbar war im Sinne von SGB II § 10 Zumutbarkeit.

Gruß aus Berlin, Gerd

Grundsätzlich besteht kein Berufsschutz. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regeln, muss der Job lediglich dem eigenen Leistungsvermögen entsprechen.

Darüber hinaus gilt ein gesetzlicher Vermittlungsvorrang.

Ja klar, so will es das Gesetz und das ist gut so. Wenn du in deinem gelernten Beruf nicht arbeiten kannst oder willst, ist das erstmal deine Sache. Bevor du nun aber ewig Steuergelder benötigst um zu überleben, hat der Staat den Anspruch dass du Verantwortung für dein Leben übernimmst und dich kümmerst. Also verlangt er, dass du Geld verdienst.

Was spricht dagegen einen Job anzunehmen und sich dann weiter zu bewerben?

Also wenn du vom Geld leben kannst, dass du für deine Ausbildung/ Umschulung bekommst, ist es dem Amt egal