Kann man einen geschenkten Fernseher zurücknehmen?

5 Antworten

Mit der Schenkung ist er nicht nur in deinen Besitz übergegangen, sondern in dein Eigentum. In deinem Besitz wäre er auch bei einer zeitweisen Überlassung.
Also rein rechtlich hat sie keine Chance. Wenn ihr unter einem Dach lebt, kann sie ihn dir zwar wegnehmen, aber das ist auch Unrecht.

Sie können laut § 528 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) große Geschenke zurückfordern, wenn Sie als Schenker verarmt sind. Das kann auch in Zusammenhang mit der Bewilligung von Sozialleistungen relevant sein. Bei grobem Undank können Sie das Geschenk ebenfalls innerhalb eines Jahres zurückverlangen (§530 BGB).

https://www.advocard.de/streitlotse/familie-und-vorsorge/geschenke-zurueckfordern-wann-ist-das-moeglich/

In deinem Fall bist du rechtlich gesehen nicht verpflichtet, das zu tun.Aber vielleicht solltest du es einfach deiner Mutter zuliebe tun, wenn sie das möchte.ist doch nur ein Fernseher und sie will ja tauschen und ich bezweifle, dass sie einen Röhrenfernseher hat.Das wäre jedenfalls, die Art und Weise wie ich mit dieser Situation umgehen würde.

Er ist sogar in dein Eigentum übergegangen, wenn er nur dein Besitz wäre, könnte sie ihn dir ja wieder wegnehmen.

Nein, kann sie eigentlich nicht machen.

Das finde ich nicht gut von Deiner Mutter, falls es tatsächlich so sein sollte.

Dieser Tausch steht ihr nicht zu.