kann man eine person nach haftantritt ,in der jva, freikaufen?

3 Antworten

Freikaufen gibt es für gewöhnlich nicht. Es sei denn es handelt sich um eine Ersatzfreiheitsstrafe, die Höhe des Tagessatzes steht im Urteil oder im Strafbefehl. Gegen Zahlung der restlichen Tagessätze ist der Gefangene sofort zu entlassen.

Wenn es sich um eine normale Freiheitsstrafe handelt ist ein freikaufen nicht möglich. Das wäre ja noch schöner, der Millionär kann sich freikaufen, der Hartz IV Empfänger muss sitzen.

Nutzer1977949  10.12.2023, 23:51

Artus: das sind beides normale Freiheitsstrafen.

Hier unterscheidet man zwischen vergehen und Verbrechen (maßgeblich ist dabei die Höhe der Mindestfreiheitsstrafe).

Bei einem Vergehen gibt es die Möglichkeit der Geldstrafe.

0
Artus01  11.12.2023, 09:16
@Nutzer1977949

Sorry, aber was soll dieser unsinnige und grösstenteils falsche Kommentar?

0

Nur sofern die möglichkeit besteht die Person auf Kaution rauszu"kaufen".

Dies ist aber meines wissens nach nur in U-haft bis zur Richterlichen Anhöhrung der fall. Und auch nur dann, wenn keine Fluchtgefahr besteht.

Ansonsten hätten sich ja schon etliche Mörder und Verbrecher mithilfe ihrer Komplizen freikaufen lassen.

Ein verurteilter Straftäter muss seine Strafe auch dann absitzen, wenn er sehr wohlhabend ist. Finanzieller Reichtum schützt vor Strafe nicht.