Kann man ein Kind einfach so von der Schule schmeißen?
Hallo,
aktuell haben wir ein riesen Problem
Mein Sohn geht in die 1. Klasse einer Waldorfschule, durch die ganze Corona Situation waren die Kinder ja kaum in der Schule. Alles ging nach den Osterferien los... die Lehrerin rief mich an ich soll doch bitte meinen Sohn abholen, er würde sich nicht benehmen... Ich habe ihm abgeholt.. es hat kein weiteres gespräch statt gefunden.. Nach den Pfingsferien kam wieder ein anruf. Ich soll ihn wieder abholen er sei nicht ganz fit und müde...
Der Oberhammer kam dann am Dienstag.
Da habe ich eine Mail der Lehrerin bekommen in der sie mir schrieb ich könne meinen Sohn eigendlich wieder abholen wenn das so weiter get.
Es haben nie gespräche stattgefunden wo sie auf mich zu ging um darüber zu reden oder wege zu finden. Nach dem ich dann auf ein gespräch bestanden habe sagte sie mir eiskalt in sgesicht " Mein sohn sei bei ihr nicht mehr erwünscht in der Klasse", " Die Kündigung von seiten der Schule wird schon geschrieben"
Ich bin maßlos entsetzt über so ein vorgehen.
Leider kann ich mir nicht vorstellen das sie ds einfach so entscheiden kann ohne das Elterngespräche statt gefunden haben ect.
Dazu muss ich auch sagen das meinem Sohn nie die Chance gegebn in der Schule anzukommen..
Meiner Meinung nach ist die Lehrerin völlig überfordert, wenn man nach ein paar Wochen "Normalen schulbetrieb" schon so eine maßname durchzusetzten und das über unseren köpfen hinweg ohne das wir mit einbezogen worden wären...
Kann mir evtl jemand sagen was ich für schritte gehen kann gegen die Schule, die Leherein ect.
Unser Sohn wird nicht meh rin dieses Umfeld gehen aber so auf uns sitztenlassen wollen wir das auch nicht.
Wir danken schon mal für eure Antworten, Tipps und Hilfe
9 Antworten
Naja es handelt sich dabei ja um eine Privatschule.
Die können sich quasi den Stress fern halten.
Die haben sich deinen Sohn als Sündenbock rausgesucht. In diesen Privatschulen können sie einen dafür rauswerfen. In einer normalen Schule geht sowas gar nicht. Die Hürden sind da viel höher. Stichwort Pädagogische und Ordnungsmaßnahmen. Da wird es erst mal Gespräche etc geben.
okay, krass.. muss ich erst ma sacken lassen....
Das glaub ich. Das die Lehrerin überfordert ist wundert mich nicht. An Privatschulen unterrichten in der Regel nur Leute die ihr 2. Staatsexamen entweder nicht haben oder durchgefallen sind.
ohkay, wow... Dann is es die Richtige entscheidung gewesen ihn für das restliche Schuljahr befreien zu lassen... weil ich meine, wenn er nicht erwünscht ist kann er auch zuahause bleiben.. Lernen tun wir Trotzdem.
Leider ist das bei zweien unserer Kinder auch schon vorgekommen, aber nicht wegen dem Verhalten und Betragen.
Eines unserer Kinder hatte Orientierungsprobleme, zudem kam der Wechsel auf ein Fachgymi in der nächsten Stadt: wir sind den Weg mit dem Zug hin und zurück 1 x in den Sommerferien zusammen gefahren, weil meine Tochter noch nie alleine mit dem Zug gefahren ist, sind den Weg zur Schule hin und zurück gelaufen, die Schule kannte sie schon. Die Situation am 1. Schultag war eine andere: Schienenersatzfahrzeug, Umsteigen in den Zug, prompt die falsche Richtung genommen! Hatte kein Handy, konnte weder in der Schule anrufen um sich zu entschuldigen, noch mich, um es mir mitzuteilen. Bis sie in der Schule war, war der Unterricht vorbei.
Es kamen andere entschuldigte Fehltage dazu, wegen Krankheit und mehrere, von der Schule vergessene Mitteilungen an mich, bezügl. eines Zusatzunterrichtes meiner Tochter - fristloser Rausschmiss aus der Schule! Grund: zu viele entschuldigte und unentschuldigte Fehltage während des 1. Halbjahres, ohne Vorwarnung, ohne Gespräche ....
Ich legte natürlich Widerspruch ein, mit Begründungen und Darlegungen. Es kam ein Brief von der Rektorin, ich habe am Elternabend und an Infoveranstalten gefehlt, was aber nicht zutraf! Trotzdem ist es passiert, obwohl sie noch schulpflichtig war und ich musste eine andere Schule für meine Tochter suchen.
Mein Sohn wurde von der Schule geschmissen, da wir angeblich nicht die richtige Wahl getroffen hätten, er war unterfordert. Das kam auch Knall auf Fall! Ohne vorgehende Gespräche oder Mitteilung!
Unmöglich! Heute würde ich mich an das Kultusministerium wenden, so was darf nicht vorkommen!
Da ist eindeutig die nächsthöhere Instanz gefragt .
Schulleitung oder gar schon Oberschulamt.
Wie das bei Privatschulen gehandhabt wird weiß ich allerdings nicht.
Das ist eine Privatschule und gerade Walldorf ist bekannt dafür, dass sie alles abstossen, was sich nicht total unterjochen lässt.
Die dürfen kündigen, wie sie lustig sind.
Sei froh, dass Deinem Kind das erspart bleibt.
Aber auch die müssen sich doch an gesetzte ect. halten. Diese Schule hat sogar ne Schulpychologin, dies Frau habe ich noch nie gesehn.
ohne vorhergigen Gespräche? einfach so? mir wurde das einfach vorn kopf geknallt...
Ja, da gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Gespräche.
Du kannst höchstens die Leitung anrufen. Vielleicht weiss die ja nichts davon. Was ich aber eher nicht glaube.
Da es eine Privatschule ist, ist eine Kündigung möglich, dazu solltest du deinen Vertrag studieren.
Zum Fall, wenn ich das richtig verstehe, wurde er einige mal nach Hause geschickt, der Grund der Kündigung ist aber einer der nicht mit dir besprochen wurde korrekt?
Das wäre der Punkt wo du ansetzen kannst bei der Schulleitung. Die Frage ist, willst du selbst mit denen streiten oder eher nen Anwalt das machen lassen, ich kann die Schulleitung nicht einschätzen, daher weiß ich nicht ob diese hinter der Initiative der Lehrerin steht oder ob sie tatsächlich auf Argumente eingehen.
Wenn sie dich nur loswerden wollen, werden sie dich mit nem kurzen Gespräch abspeisen.
Da die Lehrerin sich nicht in der Lage fühlt deinen Sohn zu unterrichten, was ich auch nicht erzwingen würde dann, ist natürlich auch die Frage ob er in eine andere Klasse zu nem anderen Lehrer wechseln kann, wenn nicht, stellt sich die Frage ob es nicht klüger wäre ihn wo anders unter zu bringen.
Unabhängig davon, würde ich das ganze schriftlich anfordern, am Telefon und so kann man viel sagen und im Nachhinein, nein das haben sie falsch verstanden.
Schriftlich hingegen, es steht da was da steht, da gibt's kein falsch verstehen dann.
Das selbe beim Gespräch, nimm nen Zeugen mit, schreibt das ganze auch mit, sofern du es nicht vom/mit Anwalt machst.
ich wurde 2x angerufen das ich ihn holen soll. Von der Kündigung habe ich dann erfahren als ich auf ein klärendes gespräch bestanden habe, damein sohn einige schwierigkeiten mit dem Stoff hat, was ja eigendlich kein Problem darsstellt an so einer Schule.. und da wurde mir das vor den Kopf geknallt.. wie gesagt mein 2. gespräch mit dieser Leherin überhaupt in dem Schuljar
mein Problem ist nur das andere Kinder abhauene aus dem Unterricht, Scheiben einschlagen, zwei 5. klässer auf einen 1. klässler gehen und keiner der Lehrkräfte fühlt sich verantwortlich .
mein Sohn wird für jegliches Fehlverhalten der anderen Kinder verantwortlich gemacht