Kann man BAföG-Antrag auf Mietpauschale per E-Mail senden?
Hi,
ich habe vor ca. 1 Woche zu meinem BAföG, meinem BAföG-Amt eine Mietgeberbescheinigung und meinen Mietvertrag für die Mietkosten-Pauschale als PDF per E-Mail zugesendet. Eine automatische Bestätigungs-Email über den Eingang meiner E-Mail habe ich direkt bekommen.
Ich wollte trotzdem nur ganz sicher gehen, dass das so korrekt ist und ich es bei der Mietpauschale, weil es kein Antragsformular ist oder so, nicht in ausgedruckter Form persönlich abgeben muss oder so. Ich wohne in Münster wenn zufällig auch jemand hier Erfahrungen damit gemacht hat.
Daneben wollte ich noch kurz fragen, auch wenn es sehr unrealistisch ist, dass das BAföG-Amt so schnell war, was passiert wenn der Bescheid wegen einer falschen Adresse nicht zugestellt werden konnte? Meine Vermieterin lässt sich seitdem ich Anfang diesen Monat eingezogen bin, nämlich gerne sehr viel Zeit den Namen von meinem Briefkasten ändern zulassen 😂
1 Antwort
Moin,
Alle Amtssachen immer per Brief machen! Egal was. Je nach dem wie bürokratisch die Leute bei dem Jeweiligen BAföG-Amt sind, bearbeiten die Dokumente, die per Mail eingehen vielleicht gar nicht. Gesetzlich gilt die Zustellung von irgendwas per E-Mail jedenfalls nicht als rechtskräftig.
Wenn dein Vermieter das nicht hinbekommt, deinen Namen ans Klingelschild und an den Briefkasten zu schreiben, dann mach das einfach selbst. Ein Edding und etwas Tesa reicht ja auch, und kaputtmachen kannst du dann ja auch nichts.
In dienem Fall würde ich mal da anrufen und nachfragen. Das ist immer der beste Weg.
Gruß m0rz
Okay. Dann hast du andere Erfahrungen gemacht als ich. Mein Bafög-Antrag lief nur in Papier, und auf E-Mails wurde nicht so schnell reagiert. Und wenn, dann wollten die die Unterlagen immer per Brief bekommen. Das war aber auch vor Corona... Da hat sich inzwischen ja viel getan bei den öffentlichen Stellen.
Dann ist der Versuch per E-Mail vielleicht doch etwas wert. Wenn es um etwas Terminlich kritisches geht, würde ich aber eher den Brieffweg beibehalten.
Nach wie vor ist die Kommunikation via E-Mail vor dem deutschen Gesetz nicht als rechtskräftig anerkannt. Willst du dem Amt also irgendwie Druck machen, hast du wenig handhabe. Immerhin ist der normale Brieffweg ausreichend.
Aber naja. Sachbearbeiter sind auch nur Menschen. Ein Anruf wird nicht wehtun. Und wenn es nicht dringend ist, dann kannst du ja noch einen Moment warten. Dem Amt kann man gut und gerne mal 3 Wochen für eine Antwort einräumen.
Die Antwort sollte dann nur irgendwie deinen Briefkasten finden können.
Moin,
okay danke, ich wollte nur speziell fragen, ob es bei dem Antrag auf die Mietpauschale vielleicht irgendeine Sonderregelung gibt, dass man es dabei nicht per Mail senden kann. Wenn es die nicht gibt gehe ich schon davon aus, dass es so auch funktioniert, weil ich das bei meinem BAföG-Antrag zu erst auch so gemacht habe und bei der Korrigierung des Antrags keine E-Mail, sondern eine Antwort als Brief auf meine E-Mail vom BAföG-Amt bekommen habe.