Kann man als Mörder bei der Fremdenlegion untertauchen und somit seine komplette Identität ändern?

3 Antworten

Hi,

Warscheinlich schon. Allerdings nehmen die wohl auch nicht jeden. Man kennt hier jemanden der dort war und nach gut 3 Jahren abgehauen ist, weil das zu krass war. Der kann jetzt nicht mehr nach Frankreich einreisen.

Ist halt dann die Frage was besser wäre, 5 Jahre Legion oder 10 Jahre deutscher Knast.

Ich hab gewiss nicht vor jemanden umzubringen aber vielleicht würde ich das theoretisch auch versuchen.

Die machen dort aber auch Einstellungstest, sozusagen und ein gewisses fitness level musst auch haben.

Nein, kann man nicht. Sobald die Legion erfährt, dass man wegen Mordes gesucht wird, schmeißt sie einen raus, oder nimmt einen erst gar nicht.

Auch das mit der "neuen Identität" ist nicht so, wie man sich das landläufig vorstellt, bzw. wie es an den Stammtischen der Nation erzählt wird.

Eine "neue Identität" gibt es in der Form nicht und gab es auch nie. Aktuell bekommt man für noch max. 1 Jahr eine vorübergehende "identité declarée", d.h. einen Militär -Dienstausweis auf einen anderen Namen. Nach dem 1. Dienstjahr wird das sog. RSM-Verfahren eingeleitet, die "Wiederherstellung der echten Identität". Nur in speziellen Ausnahmefällen darf man die "deklarierte Identität" während der gesamten Zeit seiner Legionszugehörigkeit behalten, etwa dann, wenn man durch den Beitritt zur Legion Probleme in seinem Heimatland bekommt/bekäme (z.B. Schweiz). Bis vor ein paar Jahren konnte man die deklarierte Identität für die gesamte Legionszeit behalten, auch ohne ein "Ausnahmefall" zu sein. Für heutige Legionäre, die schon viele Jahre dienen, gilt diese alte Regelung auch noch. Spätestens mit dem Austritt aus der Legion erlischt die deklarierte Identität wieder - für alle.

Näheres dazu hier: http://lalegion.info/f-a-q/ in den FAQ (etwa bis zum Ende des oberen Drittels scrollen)

Nein, dass wird sehr wahrscheinlich nicht gelingen! Auch die Fremdenlegion hat Interesse daran, dass ihre Dienstleistenden keine schweren Straftaten auf dem Kerbholz haben.

Morddelikte sowie schwere Straftaten im Bereich Drogen (-handel), Entführung, Missbrauch sowie Menschenhandel oder Ähnliches führen zu einer Ablehnung als Anwärter für die Legion.

Kleinere Straftaten, Ex Häftlinge und Co. jedoch sind kein Thema. Auch die Legion mustert ihre Bewerber. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den Behörden des Herkunftslandes des Bewerbers sowie, bei Bedarf, auch mit Interpol.

Die meisten scheiden jedoch aus, weil die körperlichen Mindestvoraussetzungen fehlen und an mangelndem französisch, denn das gehört ebenso dazu.

Quelle:
Während einer politischen Bildung in meiner BW Dienstzeit, haben wir einen ausgeschiedenen Legionär kennengelernt der einen Vortrag über „Der moderne Söldner - Sicherheitsunternehmen im militärischen Einsatz“ gehalten hat.