Kann ich mit Halfter und normale Zügel spazieren gehen?

5 Antworten

Eigendlich darfst du auf Straßen nur mit Trense führen ect. Aber ich selbst Halte mich da auch nicht dran. Wenn ich mein Pferd im Sommer von der Koppel hole, muss ich nunmal 300m durchs Dorf laufen. Ich hole meine Pferde mit Halfter und strick und wurde noch nie drauf angesprochen. Ich werde auch sicherlich nicht anfangen, mein Pferd jetzt schön auf der Koppel aufzutrensen..

Jascar 
Fragesteller
 18.04.2014, 16:16

Okay danke

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Es kommt ein bisschen auf dein Pferd an. Wenn es brav ist und wenig schreckhaft langt stallhalfter und strick. Wenn das Pferd noch jung ist oder viel erschrickt würde ich es mit dem Zaum versuchen ;)

Jascar 
Fragesteller
 18.04.2014, 16:17

Danke :)

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NEIN!

Laut Gesetz darf ein Pferd NUR mit TRENSE draußen geführt werden. Sollte etwas passieren, so haftet keine Versicherung.

Sobald du dich auf Wegen befindest, die von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt werden (auch landwirtschaftliche Wege) muss eine Trense drauf.

Jascar 
Fragesteller
 17.04.2014, 22:49

Okay danke, bin bis jetzt auch immer nur mit Trense raus gegangen. Ich wollte eben nur mal ohne Gebiss raus, aber das lass ich dann lieber

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vmnth  18.04.2014, 11:49

@blackraven88

In welchem Gesetz steht denn, dass ein Pferd draußen nur mit Trense geführt werden darf?

Und wann eine Versicherung haftet oder nicht, steht in den jeweiligen Versicherungsbedingungen - das lässt sich nicht pauschal sagen!

Sobald man sich auf Wegen befindet, die von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt werden (um deine Worte zu benutzen), hat man sich an die STVO zu halten und dort steht:

Zitat:

§ 28 Tiere

(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.

(2) Wer reitet, Pferde oder Vieh führt oder Vieh treibt, unterliegt sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen. Zur Beleuchtung müssen mindestens verwendet werden:

1. beim Treiben von Vieh vorn eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht und am Ende eine Leuchte mit rotem Licht,

2. beim Führen auch nur eines Großtieres oder von Vieh eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht, die auf der linken Seite nach vorn und hinten gut sichtbar mitzuführen ist.

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Wozu brauchst du Zügel zum spazieren gehen ?? Stallhalfter und Strick sollten eigentlich reichen, wenn nicht solltest du dir mal gedanken machen...

Ich glaube das geht

Jascar 
Fragesteller
 17.04.2014, 22:32

Okay danke, sie ist so eigentlich sehr gut handelbar, ich denke ich probiere es einfach mal

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