Kann ich mit einem Esel auf öffentlichen Straßen reiten?

4 Antworten

Nein, Du brauchst keine Genehmigung, um auf öffentlichen Straßen und Wegen zu reiten. Autostraßen/Schnellstraßen und Autobahnen sind allerdings für Dich tabu.

Als Reiter musst Du die Straße nutzen. Wenn Du Dein Tier führst, kannst Du dies auch auf dem Gehweg tun, natürlich mit der gebotenen Rücksichtnahme auf die anderen Fußgänger.

Du musst imstande sein, Dein Reittier (gilt auch beim Führen) zu beherrschen. Da das bei einem Tier nie einhundertprozentig der Fall sein kann, ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht dringend anzuraten, bevor Du Dich in die Öffentlichkeit begibst. Es gibt spezielle Eselhaftpflichtversicherungen, die günstiger sind als Pferdehaftpflichtversicherungen, da statistisch gesehen, vom Esel ein kleineres Risiko ausgeht.

Das Landratsamt interessiert die Eselhaltung nicht, Du musst einen Esel nicht einmal bei der Tierseuchenkasse melden (was eigentlich Quatsch ist, weil Pferde gemeldet werden müssen und seuchentechnisch Esel im gleichen Maße betroffen sind - aber es gibt ja viel bürokratischen Quatsch).


DonkeyDerby  24.04.2016, 19:04

Meine Antwort "nein" bezieht sich natürlich auf die Frage nach der Genehmigung, nicht auf die Frage, ob derpendler einen Esel auf der Straße reiten darf... ist mir erst jetzt aufgefallen.

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Esel reiten -> dann ist die StVO zu beachten:

§28 Tiere

 (1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirkenkönnen. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.  (2) Wer reitet,Pferde oder Vieh führt oder Vieh treibt, unterliegt sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen. Zur Beleuchtung müssen mindestens verwendet werden:
1. beim Treiben von Vieh vorn eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht und am Ende eine Leuchte mit rotem Licht,
2.beim Führen auch nur eines Großtieres oder von Vieh eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht, die auf der linken Seite nach vorn und hinten gut sichtbar mitzuführen ist.


StVO § 28 Tiere

..

(2) Wer reitet, Pferde oder Vieh führt oder Vieh treibt, unterliegt sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen.

Da steht nur "wer reitet" - ob das nun auf einem Pferd, einem Esel oder meinetwegen auch einer Kuh oder einem Elefanten passiert, ist der StVO egal ...

wenns keine schnellstraße ist ---- also überall wo motor vorausgesetzt wird zum "bereiten", da nicht