kann ich eine packung magerquark in den flieger mitnehmen?

4 Antworten

Solange der Quark nur für eine Geschmacksexplosion im Gaumen sorgt (aber wie?) und nicht für eine Explosion in der Kabine, sollte es kein Problem sein.

Aber wie immer gilt nicht, was wir sagen, sondern der Gesetzgeber, hier die Bundespolizei mit Referenz auf die EU-Verordnung:

"Flüssigkeiten an Bord: Das müssen Sie beachten

Die Verordnung spricht von "Flüssigkeiten, Gelen und Aerosolen". Hierunter sind alle Substanzen zu verstehen, welche bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder von ähnlicher Konsistenz sind (zum Beispiel Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen, Suppen sowie Streichkäse/-wurst, Zahnpasta, Haargel, Sirup, Parfüm und Rasierschaum). In Zweifelsfällen entscheidet das Kontrollpersonal am Flughafen über die Zulässigkeit der Mitnahme."

Leider wird der Link zur BP von den GF-Amateur-Programmierern als "beleidigend vulgär oder rechtlich nicht zulässig" abgelehnt. Einen Link zur Polizei ablehnen - wer programmiert so einen Mist?

Also bei der BP nachschauen und dann unter

Sicher auf Reisen / Mit dem Flugzeug / Was darf ich mitnehmen?

Und dort: Was ist unter "Flüssigkeit", was unter "flüssig" zu verstehen? 

Aber wer kommt schon auf die Idee, Magerquark mit ins Flugzeug zu nehmen? Habe ich in zig Jahren Fliegerei noch nie gesehen, dass dies jemand macht.

Wenn es wenigstens Vollfettkäse wäre - wegen des Geschmacks!

Auch Magerquark zählt zu den Flüssigkeiten. Wenn das Fassungsvermögen des Gefäßes die 100 ml nicht überschreitet kann dieser mitgenommen werden. Ist es größer heißt es vorher essen oder in die dafür vorgesehenen Tonnen entsorgen.

Gruß vom Kontrollpersonal

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Luftsicherheitsassistentin seit 2014

Milchprodukt ausgeschlossen. Vorher essen

gschyd  01.03.2018, 01:14

Restriktionen betr. Fleisch, Milch etc gelten nur für die Einfuhr in ein Land.

Ich kann in den Flieger ja auch ein Sandwich mit Fleisch mitnehmen (auch wenn ich es im Zielland nicht einführen darf) ...

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