Kann ich ein Studienangebot bei Hochschulstart nach Ablauf der Einschreibefrist der Uni annehmen?

2 Antworten

Die sog. Nachrückverfahren (wo zurückgegebene Studienplätze erneut an die nächsten in der Reihenfolge vergeben werden), finden meist nach der eigentlichen Immatrikulation statt. Das spielt keine Rolle. Bekommst Du eine Zulassung über Hochschulstart für eine bestimmte Uni, dann muss Dich diese Uni nachträglich einschreiben (sofern Du die Dir mitgeteilte Frist einhältst).

Hey Leute, ein paar mehr Infos zu meiner Frage

Ich habe bei Hochschulstart von einer Universität ein Zulassungsangebot erhalten. Jedoch ist die Einschreibefirst am 19. August. Eigentlich will ich nicht an dieser Universität studieren, daher will ich eigentlich auf die Koordinierungsphase 2 hoffen, sodass ich dort dann einen Studienplatz an einer anderen Uni erhalte.

Nun fängt diese Phase aber erst nach der Einschreibefrist der Uni an. Kann ich trotzdem das Angebot in die nächste Phase annehmen? Ich werde aus den Formulierungen bei Hochschulstart einfach nicht schlau.