Kann ich den Paketzusteller Anzeigen?
vergangen Freitag sollten zwei Pakete geliefert werden. Zwei Personen aus meiner Familie öffneten dem Paketzusteller die Tür. Allerdings müssen beide Pakete persönlich an dem Empfänger abgegeben werden, weshalb der Paketzusteller die beiden Pakete wieder mitnahm.
Allerdings schickte der Paketzusteller beide Pakete wieder zurück mit der Info die Pakete entsprechen nicht den Versandbedingungen was jedoch keinesfalls stimmt. Ein Paket wurde wieder an dem Absender geliefert. Das andere Paket ist nicht im Startpaketzentrun angekommen obwohl beide Pakete gleichzeitig retourniert wurden. Ich bin mir deshalb sicher das dieses Paket gestohlen wurde.
Auf die Pakete bin ich angewiesen. Könnte ich außer der Anzeige den Zusteller auf Schadensersatz verklagen? Es ist eindeutig das er das Paket gestohlen hat.
14 Antworten
Woran machst du fest, dass es eindeutig ist, dass der Zusteller das Paket gestohlen hat?
Wenn man etwas bestellt mit persönlicher Entgegennahme, dann sollte man möglichst auch selbst anzutreffen sein. Dass die Pakete dann zurückgeschickt werden, kann durchaus sein (wird von jedem Paketdienst vermutlich anders gehandhabt).
Aber bloß aus einer vagen Vermutung heraus würde ich niemanden anzeigen ...
Wenn die Pakete Eigenhändig an dich adressiert waren durfte niemand anderes als du persönlich die Pakete annehmen.
Wenn sich deine Familie vielleicht etwas falsch ausgedrückt hat, oder der Fahrer was falsch verstanden hat, kann es passieren das die Pakete zurück gehen.
Wenn bei der Retoure etwas verloren geht, kannst du höchstens erst mal einen Nachforschungsantrag stellen. Es kann sein das das Paket einfach nicht gescannt wurde, oder das der Code unleserlich war und per Hand eingegeben werden muss.
Kann alles passieren. Aber das ist noch lange kein Grund jemanden Anzuzeigen. Außerdem wäre wenn das Versandunternehmen für eine Anzeige zuständig das das Paket in deren Obhut war.
Von Schadensersatz kannst du höchstens träumen.
Nachdem das über eine Sendungsverfolgung geliefert wurde (weil du es online verfolgen kannst), ist es auch versichert.
Sie werden intern prüfen wo das Paket abhanden gekommen ist.
Dir entsteht kein finanzieller Nachteil.
Anzeigen wegen Diebstahl kannst du nicht, es ist nicht klar ob der Zusteller das Paket gestohlen hat. Sollte sich das so herausstellen, dann wird das Versandunternehmen eine Anzeige gegen ihn machen und ihn entlassen.
Für die Zukunft, du kannst online bei jedem Versandunternehmen einen Ablageort hinterlegen, oder es an die Paketstation liefern lassen, oder einen Wunschtag zur Zustellung hinterlegen. Kuck einfach mal durch deine Möglichkeiten. Wenn du eh weißt du bist nicht zuhause weil du beispielsweise in der Arbeit bist, und es sind Sendungen die nur dir persönlich zugestellt werden können, bei Handys oder manchen Medikamenten ist das so und du bekommst ja diesen Hinweis vorab per E-Mail, dann kannst du gleich passende Optionen wählen 😉
Du wirst genug damit zu tun haben einen Entscheider der Speditionsfirma ausfindig zu machen.Bei DHL kannste da einen Anwaltsbesuch einplanen.^^ Ansonsten ,kann ein Telefonat das klären.
Anzeige ist Quatsch.Schadenersatz wäre möglich.Diebstahl äußerst unwahrscheinlich.Ein Dienstvergehen des Zustellers ist möglich,woraus Du einen Schadenersatzanspruch ableiten und begründen müßtest.
Besser :-)
Geht aber wiederum den Empfänger rein gar nichts an.
Kannst dich ja mal bei der Post beschweren, aber anzeigen wird schwer, da das Paket ja auch auf einem anderen Weg verloren gegangen sein kann, man muss dann erstmal beweisen dass er das war
Wozu? Die Pakete ist ja nachweislich nie zugestellt worden. Das ist das alleinige Problem des Versenders.
Nein. Kein Schaden, kein Ersatz.