Kann ich den Paketzusteller Anzeigen?

14 Antworten

Woran machst du fest, dass es eindeutig ist, dass der Zusteller das Paket gestohlen hat?

Wenn man etwas bestellt mit persönlicher Entgegennahme, dann sollte man möglichst auch selbst anzutreffen sein. Dass die Pakete dann zurückgeschickt werden, kann durchaus sein (wird von jedem Paketdienst vermutlich anders gehandhabt).

Aber bloß aus einer vagen Vermutung heraus würde ich niemanden anzeigen ...

Wenn die Pakete Eigenhändig an dich adressiert waren durfte niemand anderes als du persönlich die Pakete annehmen.

Wenn sich deine Familie vielleicht etwas falsch ausgedrückt hat, oder der Fahrer was falsch verstanden hat, kann es passieren das die Pakete zurück gehen.

Wenn bei der Retoure etwas verloren geht, kannst du höchstens erst mal einen Nachforschungsantrag stellen. Es kann sein das das Paket einfach nicht gescannt wurde, oder das der Code unleserlich war und per Hand eingegeben werden muss.

Kann alles passieren. Aber das ist noch lange kein Grund jemanden Anzuzeigen. Außerdem wäre wenn das Versandunternehmen für eine Anzeige zuständig das das Paket in deren Obhut war.

Von Schadensersatz kannst du höchstens träumen.

Nachdem das über eine Sendungsverfolgung geliefert wurde (weil du es online verfolgen kannst), ist es auch versichert.
Sie werden intern prüfen wo das Paket abhanden gekommen ist.
Dir entsteht kein finanzieller Nachteil.
Anzeigen wegen Diebstahl kannst du nicht, es ist nicht klar ob der Zusteller das Paket gestohlen hat. Sollte sich das so herausstellen, dann wird das Versandunternehmen eine Anzeige gegen ihn machen und ihn entlassen.

Für die Zukunft, du kannst online bei jedem Versandunternehmen einen Ablageort hinterlegen, oder es an die Paketstation liefern lassen, oder einen Wunschtag zur Zustellung hinterlegen. Kuck einfach mal durch deine Möglichkeiten. Wenn du eh weißt du bist nicht zuhause weil du beispielsweise in der Arbeit bist, und es sind Sendungen die nur dir persönlich zugestellt werden können, bei Handys oder manchen Medikamenten ist das so und du bekommst ja diesen Hinweis vorab per E-Mail, dann kannst du gleich passende Optionen wählen 😉

Du wirst genug damit zu tun haben einen Entscheider der Speditionsfirma ausfindig zu machen.Bei DHL kannste da einen Anwaltsbesuch einplanen.^^ Ansonsten ,kann ein Telefonat das klären.

Anzeige ist Quatsch.Schadenersatz wäre möglich.Diebstahl äußerst unwahrscheinlich.Ein Dienstvergehen des Zustellers ist möglich,woraus Du einen Schadenersatzanspruch ableiten und begründen müßtest.

FordPrefect  11.10.2017, 11:38

Du wirst genug damit zu tun haben einen Entscheider der Speditionsfirma ausfindig zu machen

Wozu? Die Pakete ist ja nachweislich nie zugestellt worden. Das ist das alleinige Problem des Versenders.

Schadenersatz wäre möglich.

Nein. Kein Schaden, kein Ersatz.

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Kannst dich ja mal bei der Post beschweren, aber anzeigen wird schwer, da das Paket ja auch auf einem anderen Weg verloren gegangen sein kann, man muss dann erstmal beweisen dass er das war