Kann ich den Händler wegen Unterschlagung anzeigen wegen fehlgeschlagener Lieferung und Nichtrückzahlung?

8 Antworten

Der Händler darf zunächst der Information von DHL vertrauen, dass die Sendung ordnungsgemäß an Dich zugestellt wurde.

Von daher würde ich mich tatsächlich zunächst an DHL wenden und zu klären versuchen, wer das Paket wann an wen ausgeliefert hat.


ThisIsJustMeHH  07.01.2020, 12:44

Der Kunde ist nicht Vertragspartner von DHL er kann von DHL gar keine Nachforschungen anstoßen. Warum antwortet man wenn man offensichtlich keine Ahnung hat?

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Chanel546  07.01.2020, 12:47
@ThisIsJustMeHH

Musst du das jetzt jedem schreiben...selber nicht auf die Frage antworten aber klugscheißern...das sind mir die richtigen

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SvenN12305  07.01.2020, 13:00
@ThisIsJustMeHH
Der Kunde ist nicht Vertragspartner von DHL

Darauf kommt es nicht an. Auch Empfänger von Frachtsendungen haben durchsetzbare Ansprüche gegen Frachtführer.

Warum antwortet man wenn man offensichtlich keine Ahnung hat?

Und? Warum hast Du geantwortet, obwohl Du offensichtlich keine Ahnung hast?

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Chanel546  07.01.2020, 12:56

Seh ich auch so oder wie @RobertLiebling erwähnt hat -> § 421 HGB

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kann ich zur Polizei gehen und den Händler wegen Unterschlagung anzeigen?

Das könntest Du tun, es liegt aber ganz offensichtlich keine Unterschlagung vor.

mir ist bekannt dass der gewerbliche Händler das Interesse haben muss, dass es die richtige Person bekommt

Offensichtlich ist es diesem Verkäufer zu diesem Zeitpunkt egal.

Du müsstest ggf. zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen, das hat aber nur Aussicht auf Erfolg, wenn Du als Verbraucher bestellt hast. Die Polizei ist da nicht der richtige Ansprechpartner.

Nein, du musst dich an DHL wenden. Der Verkäufer hat seine Pflicht erfüllt.


steefi  07.01.2020, 12:35

Quatsch, wenn ich bei Rewe eine saure Milch kaufe muß ich auch nicht zum Milchbauern gehen um mein Recht zu bekommen.

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Lysandra13  07.01.2020, 12:38
@steefi

Was ist denn das für ein Vergleich?

der Händler hat das Paket der Post gegeben, dafür versichert man ein Paket... also muß man erstmal bei der Post ( oder dem entsprechen Lieferanten) ansprechen

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steefi  07.01.2020, 12:43
@Lysandra13

Als Kunde kann mir egal sein was der Händler vor der Übergabe der Ware an mich damit macht, er muß mir die Ware in einwandfreien Zustand liefern, das ist der Vertrag zwischen uns. Wie er das macht ist Seine Sache.

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SvenN12305  07.01.2020, 12:47
@steefi

Ah ja, die saure Milch ist ein Sachmangel, da gibt es einen Anspruch gegen den Verkäufer aus §§ 437ff BGB.

Das verschwundene Paket ist eine Pflichtverletzung des Transporteurs. Hier hat u.a. der Empfänger einen Anspruch aus § 494 (1) Satz 2 HGB einen Direktanspruch gegen den Frachtführer. Auch hat der Empfänger, wenn er die Sache als Verbraucher gekauft hat ggf. einen Anspruch gegen den Verkäufer, da der Kaufvertrag nicht erfüllt wurde (§ 475 (2) BGB).

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SvenN12305  07.01.2020, 12:37
Der Verkäufer hat seine Pflicht erfüllt.

Wenn der Fragesteller Unternehmer ist, ist die Antwort richtig, hat er als Verbraucher gehandelt, dann nicht.

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ThisIsJustMeHH  07.01.2020, 12:45

DHL ist Vertragspartner des Verkäufers. Der Kunde muss hat nichts und kann auch gar nichts bei DHL anstoßen. DHL wird in vollkommen zurecht ab den Händler verweisen und das dieser sich bei DHL melden muss. Ist das so schwer zu begreifen? Warum antwortet man wenn man keine Ahnung hat?

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SvenN12305  07.01.2020, 12:50
@ThisIsJustMeHH
Ist das so schwer zu begreifen?

Ja, ist es. Der Gesetzgeber hat es ja offensichtlich - Deiner bescheidenen Meinung nach - auch nicht verstanden. Es gibt einen Direktanspruch des Empfängers gegen den Frachtführer, wenn das Frachtgut verloren gegangen ist (§ 494 (1) Satz 2 HGB).

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Anzeige wäre sinnlos, da m.E. keine Unterschlagung vorliegt.

Abgesehen von eventuellen Pflichten, wer dieses oder jenes zu tun oder zu lassen hat, würde ich mich an deiner Stelle an DHL wenden. Dort kann man dir klar sagen, was mit dem Paket geschehen ist. Eine Abstellgenehmigung hast du nicht zufällig erteilt?

Übrigens könnte der Versender über die Uhrzeit der Paketbuchung bei DHL ziemlich exakte Daten online bekommen, sogar die Unterschrift des Annehmenden ist dokumentiert.

Es liegt keine Straftat vor.

Diese läge nur vor, wenn der Händler bewusst falsch behauptet, Du habest die Ware erhalten.

Das tut er nicht, solange die DHL ihm gegenüber angibt, Du habest sie bekommen.

Ob Du sie nun bekommen hast oder nicht in der Praxis, ist hierbei zunächst einmal völlig irrelevant.

Zivilrechtlich hast Du einen Erstattungsanspruch.

Das Gegenüber jedoch scheint einen Nachweis zu haben, dass Du die Ware erhalten habest. Damit hat jeder von euch recht. Du, weil Du sie nicht bekommen hast und er, weil er einen Nachseid hat, dass Du sei bekommen hast.

In der Praxis hat der DHL - Heini wohl irgendwem das Paket gegeben (so würde ich die wahrscheinlichste Version beschreiben), der zwar genau wusste, er ist nicht Du, aber macht ja nix, solange das Gegenüber das meint, Wurst, nimmt man mit.

Tatsche scheint zu sein,d as Paket ist irgendwo in der Mitte entschwunden.

Entweder Du oder der Absender sollten DHL damit beauftragen, der Sache nach zu gehen.

Dabei wird wahrscheinlich nichts bei rauskommen.

Also läuft es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Dir und dem Händler raus.

Und der Richter hat dann die Aufgabe, zu entscheiden, wer von euch beiden die A-Karte zieht. Wie das ausgeht, weiß kein Mensch vorher.

mir ist bekannt dass der gewerbliche Händler das Interesse haben muss, dass es die richtige Person bekommt.

Das tut er doch. Er gibt es der DHL und die meldet ihm (auf Nachfrage), dass Du sie bekommen hast. Was kann de rnoch mehr machen? Soll er Dir das Teil selbst bringen?