Kann ich den Finderlohn umgehen?

11 Antworten

Es ist zwar nicht fair, aber dich wird wohl niemand für rund 20 Euro verklagen. Sagebder findet vielen Dank, aber ich habe kein Geld für einen finderlohn.

P.s. Der finderlohn würde 5% (bei einem wert bis 500 Euro) des aktuellen Wertes betragen.


verreisterNutzer  20.11.2019, 23:17

Verklagen ist auch garnicht notwendig, ein gerichtliches Mahnverfahren nebst Pfändung auf Kosten des Zahlungsplichtigen ist soooo einfach.

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T3Fahrer  20.11.2019, 23:24
@verreisterNutzer

Aber man müsste drauf kommen - viele kennen es nicht - und gerade ob ein Schüler das durchzieht...?

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verreisterNutzer  20.11.2019, 23:32
@T3Fahrer

Meist kommt ein Schüler selbst nicht mal von allein auf den Finderlohnanspruch, wahrscheinlich war es einfach nur eine ehrliche Haut, die das gefundene Handy gern dem Eigentümer wider zukommen lassen wollte. Der preußische Schulbeamte der das Handy dann dem Fundus zugeführt hat, wird dem Finder vielmehr erhobenen Zeigefingers eingebläut haben, ja nicht auf den rechtmäßig zustehenden Finderlohn zu verzichten!!! :)

Oft sind es auch die Eltern die den Stein des Anstoßes ins Rollen bringen

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Hoffentlich verlierst du es nochmal und bekommst es dann nicht wieder!

Mehr muss man zu sowas wie dir nicht schreiben.

Wenn du ein bisschen nachdenken würdest - was würdest du getan haben, wenn es nicht mehr aufgetaucht ware?

Einfach kein neues Handy gekauft oder noch viel viel mehr als die 5% Finderlohn für ein Neues ausgeben müssen.

Wirklichh schade, dass es abgegeben wurde..

§ 971 BGB Finderlohn

(1) 1Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. 2Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. 3Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.

(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.

Für eine gefundenes Handy ist in der Schule kein Finderlohn fällig. Einfordern kann der Finder es nicht. Ich finde es ist eine Sache des Anstandes, das gefundene Handy im Sekretariat abzugeben.


Hallowelt6366 
Fragesteller
 20.11.2019, 22:58

Warum ist in der Schule kein Finderlohn fällig ? Ich will einwenig argumentieren....

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KarlDallaS  20.11.2019, 23:01

§971 BGB regelt den Finderlohn... wo gefunden wurde ist irrelevant !

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JD22222  20.11.2019, 23:06
@KarlDallaS
wo gefunden wurde ist irrelevant !

Naja, Paragraph 965 Abs. 2 BGB sagt da was anderes.

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KarlDallaS  20.11.2019, 23:10
@JD22222

FINDE ICH NICHT ! Da ist keine Rede von Fundort oder der gleichen ?!

Oder hast du´n anderes BGB ?! LOL

§ 965 Anzeigepflicht des Finders

(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

(2) 1Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. 2Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

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JD22222  20.11.2019, 23:14
@KarlDallaS

Sorry, da war meine spätabendliche Lesekompetenz am Werk 😂 hatte gelesen, dass es egal ist wo es der Finder abgibt 🤦🏼‍♂️

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verreisterNutzer  20.11.2019, 23:22

Es ist eine Sache des Anstands, sich gebührend für den Fund und der Ehrlichkeit des Finders zu bedanken. Er hätte es auch verscherbeln können und auf dem Wege wahrscheinlich mehr erhalten als der Finderlohn der ihm rechtmäßig zusteht.

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Naja, recherchier doch mal was dein gebrauchtes Handy mit seinen Gebrauchsspuren und Kratzern noch wert ist. Vermutlich nicht so wahnsinnig viel. Pro 100 € sind fünf Euro Finderlohn fällig, 10 oder 15 € wirst du doch irgendwoher bekommen…

Wenn du dich jetzt partout auf die Hinterbeine stellen willst, könntest du mal recherchiereb, ob der gesetzlich geregelte Finderlohn gegen eine minderjährige Personen überhaupt durchzusetzen ist… Wobei ich finde, dass man sich schon erkenntlich zeigen könnte, müsste und sollte. Die allermeisten Leute hätten nämlich vermutlich leider dein Handy eingesteckt. Und dann wäre es verdammt nochmal deutlich teurer für dich geworden…

T3Fahrer


verreisterNutzer  20.11.2019, 23:57

Klar kann man das rechtlich durchsetzen. Ein minderjähriger kann keine beabsichtigten Rechtsgeschäfte eingehen, das Schuldrecht kennt keine Geschäftsfähigkeit

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T3Fahrer  21.11.2019, 05:49
@verreisterNutzer

Im Passus über Finderlohn bin ich zumindest darüber gestolpert, dass bei eingeschränkt geschäftsfähigen Kindern/Jugendlichen irgendwelche Entscheidungen nicht ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erfolgen dürfen. Dieser Absatz bezog sich auf Entscheidungsfindungen in Bezug darauf, ob der Finder Finderlohn beantragen möchte oder das Fundstück, falls es nicht wieder abgeholt wird, ausgehändigt haben möchte oder Ähnliches. Eben darunter kam dieser Absatz, welcher auf eingeschränkt geschäftsfähige Kinder/Jugendliche einging. Für mich als Laien ist das jedoch schwammig formuliert, so dass ich das nicht eindeutig interpretieren kann. Ich hätte das jedoch vorsichtig interpretiert, dass diese Entscheidungen mit/durch einen Erziehungsberechtigten getroffen werden müssen. Ich kann zumindest von meinen Eltern und mir sagen, dass meine Eltern sich damals vermutlich auf die Hinterbeine gestellt hätten, wenn ich (gefühlt) unverschämt für sowas Finderlohn eingefordert hätte und dann noch von einer Person, die sich das möglicherweise gar nicht leisten kann.

Im übrigen scheint es auch nicht so selbstverständlich zu sein, dass Finderlohn gegen Jugendliche durchzusetzen ist, da ich in juristischen Foren auf Diskussionen über dieses Thema gestoßen bin.

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