Darf ein Fundbüro Finderlohn verlangen?
Nachdem meine Geldbörse entwendet wurde und sie zum Glück ein paar Tage später samt der Dokumente abgegeben wurde, fordert das Fundbüro Göttingen nun einen Finderlohn in Form von Verwaltungsgebühren (ich habe gebeten, mir die Verwaltungsgebühren i.H.v. 28,50€ zu erläutern, darauf wurde mir erklärt, dass die Neubeantragung aller Dokumente „sicher fast 200€ koste“ woraus sich die 28,50€ zusammensetzten).
Weiß jemand, ob die das dürfen?? Laut eigener Aussage verzichtet der Finder nämlich auf Finderlohn.
Danke vorab!
8 Antworten
Für Bayern gilt § 9 Fundverordnung.
In anderen Bundesländern wird es vermutliche ähnliche Verordnungen geben. Daher diet 28,50 €.
Wenn du genau wissen möchtest, wie sich diese 28,50 € zusammensetzen, kannst du nochmal beim Fundbüro nachfragen.
Finderlohn dürfen die nicht fordern! Dieser steht ausschließlich dem Finder zu!
Was aber ein Fundbüro darf: Je nach örtlicher Gebührensatzung kann eine Verwahrungsgebühr erhoben werden. Diese sollte eigentlich recherchierbar sein.
sie verlangen ja keinen Finderlohn sondern eine Bearbeitungsgebühr - und wie sie diese Festlegen ist ihre Sachen. Die können 20% vom Wert als Bearbeitungsgebühr festlegen oder ein Fixbetrag.
Du kannst maximal gegen Wucher einklagen - ob 28 € bei einer Geldbörse wo evt mehre Hundert euro drinnen waren + wichtige Dokumente allerdings als Wucher durchgeht ist fraglich
Nein nein, die in ihrer Wortwahl etwas eingeschränkte Angestellte dort sagte, der Finder könne ja mindestens das gleiche verlangen. Allerdings gilt, soweit ich weiß, eine Regelung von 5% bis 500€; die Polizei hat einen insg. Wiederbeschaffungswert von 80€ festgelegt (20€ Bargeld), womit wir bei 4€ wären 🤔
du hast doch sicher bei der Abholung mit Unterschrift bestätigten müssen, dass du die Geldbörse bekommen hast oder? im Kleingedrucikten wird da auch stehen, dass du die AGBs gelesen hast (oder so etwas ähnliches). bin mir sicher es steht irgendwo offiziell wie viel du zahlen musst - erkundige dich also einfach ob der Preis gerechtfertigt ist.
Nein, leider haben sie das Portemonnaie ohne mein Wissen oder meine Einwilligung an ein anderes Fundbüro geschickt. In diesem zweiten Fundbüro wäre keine Gebühr fällig gewesen :(
verwaltungsgebühren sind höchstens pro tag und volumen und gewicht .. ich denke das volumen und gewicht ist minimal und du wirst wohl nicht 30 tage gewartet haben oder so .... also wieviele tage war es ?
was anderes ist der finderlohn, den nicht das fundbüro, sondern der finder eherbt. das geht aber nur nach dem wert den die sache für den finder legal gehabt hätte (also jetzt nicht gefälschte ausweise basteln und so), nicht nach ideellen wert für dich.
Das Fundbüro in Göttingen hat das Portemonnaie ohne Nachfrage oder Einwilligung meinerseits an das Dortmund Fundbüro geschickt (zu separaten Versandkosten, die ich natürlich anstandslos akzeptiere). Also 1 Tag maximal.
warum den versand? weil dein Ausweis auf Dortmund lautete? Naja, vielleicht haben sie den Finderlohn auch mit rein berechnet und wie gesagt, die haben den Wert höher eingeschätzt. Aber wie du da jetzt einen niedrigenen Wert raushandeln willst, keine Ahnung.
Der Finderlohn kann 4€ nicht überschreiten dank festgesetztem Betrag nach Anzeige bei der Polizei 🤷🏼♀️
das portemonai noch selbst natürlich ---- dumm ist halt dass du die ausweise schon hast und es nicht mehr bräuchtest.
die unterhaltung des fundbüros kostet auch geld. lagerung und verwaltung der fundsachen, gebäudemiete und die bezahlung der angestellten. sei froh, dass es das fundbüro gibt und du alles wieder hast und zahl die gebühren.
Ich habe mittlerweile alle Dokumente neu - für weniger als 60€!
das mag sein, dennoch sind dem fundbüro kosten entstanden und die hätten sie gern zurück.
du gehst doch bestimmt auch nicht zum spaß an der freude arbeiten, sondern willst geld für deine arbeitsleistung, oder?
Nein, ich arbeite tatsächlich ehrenamtlich😑
Dann sag denen doch einfach du willst die Sachen nicht?
Meine Geldbörse an sich wollte ich dann doch ganz gerne wiederhaben. Ich habe den Betrag auch längst bezahlt und gehe gegen sowas nicht vor - ich dachte bloß, vlt weiß jemand besser als ich, ob das so geht oder nicht. Ich finds frech!
Im Leben ist leider nix umsonst. Kannst dich ja mal bei der Stadt beschweren. Helfen wird's aber wahrscheinlich nix.
Die habe ich ja gerade angerufen und sie erklärte mir, das wäre der ohnehin errechnete Finderlohn, den ich hätte leisten müssen.