Finderlohn in Höhe von 500 Euro nicht bekommen, was tun?
Hallo kurz gefasst wurde ein finderlohn in höhe von 500 euro angepriesen für ein gestohlenen roller. Ich habe diesen mit meinen freunden gefunden und mich bei dem besitzer gemeldet und die diebe für ihn festgehalten ,mir standen eigentlich 500 euro finderlohn zu. Diese habe ich seit februar nicht bekommen und er will es mir nicht übergeben was soll ich tuen?
5 Antworten
Verklag ihn auf Zahlung. Dafür benötigst du allerdings irgendeinen Beweis dafür, dass er tatsächlich einen Finderlohn ausgelobt hat.
In diesem Fall schon, oder glaubst du, dass 500 € dem entsprechen, was in § 971 BGB als Finderlohn vorgesehen ist?
Hi, batuhand0739.
Wenn der Finderlohn von 500 € nicht öffentlich ausgeschrieben war, dann hast du leider keine Handhabe.
Mit lieben Grüßen, Renate.
Hallo, E. Es geht nicht um die Gesetzeslage, sondern einzig und allein um die 500 € Finderlohn.
Das dürfte bei einem Roller aber weit unter 500 € liegen.
Wenn man da nichts belegbares hat, dann kann man sich die 500 € in die Haare schmieren und muss sich mit dem gesetzlich festgelegten Betrag zufrieden geben.
Das wird der FS mit Sicherheit selbst wissen, das versteht sich auch von selbst. Das sollte dir doch klar sein, lieber E.
ich habe ein screenshot von seiner social media snapchat story wo er klar und deutlich sagt das es 500 euro finderlohn geben soll
Das bedeutet aber noch lange nicht, dass die Summe auch einklagbar ist.
es war in seiner social media story zählt das auch persönlich?hätte auch screenshot und zeugen
Wenn du es schriftlich hast mit den 500€ kannst du dir Hilfe bei einem Anwalt holen, sonst sieht es schlecht aus für dich.
Hast du das schriftlich mit dem Finderlohn?
Wenn nicht, dann hast du leider Pech gehabt. Der Besitzer hat dich verkaspert und will gar nicht zahlen.
Dann ist immer noch die Frage, ob der Richter der gleichen Meinung ist wie der Fragesteller. Und das halte ich für ziemlich fraglich. Den gesetzlichen Anspruch kann man locker durchsetzen, alles andere vermutlich nicht.
Du kannst ihn anzeigen weil das geld dir Versprochen wurde.
Ich gehe davon aus, dass man den gesetzlich festgelegten Finderlohn beanspruchen kann.
Eine Anzeige bringt ihm den Finderlohn nicht. Wenn schon, müsste er ihn zivilrechtlich verklagen.
Der Finderlohn muss nicht ausdrücklich ausgelobt sein.