Wie genau berechnet sich nun der Finderlohn?
Grundsätzlich ist es folgendermaßen geregelt:
Fundsache hat einen Wert bis 500 Euro: Finderlohn in Höhe von 5 % des Wertes.
Fundsache hat einen Wert über 500 Euro: Finderlohn in Höhe von 25 Euro (5 % von 500 Euro) plus 3 % von dem über 500 Euro hinausgehenden Wert.
Das ist so weit klar.
So. Nun habe ich z.B. Fundsachen (die alle zusammen gehören) im Gesamtwert von 7000 €.
Wert liegt damit über 500 €.
Die 25 € (also die 5 % von 500 €) habe ich dann schon mal sicher.
Und dann? Wie geht es jetzt weiter? Dann also 25 € + (3 % von 6500 €)?
3 Antworten
Dann also 25 € + (3 % von 6500 €)?
Genau so.
Dann also 25 € + (3 % von 6500 €)?
5% von den ersten 500 €, 3% von dem 500 € übersteigenden Rest.
So weit war ich schon. Du hast jetzt genau das Gleiche geschrieben, was ich schon im Fragetext stehen hatte. Nur mit etwas anderen Worten.
wie hast du den wert ermittelt , sind das nagelneue unverpackte sachen ?
weil der wert von gebrauchten dingen ist nur der wiederbeschaffungswert .
heißt also... Bei der Berechnung hätte ich Anspruch auf 220 €.