Kann ich darauf bestehen dass ich zur praktischen Prüfung von der Fahrschule vorgestellt werde?

8 Antworten

Hallo , 

Es ist immer so eine Sache , wenn Fahrschüler selber bestimmen , sie seien bereit für die Praktische. Leider ist es oft so dass sie denken sie könnten alles beherrschen , missachten aber sämtliche Kleinigkeiten die sich später in der Prüfung sammeln und dann letztendlich zum durchfallen führen könnten. 
Hol dir doch einfach eine 2 , 3 Meinung von anderen Fahrlehrern ein oder frag deinen aktuellen Fahrlehrer wo es denn hapert. Eventuell könntest du dann nachvollziehen weshalb der dich nicht zur Prüfung schicken will.

Ich erlebe es ( fast ) täglich dass Schüler fragen wieso sie nicht zur Prüfung zugelassen werden und dann sage ich ihnen ''Weil ich will dass du bestehst!''. 

LG Tim

Der Fahrlehrer muss im Sinne des §6 Abs. 1 FahrschAusbO handeln. Der Fahrschüler entscheidet das nie.

"Der Fahrlehrer darf die theoretische und die praktische Ausbildung erst abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind. Für die Durchführung der hierfür notwendigen Übungsstunden hat der Fahrlehrer Sorge zu tragen."

Klar kannst Du darauf bestehen. Dem Fahrlehrer ist sein Ruf aber wichtig, daher sehen die nicht gern, wenn man Durchfällt.

FahrlehrerRafa  02.04.2017, 23:58

Nein. Kann er nicht.

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Rockuser  03.04.2017, 00:09
@FahrlehrerRafa

Ralf, so genau wusste ich das dan leider doch nicht. Tut mir Leid. Bei mir in dem Bekanntenkreis gab es den Ärger, der Fahrlehrer hat sich ins Auto gesetzt und zum Prüfer gesagt, das er nie Anmeldung nicht empfohlen hat, und nach nicht mal 2 Minuten Fahrt, war die Prüfung zu ende. Kennst Du bestimmt, als Fahrlehrer.

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Unser Fahrlehrer hatte ganz am Beginn gesagt, dass man es selber entscheiden darf, wenn man alle Pflichtstunden abgelegt und die Theorie bestanden hat. Aber das scheint wohl überall anders zu sein, wenn ich mir die anderen Antworten durchlese.

Klar kannst du darauf bestehen. Aber mecker hinterher nicht, dass es am Fahrlehrer liegt, wenn du mit Pauken und Trompeten durchfällst.

FahrlehrerRafa  02.04.2017, 23:54

falsch. Der Fahrlehrer entscheidet im Sinne des §6 Abs. 1 FahrschAusbO "Der Fahrlehrer darf die theoretische und die praktische Ausbildung erst abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind. Für die Durchführung der hierfür notwendigen Übungsstunden hat der Fahrlehrer Sorge zu tragen."

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TrudiMeier  03.04.2017, 11:26
@FahrlehrerRafa

Natürlich darf er darauf bestehen. Er kann sich auch auf den Boden werfen und mit den Füßen strampeln.  Und ich kenne genug Fälle, wo die Fahrschüler drauf bestanden haben, weil sie meinten die Fahrschule würde sie abzocken. Natürlich haben die schon die vorgeschriebenen Fahrten absolviert. Die wurden auch angemeldet obwohl der Fahrlehrer davon abgeraten hat und sind mit Pauken und Trompeten durchgefallen. Allein aus der Fahrschule meines Sohnes sind mir 2 Fälle bekannt.

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