Kann einem im Nachhinein der Abschluss wegen einem angeblichen Täuschungsversuch entzogen werden?
Hallo liebe Community,
in unserer Abizeitung mussten wir uns gegenseitig Texte schreiben und meine Partnerin hat „…trozdessen hat sie schriftlich immer wie ein Ass abgeliefert, was aber auch an ihrer Apple Watch gelegen haben könnte, die sie bei jeder Klassenarbeit parat hatte…“ geschrieben. Das war als Scherz gemeint weil unsere Spanischlehrerin immer gesagt hat das man keine Apple Watches benutzen darf aber mich hat jetzt ein Freund gefragt ob das nicht so wirken kann als hätte ich getäuscht in Klassenarbeiten (was ich nicht habe).
Ist es möglich mir im Nachhinein irgendwie den Abschluss zu entziehen, ohne Beweis das ich getäuscht habe? Die Arbeiten sind ja schon Monate zurück.
Leider kann man das, was in der Zeitung steht, nicht mehr ändern. Vielen Dank für etwaige Antworten:)
6 Antworten
Nein, ein Täuschungsversuch müsste Dir schon zweifelsfrei nachgewiesen werden können. Das ist hier nicht der Fall.
unsere Spanischlehrerin immer gesagt hat das man keine Apple Watches benutzen darf
Das hat sie sicher so nicht gesagt, sondern dass keine Smartwatches benutzt werden dürfen. Das, was eine Apple-Watch kann, ist ja nun wirklich kein Alleinstellungsmerkmal. Das kann jede vernünftige schlaue Uhr.
Ich meine das Sie halt immer Apple Watches gesagt hat aber ich kenn jetzt auch keine anderen Smartwatches als die, aber so genau weiß ich das jetzt auch nicht mehr. In meiner Stufe haben die meisten aber wenn dann eh eine Apple Watch und ich wusste garnicht das es da noch andere gibt und was so ne Uhr überhaupt können muss😂😬
Wegen eines angeblichen Täuschungsversuchs nicht. Wenn er dir nachgewiesen wird, wird dir auch der Abschluss aberkannt.
Ja können schon aber gibt ja keine Beweise. Sind die Lehrer selbst schuld wenn sie die Handgelenke nicht überprüfen
Ja, aber das müsste schon stichhaltig bewiesen werden. Ist nach einiger Zeit natürlich schwer.