Kann der IHK-Abschluss nachträglich aberkannt werden?

3 Antworten

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Wenn die Tonaufnahmen während er Prüfung nicht genutzt wurden, dann hat das auf den Abschluss keinen Einfluss.

GGf war eine Tonbandaufnahme nicht erlaub und sogar illegal, das spielt hierfür aber keine Rolle

Brotjungfer 
Fragesteller
 27.02.2024, 14:40

Danke!

Könnte er aber trotzdem für die Tonbandaufnahme angezeigt werden? Und wenn er angezeigt werden sollte, könnte dann im Zusammenhang der Abschluss aberkannt werden? Weil es in dem Fall ja dann eine illegale Vorbereitung gewesen wäre.

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Halbammi  27.02.2024, 16:02
@Brotjungfer

Ich bin kein Anwalt, aber ich sehe nicht was der Straftatbestand einer "illegalen Vorbereitung" sein soll. Anders wäre es, wenn er sich das Tonband während der Prüfung anhören würde.

Ggf ist die Aufnahme selbst illegal, aber es geht hier doch um eine Prüfungsvorbereitung, nicht um ein vertrauliches Gespräch etc.

Und wenn dann wäre es eine zivile Sacher der Privatpersonen.

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Wenn man ihm einen konkreten Betrugsversuch nachweisen kann, dann ja!

die heimlich gemachte Aufnahme KÖNNTE als solcher gewertet werden, wenn es denn heraus kommt.

sich vergangene Prüfungen inclusive Lösung anzuschauen ist übrigens kein Betrug, wenn man es nicht direkt während der Prüfung macht. die Aufgaben varieren von Jahr zu Jahr und somit ist das kein Auswendiglernen von Antworten.

lg, Anna

Solche Übungen kenne ich auch - meistens werden dafür alte Prüfungen verwendet um den Auszubildenden auf die Fragestellung vorzubereiten.

Die echten Prüfungsfragen sind dann aber immer ein wenig anders und Du kannst immer noch versemmeln.

Während meiner Prüfung kam nicht eine einzige Frage so wie in den Übungsaufgaben und ich kann mir nicht vorstellen, das ein Lehrer vorab die ganze Prüfung leakt.