Kann das Jugendamt festlegen wann der Vater sein Kind holen muss?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo... Ich gehe mal davon aus, das ihr auch gemeinsame Sorge habt, davon mal abgesehen, das es das Umgangsrecht gibt, was Elternteile all zugerne einfordern, gibt es bei gemeinsamer Sorge auch die Fürsorgepflicht, was heisst, das Kind nicht nach Lust und Laune zu holen, zum Schaden des Kinde, was ganz offensichtlich hier der Fall ist, wegen neuer Partnerin, werden zu lassen. indem moment, wo der Vater eine Stunde vorher absagt und das Kind darunter leidet, keine Lust auf Ferienzeiten/ Urlaubzeiten mit dem Kind hat, ist das eine Kindeswohlschädigende Verhaltensweise, die sofort mit Hilfe des Jugendamtes zu beraten ist! Natürtlich kann das Jugendamt mit euch Umgangszeiten festlegen, an die ihr euch halten müsst, aber die Frage dabei, die ihr auch im Gespräch, sogenanntes Elterngespräch im gemeinsamen mit dem Jugendamt, ob zwanghafter Umgang, mit Urlaubszeiten die festgelegt werden, auch dem Kindeswohl entsprechen!! Ich denke, du hast genauso das recht als Elternteil auf Auszeit, ich nenne das immer Kinderfrei haben, wo das Kind beim Vater ist, du dein privatleben genauso ausleben darfst, wie dein ex ist offenbar bevorzugt, vor seinem Kind, aber vergiss nicht dabei, alles was letztendlich auch Aktenkundig mit Vereinbarung des Jugendamtes an Umgang, deinen vorstellungen nach erfolg haben kann, muss nicht automatisch glück für dein kind bedeuten! Was ich damit sagen will, was wäre, wenn dein ex zwangsweise mehr Zeit mit eurem Kind verbringen muss, aber gelangweilt und oberflächlich eurem Kind wortlos spüren lässt, wie unerwünscht und belastend die anwesenheit für ihn ist??? Ist das dann in deinem Sinne, was du deinem Kind wünschst?Ich möchte nichts unterstellen, aber wie viele Kinder, werden einfach vor den Fernseher, vor die Spielkonsole gesetzt, in der Hoffnung das mutter bald kommt und das Kind endlich wieder abholt!!! ICh weiß du willst deiner Tochter nur helfen, Papa zu erhalten und das machst du echt toll, aber lass dich ganz intensiv durch das Jugendamt beraten, vielleicht erst du alleine Kontakt herstellst und alles schilderst und dann gemeinsame Elterngespräche im Anschluss folgen.... Ich wünsche dir und deiner Tochter alles liebe... lg Yleonie1

BouyaNa 
Fragesteller
 19.08.2010, 10:40

Genau das ist meine Zwickmühle ich sehe wie mein Kind darunter leidet seinen Vater nicht sehen zu können und auf der anderen Seite dann wenn er sie nimmt was ist dann??? Fühlt sie sich wohl oder nicht? Nimmt er sich dann wirklich Zeit für sie damit sie ihr bedürfnis stillen kann oder nicht? Im Grunde ist es ja schon eine Schande sein Kind als Störfaktor zu sehen!

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Ich habe genau das gleiche Problem ! Als ob ich es geschrieben haette ! Man kann beim Gericht den KV auf das Umgangsrecht verklagen.Kinder haben das Recht auf beide Elternteile ! ABER was ist wenn man es gewinnt ? Dann ist der Papa krank (genau jedes 2 Wochenende) ,dann muss er arbeiten usw... Ich habe ihn nicht verklagt . Weil ich kein Geld ( zu viel Geld um prozeskostenhilfe zu beantragen) und keine Kraft mehr hatte mit ihm zu kaempfen. Meine Kinder sind in der Psych. Bechandlung weil sie den Papa immer noch nach 3 J. vermissen. Ich kenne ganz genau das Gefuel was Sie beschreiben .Es ist schrecklich aber man kann nicht viel machen. Ich wuensche Dir und der Kleinen ganz viel Kraft. LG Ps: Jugendamt hat mich zum Anwalt geschickt die machen da gar nichts !!!!

ach ,die arme Kleine,...nun man kann niemanden zwingen,...ich würde aber , im Beisein, des JA mit dem Vater sprechen,ohne Vorwürfe,und Streit, ist ja nicht immer leicht,.vor allem er mußt sich im klaren sein,das sich das Kind das merkt und dann keinen Kontakt mehr will,...er macht damit einen Fehler den er nicht mehr gut machen kann,....er muß ja keinen urlaub verbringen,aber wenigstens die Besuchstage einhalten,....schon seine neue Bekanntschaft sollte drauf aus sein,wenn es was ernstes ist,..schlimm wird es für die Kleine erst,wenn ein "neues" Kind kommt,....ich hoffe ihr findet eine Lösung ,hält er es nicht ein,und sagt noch immer eine Stunde vorher ab,ist es zu überlegen ob die Kleine das mitmachen sollte ,..eher nicht,...

BouyaNa 
Fragesteller
 18.08.2010, 21:38

das ist ja auch meine Überlegung, sie tut mir ja wirklich leid wenn das immer vor kommt und sie dann lange weint ich wollte ihm ja schon sagen wenn er keinen kontakt mehr will soll er es sagen dann kann ich mich und die kleine auch darauf einstellen, aber nicht dass es dann irgendwann heisst deine mutter wollte nicht dass ich dich sehe! Sie tut mir echt leid und ich bin deshalb auch ziemlich am ende ich weiss sie wird es ihm irgendwann "danken" aber noch versteht sie es nicht wirklich weil ich ihn in schutz nehme damit er nicht schlecht bei ihr da steht. kann ja schlecht sagen "der hat schon wieder keine bock"

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doris11  18.08.2010, 21:50
@BouyaNa

genau,meist geht es dann darauf ab,das er dann sagt,er hätte ja nicht dürfen,...darum würde ich die Zusammenarbeit mit dem Ja vorschlagen,...und noch was,...schreib Tagebuch,...mit allem, mit allen Ausreden,...bei uns war es umgekehrt,mein Mann durfte seinen Sohn nicht sehen,wir haben alles aufgeschrieben,sollte der Erwachsene einmal mit Vorwürfen kommen....

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BouyaNa 
Fragesteller
 18.08.2010, 21:55
@doris11

Habe die SMS von ihm gesammelt im Handy

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doris11  18.08.2010, 21:58
@BouyaNa

schreib es auf,damit es nicht verlohren geht,DAtum Uhrzeit,Wortlaut....

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Wenn ein Vater sein Kind nicht mehr so häufig zu sich holt, weil er andere Schwerpunkte setzt, dann kann man leider gar nichts dagegen machen.

das änder nichts am recht. es heisst besuchsrecht - nicht und nirgends - niemals besuchspflicht.

es mag nicht sehr nett sein wenn ein vater das kind nicht besucht, aber gezwungen werden kann er trotz allem nicht.

omahilla01  14.01.2011, 11:12

Natuerlich kann man den Vater verklagen und auch gewinnen ! Kinder haben das Recht auf beide Elternteile !! Ob das was bringt ist anere Sache.

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