Ich bekomme meine Kinder nicht mehr, weil das Jugendamt das sagt?
Hallo liebe Community
ich bin im Oktober 2021 an Epilepsie erkrankt, seitdem leben die Kinder beim Vater. Das Jugendamt sagt, ich darf meine Kinder nicht mehr nehmen, da ich alleine bin. Dies haben sie beschlossen als ich von meinem Freund getrennt war. Nun bin ich wieder mit ihm zusammen, und das weiss das Jugendamt auch. Dennoch sagen sie, ich darf meine Kinder nicht am Wochenende zu mir holen, obwohl ich nicht alleine bin. Zudem hat das Jugendamt nie ein Schriftstück zu diesem Thema aufgestellt. Jetzt meine Frage: ist das so Richtig? Meine Epilepsie wurde aufgrund eines einzigen Grand-Mal Anfalls festgestellt, jedoch nicht anerkannt. Auf Nachfrage beim Jugendamt heisst es nur, da muss kein Schriftstück dafür aufgestellt werden.
3 Antworten
Dann musst du Umgang vor dem Familiengericht einklagen. Ich denke, dass du gute Chancen auf unbegleiteten Umgang hast.
Das Jugendamt darf dir ohne richterlichen Beschluss den Umgang mit den Kindern nicht verbieten. Du hast Anspruch auf Prozesskostenhilfe: https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Beratungs_PKH.pdf?__blob=publicationFile&v=22
Wegen Epilepsie nimmt das Jugendamt keine Kinder aus einer Familie. Da muss schon deutlich mehr vorgefallen sein.
Dann wende dich bitte sofort an ein anderes JA oder verlange einen anderen Sachbearbeiter und bitte um ein persönliches Gespräch. Dieses Vorgehen ist nicht üblich und klingt für mich, als sei da irgendwas gewaltig schief gelaufen. Natürlich darfst und sollst du deine Kinder bei dir haben!
Die Kinder sind aufgrund meines Krankenhaus aufenthalts nach dem Anfall zum Vater. Der hat sich direkt mit dem Jugendamt zusammen gesetzt und dafür gesorgt dass die Kinder zu ihm kommen mit der Aussage „die Mutter könnte sich aufgrund der Epilepsie nicht mehr um die Kinder kümmern.“ dass sie da sind ist auch ok. Ich möchte die lediglich am Wochenende bei mir haben doch da sagt das Jugendamt nur, ohne sich je mit mir wirklich unterhalten und persönlich in ein Gespräch zusammen gesetzt zu haben, dass der Vater mir die Kinder nicht aushändigen darf.