Begleiteter Umgang nun begleitete Übergabe, Mein Sohn will aber nicht ?

3 Antworten

Nicht das Kind hat am meisten Angst, du hast Angst davor und überträgst das leider auf dein Kind. 

Das Gericht wird dir da aber auch nicht weiter helfen können, denn wenn das Wohl des Kindes nicht ernsthaft gefährdet ist, wird der Kontakt zum Vater nicht eingeschränkt. 

Wenn über 4 Jahre kein Kontakt bestanden hat, dann war das kind gerade mal 2 beim letzten Treffen und da erinnert man sich nicht mehr dran. Er kennt ihn daher gar nicht und muss den Vater erst mal wieder kennen lernen und dabei solltest du ihn unterstützen und ihm die Angst nehmen und ihm keine Angst machen. Er spürt auch deine Vorbehalte und will dir nicht weh tun, er denkt, er ist es dir schuldig, dass er zu dir hält und den Kontakt ablehnt. 

Das ist, wie wenn Kinder immer heulen, wenn sie in den Kindergarten müssen, weil sie spüren, dass die Mutter die Trennung nicht will, selbst wenn sie sich eigentlich dort wohl fühlen. War bei mir so, meine Mutter durfte mich dann nicht mehr bringen, nur noch die Oma, da war es vorbei mit der Heulerei.

Unten schreibst du, er hat Angst, wegen der Opphutnahme, aber davon kann er ja nur wissen, wenn du ihm es erzählt hast und ihm damit Angst gemacht hast. So was erzählt man einem 6 jährigen einfach nicht. Man muss mit der eigenen Angst alleine klar kommen und darf die nicht auf das Kind übertragen. Das Kind soll ohne Vorbehalte auf den Vater zugehen können. 

Es geht nicht drum, die Wünsche des Kinder in allen Fällen zu erfüllen, darf er auch von der Schule zu Hause bleiben und sich nicht mehr waschen, wenn er es nicht will. Man muss vielmehr dem kind gut zureden, dass das nicht schlimm ist und es sich schon dran gewöhnen wird und dass es wichtig ist, seinen Vater kennen zu lernen. Dann überzeugt man auch sein Kind sehr schnell davon. 

Ich verstehe, dass du Angst hast, man befürchtet, dass es dem Kind nicht gut geht und es ist dann nur sehr schwer, loszulassen. Ich kenne die Situation sehr gut. Mein älterer Sohn war auch 2 Jahre alt, als er seinen Vater zuletzt sah und dann erst wieder mit 5, er kannte ihn nicht mehr. Wir haben uns ein paar Mal gemeinsam getroffen und dann hat er sein Kind auch wieder gesehen ohne Jugendamt. 

Ich war es meinem Kind einfach schuldig, ihm die Gelegenheit zu geben, den Vater kennen zu lernen und sich ein eigenes Bild machen zu können. Auch wenn die Treffen vor allem durch zutun der neuen Freundin stattfanden und nicht von ihm ausgingen. Und auch, wenn ich immer etwas Angst hatte, dass es meinem Kind wirklich gut ging.

Als er 9 war, war Ende, mein Sohn wollte nicht mehr zu ihm und der Vater fragte auch nicht nach. Was genau vorgefallen war, habe ich nie erfahren. Aber ich weiß, es war gut, dass ich ihnen die Chance gegeben habe. Und mein Sohn wird mir nie vorwerfen, ich hätte den Kontakt zu seinem Vater verhindert und ihn negativ beeinflusst. Er ist erwachsen und will bis heute keinen Kontakt. 

Bei meinem kleinen Sohn ist es jetzt so, dass der Vater keinen Kontakt haben wollte, ich dachte immer, er kann ihn später mal kennen lernen, wenn er älter ist. Jetzt ist er verstorben und mein Sohn wird seinen Vater nie mehr kennen lernen.Das tut mir leid für ihn, denn der Vater ist trotz allem ein Teil von einem und irgendwann will man einfach wissen, wo man herkommt und von wem man abstammt. 

Zu deiner Frage noch mal, du müsstest dir einen Anwalt nehmen und der müsste bei Gericht Klage erheben gegen die Anordnung des Jugendamtes bezüglich des Umgangsrechtes, das dauert aber sehr lange und bis dahin musst du den Auflagen eh folgen. Du könntest sogar dein Sorgerecht riskieren, wenn du dem zuwiderhandelst, weil du deinem Sohn damit schadest. Das wäre aber die extremste Folge.

Auf alle Fälle wird dich das eine Menge Geld kosten und Zeit, welches du besser in dein Kind investieren würdest bei extrem geringen Aussichten auf Erfolg, denn die Gerichte sehen es nicht gern, wenn man grundlos den Umgang boykottiert. Die Weigerung des Kindes sehen sie als Beeinflussung durch die Mutter, insbesondere aufgrund dessen, dass die Spielstunden recht gut liefen und das Kind noch sehr jung ist. 

was hat dein derzeitiger lg in der situation zu suchen? die geschichte involviert das kind und dich und seinen vater.

derzeit hat der vater betreuten umgang um sein kind kennenzulernen. wenn diese verordneten termine vorbei sind, hat der vater ganz normalen umgang der also demnächst übergeht in mitnahme des kindes, übernachtung an den wochenenden und verbringen von gemeinsamen feiertagen, ferien und urlaub.

deine aufgabe ist es den umgang zu fördern und das kind darauf vorzubereiten und den vater positiv darzustellen.

du allerdings tust das gesamte gegenteil und manipulierst das kind, indem du ihm angst machst. warum redest du über sachen die derzeit garnicht aktuell sind. die vorbereitung auf den unbegleiteten umgang macht der vater mit der umgangspflegerin - das ist derzeit nicht deine aufgabe.

der junge hat keine angst vor dem vater, warum sollte er auch. er macht keinerlei probleme beim begleiteten umgang und wird auch keine bei unbegleiteten umgängen mit seinem vater haben. er hat nur angst, weil er weiß, dass du das gerne hören willst und weil dir die situation nicht passt. das kind geht nicht mit seinem leiblichen vater irgendwo hin, sondern mit dem einzigen vater den es je haben wird.

da das jugendamt bereits dir vermittelt hat, dass es keine einwände gegen die umsetzung des nächsten schrittes hat und das du dich ans gericht wenden musst. wie das dort funktioniert? die ganze sache wird dir negativ angelastet und man wird dir bindungsintoleranz vorwerfen - die irgendwann dazu führen kann, dass man dir das sorgerecht enzieht und das kind zum vater zieht.

also motiviere das kind und freu dich mit ihm, dass es so tolle zeit mit vati verbringt und das es ganz toll ist, dass die beiden bald tolle sachen ohne die langweilige umgangsstelle erleben können bei papa zu hause etc. so redet man mit einem kind und nicht: ich hab keinen bock den typen wieder im leben zu haben, der zerstört meine heile kleine welt von familie und droht das lügengebilde einstürzen zu lassen.  und da du keine probleme vorträgst die relevant sind um gegen normalen umgang zu sprechen, wird das gericht dich rügen und dir kräftig den marsch blasen.

guteantwort1993 
Fragesteller
 12.12.2017, 18:18

Solche Menschen soll es geben,  aber mein Kind sagt es mir nicht ich ihm dass er Angst hat.  

Also beantworten sollte man eine Frage nur, die man auch verstanden hat.  

Mein Sohn hat Angst das er wieder in Obhut muss und deshalb will er nicht mit ihm alleine sein. 

Ich habe eine Frage gestellt keine Beurteilung von mir die du dir eh nur ausmahlen kannst. 

Einfühlungsvermögen = null. 

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markusher  12.12.2017, 18:37
@guteantwort1993

ich habe sehr gut verstanden was du aussagst. dein sohn hat angst, weil du ihm angst machst vor einer situation wo angst garnicht angebracht ist. du hast ihm das eingeredet.

also sorge dafür, dass er diese einstellung wieder verliert - sonst hast DU das problem an der backe. denn der vater wird das kind mitnehmen, ob es "will oder nicht will". er hat recht auf diese umgänge und wenn nötig wird das gegen deinen willen gerichtlich durchgesetzt. sprich im schlimmsten wird man ordnungsgelder ersatzweise haft gegen dich aussprechen oder dir androhen auf dauer das sorgerecht zu entziehen.

ein 6 jähriges kind hat keine angst vor seinem vater. im gegenteil kinder freuen sich auf den anderen elternteil und wollen mit diesem zeit verbringen. was er merkt ist, dass das nicht in dein bild passt, dass du das nicht willst und daher verhält er sich dir zu liebe so, damit du dich gut fühlst. wenn er angst vor seinem vater hätte, dann wäre er das auch bei den begleiteten umgängen - ist er aber nicht.

also nimm dem kind die ängste und zeig ihm das du dich freust, dass er zeit mit seinem vater verbringt und das dich das glücklich macht. damit er sich beruhigt.

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guteantwort1993 
Fragesteller
 12.12.2017, 18:44
@markusher

Er äußert es auch in der Schule bei Oma etc. Ich rede Software meinem Kind nicht ein.  

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guteantwort1993 
Fragesteller
 12.12.2017, 18:49
@guteantwort1993

Er äußert es auch in der Schule bei Oma etc. Ich rede so etwas meinem Kind nicht ein. Ich will das er Glücklich ist und erfülle im so gut es geht seine Bedürfnisse er hat seine eigene Meinung und diese nehme ich sehr ernst, denn ich musste früher auch wohin wohin ich aber garnicht wollte und es niemand ernst genommen hat (und das tut weh, das ist mehr als angst etc.).  Aber naja verstehen und ver-stehen! 

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markusher  12.12.2017, 19:13
@guteantwort1993

er redet so, weil du es ihm eingeredet hast und das solltest du ganz zügig abstellen. er erzählt sowas nicht von sich aus und hier musst du mit oma auch ein ernstes wort reden, damit sie ihm ebenfalls ganz zügig die ängste nimmt. denn wenn du es nicht warst, dann eben oma - weil es nicht in ihr weltbild passt.

das kind hat keine eigene meinung, sondern redet wie bereits gesagt so wie du es willst. er kann angst haben vor wasser, weil er schlechte erfahrungen hat oder angst vor der nächsten klassenarbeit - aber kinder in dem alter haben keine angst vor ihren vätern, die sie zudem garnicht kennen. das kind ist 6 und du meinst er hat die meinungsfestigkeit und überschaubarkeit eines erwachsenen. wovor soll er angst haben? vor seinem vater, mit dem er zeit verbringen kann?

warum sollte dir das weh tun? weil du mit deiner verlogenen welt nicht mehr weiter kommst und das kind nun lernt das es einen vater hat und das nun nicht mehr dein derzeitiger partner ist? oder was stört dich -

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Hayns  12.12.2017, 23:40

Zitat markusher: "...dass man dir das sorgerecht enzieht [sic] und das kind zum vater zieht."

@ markusher,

und das obwohl der Vater sich fast fünf Jahre nicht um seinen Sohn gekümmert hat?

Und (!) der Sohn durch Inobhutnahme vor dem Vater geschützt werden musste?

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Glaubst Du nicht, dass Dir die Frage besser vom Deutschen Kinderschutzbund beantwortet werden kann?

Vielleicht sogar schon von eurer ehrenamtlichen Begleiterin des Kinderschutzbundes. Zumindest kann die Dir sagen, an wen Du Dich wenden solltest.

markusher  12.12.2017, 18:15

und was sollen die ihr sagen? sie haben den umgang zu fördern und das kind positiv drauf einzustimmen. ängste die sie geschürt haben, werden sie ausmerzen müssen und dem kind die ängste gefälligst nehmen. weiterhin wird keiner ihnen in der sache gegen den vater zur seite stellen, denn das kind hat das recht auf umgang mit beiden eltern.

wir sind nicht befugt entscheidungen zu treffen, wir können ihnen nur ratend zur seite stehen und wir raten ihnen das kindeswohl zu fördern und dazu gehört auch der umgang.

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Hayns  12.12.2017, 19:59
@markusher

@ markusher,

ich habe der FS´in lediglich auf ihre Frage, "Deshalb Wand ich mich an das Jugendamt und das meinte ich soll mich ans Gericht wenden, was meint ihr wie funktioniert das?"

Und wie das mit dem Gericht funktioniert, kann doch vermutlich im persönlichen Gespräch mit dem Kinderschutzbund erläutert werden, wenn ihr das Jugendamt dies nicht erklärt hat.

Nur darauf hatte ich geantwortet. Soweit klar?

Wo habe ich irgend etwas von Verhaltensmaßnahmen geschrieben? Wo verlange ich das jemand Entscheidungen treffen soll?

Und wer bitte ist "wir" in Deinem Satz, "wir sind nicht befugt entscheidungen zu treffen, wir können ihnen nur ratend zur seite stehen und wir raten ihnen das kindeswohl zu fördern und dazu gehört auch der umgang."

Bist Du vom Kinderschutzbund?

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