Wie läuft ein begleiteter Umgang beim Jugendamt ab?


16.07.2021, 13:28

Habe da mal noch eine Frage bzgl. des begleiteten Umgangs. Ist ein Ausflug mit dem Kind in den Zoo möglich?

Wie viel Stunden sind denn maximal pro Umgang drin?

Bei mir wurden jetzt insgesamt erstmal 50 Stunden vom Jugendamt angesetzt.

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich habe das früher oft "begleitet." Begleiteter Umgang heißt nicht: überwachter Umgang. Man sitzt also nicht daneben mit Adleraugen.

Bei uns lief es so ab: Vater (meistens sind es die Väter) und Kind sitzen im Spielzimmer und spielen, malen, etc. Ab und zu gucke ich mal nach, wie es läuft. Aber, wie gesagt, ich sitze nicht daneben.
Hinterher wird mit dem Vater kurz besprochen, was schwierig war und eventuell, was er anders machen könnte: auf keinen Fall mit dem Kind über Probleme mit der Kindesmutter reden.

Dann gibt es einen neuen Termin. Wenn es möglich ist, und das ist es meist, schicke ich Vater und Kind nach dem dritten oder vierten Mal raus, spazieren gehen. Eiscafé, Spielplatz, etc...

Ich mache keinen begleiteten Umgang, der länger als 5 oder 6 Stunden dauert. Es ist also eine Umgangsanbahnung. Ich weiß, dass viele Mütter - meist sind es halt die Mütter, aber betroffene Väter sind mitgemeint - sich einen begleiteten Umgang bis zum 18. Lebensjahr wünschen. Am allerliebsten wäre ihnen natürlich gar kein Umgang mehr.

Es gibt dann auch noch regelmäßige Gespräche mit den Eltern - getrennt, später, wenn irgendmöglich, zusammen - um ihnen klar zu machen, wie sehr sie dem Kind schaden, wenn sie sich ständig streiten.

Der begleitete Umgang findet ohne den anderen Elternteil statt. Die Mutter oder auch der Vater soll dann die Einrichtung verlassen. Einkaufen gehen, Schaufensterbummel. Es ist nicht selten, dass es da Schwierigkeiten gibt, weil die Mutter bei dem begleiteten Umgang anwesend sein will. Das kommt nicht in Frage. Ich habe da auch schon Mütter erlebt, die dann tobend vor Wut die Einrichtung verlassen und mir eine Dienstaufsichtsbeschwerde auf den Hals hetzt. Schulterzucken... Man muss mit diesen Eltern durchaus autoritär umgehen, also nix: Heile, heile Gänschen....

20210209 
Fragesteller
 04.03.2021, 12:02

Wie wird denn aber der Fall gehandhabt, wenn das Kind noch relativ klein ist und dem anderen anderem Elternteil noch nicht vertraut ist? Bleibt da der betreuende Elternteil trotzdem von Anfang an weg?

Und die Terminvereinbarung erfolgt auch durch die begleitende Person?

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Dahika  04.03.2021, 12:08
@20210209

Es wird vorher abgesprochen, wie oft die Termine stattfinden und es wird dann beiden ein Terminzettel - meist alle 14 Tage - gegeben. Es wird ganz bestimmt verhindert, dass sich die beiden schon über die Termine nicht einigen können.

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Dahika  04.03.2021, 12:11
@20210209

Das Kind wird entsprechend vorbereitet, dass es sich daran gewöhnt, dass die Mutter auch mal weg ist. Das geht relativ schnell. Begleiteten Umgang mit Säuglingen habe ich noch nicht gemacht.
Aber ab höchstens 1 Jahr plus geht das durchaus. Dann eben erst mal nicht so lange, also keine zwei Stunden. Aber wenn die Mutter/Vater willig ist und mitarbeiten will, klappt das gut.

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20210209 
Fragesteller
 05.03.2021, 08:28
@Dahika

Vielen Dank! Das hilft mir echt weiter.

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habesha17  22.04.2021, 19:26

hey

wer bezahlt das ? und können beide Eltern das beantragen Also die Mutter und der Vater und darf man im Gericht aussagen

sorry die ganzen fragen aber eine Freundin hat gerade das Problem

danke lg

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Dahika  23.04.2021, 14:35
@habesha17

WEnn das JA den begl. Umgang für berechtigt hält - oder das Fam.Gericht - bezahlt das keiner. Bzw. die sog. Jugendhilfe. Also der Steuerzahler.
Aber auch der begl. Umgang ist kein Wünsch dir was. Nicht selten - es sind leider meist die Mütter - wollen Mütter den begleiteten Umgang, weil sie dadurch die Kontrolle über ihr "Eigentum" behalten wollen. So läuft das aber nicht. Es muss schon schwerwiegende Gründe haben, warum ein begl. Umgang angeordnet wird. Er dient nicht der Fortsetzung des Rosenkrieges mit anderen Mitteln.

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Nein,in der Regel nicht. Es soll ja eine gemeinsame Zeit "nur" mit dem anderen Elternteil und dem Kind sein. Wie gesagt,die Begleitung des Jugendamtes ist zwar in der Nähe und beobachtet, aber hauptsächlich geht es um den Elterteil-Kind-Kontakt.

Hallo,

meine Erfahrung ist folgende :

Es wird ein Termin gemacht,an dem das Kind mit dem Elternteil(welcher nicht permanent mit dem Kind zusammenlebt) und der "Begleitung" zusammentrifft. Dann geht man z.B. auf dem Spielplatz etc. oder macht eben Dinge die vorher geplant werden. Die Begleitung ist zwar in der Nähe,greift aber nicht in diese "gemeinsame Zeit " ein (es sei denn ,es ist notwendig bei Gefahr etc.) . Anschließend werden dann bestimmte Dinge besprochen z.b wie es lief,wo es evtl. schwierig war....

Das Ziel ist ja, dem Kind zu beiden Elternteilen einen störungsfreien Kontakt zu ermöglichen .

der betreuende elternteil bringt das kind zum umgang und holt es danach dort wieder ab. es wird regelmäßig gespräche mit beiden eltern geben und ab einem bestimmten punkt nach ca. 5-6 wochen hören die betreuten umgänge auf und der umgangselternteil holt das kind vom betreuenden elternteil ab zum umgang.

20210209 
Fragesteller
 04.03.2021, 11:56

Ist dies Unabhängig vom Alter des Kindes? Der betreuende Elternteil nimmt bei den Treffen also nicht teil?

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Dahika  04.03.2021, 12:03
@20210209

NEIN. Denn der betreuende Elternteil ist ja selbst mitbeteiligt, warum es zwischen den Eltern nicht funktioniert. Und wird dann alles tun, um den Umgang zu vereiteln. Ich kann mich noch erinnern, wie ich einen Umgang betreute, wo die Mutter das partout nicht wollte. Im Vorgespräch erzählte sie mir dauernd, wie entsetzlich der Vater sich ihr gegenüber benommen hätte. Und dass die Kinder ihn gar nicht sehen wollten. Na ja, zum ersten Umgang musste sie die Einrichtung verlassen. Sie tobte vor Wut. Egal. Beim zweiten Mal ging sie in das Spielzimmer und sagte den Kindern, die bereits friedlich mit dem Vater spielten: "Ich gehe jetzt. Hört ihr? Ich gehe jetzt wirklich." Die Kinder guckten nicht mal hoch... Sie war weiß vor Wut, aber es half nichts. Allerdings erschien sie danach nie wieder. Es war völlig klar, dass sie alles tun würde, um jeglichen Umgang des Vaters mit seinen Kindern zu verhindern.

Na ja, der Vater wandte sich dann ans Familiengericht.

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