Gründe für den Entzug des Sorgerechts?
Was sind Gründe, die dafür sprechen, einem Elternteil (im Falle getrennt lebender Eltern) gerichtlich das Sorgerecht zu entziehen?
Beim Jugendamt hört man nur, dass eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegen muss, aber was genau verstehen die denn darunter? Klar sind natürlich Missbrauchssituationen oder Abhängigkeiten und psychische Krankheiten. Was ist aber bspw., wenn ein Elternteil keinen eigenen Wohnsitz hat und für den anderen Elternteil nicht erreichbar ist und auch gar kein Umgang stattfindet?
Unter Juristen heißt es bspw. auch, dass eine komplett gestörte Kommunikation zwischen beiden Elternteilen zum alleinigen Sorgerecht eines Elternteiles führen kann. Es ist in manchen Fällen ja tatsächlich unmöglich, gemeinsame Entscheidungen zu treffen, da es auch Elternteile gibt, die den Kontakt zum anderen Elternteil komplett verweigern und auf nichts reagieren. Wäre dies bereits ein triftiger Grund oder reicht das allein nicht aus? Der hauptsächlich betreuende Elternteil wird so schließlich an einigen maßgeblichen Stellen handlungsfähig (Kontoeröffnungen, Untersuchungen, Betreuungsvertragsabschlüsse, Schulanmeldungen, ...).
Kennt sich da jemand aus und hat Erfahrung? Wie sind mögliche Alternativlösungen, die beim Gericht beschlossen werden?
Die Frage scheint bisher falsch verstanden worden zu sein, denn es liegt keine Verwechslung zwischen Umgangs- und Sorgerecht vor, ich interessiere mich ausschließlich für Gründe zur Übertragung der elterlichen Sorge auf einen einzelnen Elternteil. Der Umgang bliebe ja von jeder derartigen Entscheidung unangetastet - es geht nur um die alleinige Handlungsfähigkeit bei bürokratischen Angelegenheiten.
3 Antworten
am besten mal Kommentare ausleihen in der Bücherei zum § 1666 BGB oder dazu noch was lesen im Google. § 34 KJHG. Dazu was lesen.https://www.otto-schmidt.de/news/zivil-und-zivilverfahrensrecht/kindeswohlgefahrdung-prufung-der-verhaltnismassigkeit-einer-gerichtlichen-massnahme-nach-1666-bgb-2019-03-15.html
palandt Kommentar, Münchner Kommentar.
Was ist aber bspw., wenn ein Elternteil keinen Strom in der Wohnung hat oder keinen eigenen Wohnsitz hat?
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Warum willst Du denn das Sorgerecht entziehen lassen ?
Solange das Kind nicht unter diesen Bedingungen leben muss (mangels Aufenthalt), gibt es doch keinen Grund sich Gedanken über einen Sorgerechtsentzug zu machen.
Ganz im Übrigen sind das nicht alle Gründe.. Kommunikation wird komplett unterbunden, Umgang findet regelmäßig statt, bald mit zweiwöchigem langen WE von Freitagnachmittag bis Montagmorgen. Da kommt die Sorge auf, dass das Kind ernsthafte Schäden davontragen könnte.
Da kommt die Sorge auf, dass das Kind ernsthafte Schäden davontragen könnte.
Diese Sorge besteht bei/durch Mütter, die den Umgang Kind/Vater unterbinden wollen, ebenfalls.
Das mag sein, tut aber nichts zur Sache, da es hier nicht darum geht, dass die Mutter den Kontakt zwischen Vater und Kind behindern will. Ich wüsste auch nicht, an welcher Stelle des Textes eine solche Interpretation des Sachverhalts hervorgehen könnte.
Bitte zu einem Familienrechts-Anwalt, Anwältin gehen, der, die sachlich ist. Bitte schreiben Sie nicht selbst solche angenommenen Diagnosen an das Gericht wie mit dem nicht zurechnungsfähig. Sie schaden sich sonst selbst.
Bitte zu einem Familienrechts-Anwalt, Anwältin gehen, der, die sachlich ist. Bitte schreiben Sie nicht selbst solche angenommenen Diagnosen an das Gericht wie mit dem nicht zurechnungsfähig. Sie schaden sich sonst selbst. BItte zum Anwalt und zu einer Erziehungsberatungsstelle gehen.
Nach meinem Empfinden besteht kein Zusammenhang zwischen der geäußerten Sorge und dieser Interpretation. Durch einen eventuellen Sorgerechtsentzug würde a) nicht zwangsläufig der Kontakt unterbunden, da dieser unabhängig von der Sorge bleibt und b) wurde in keiner Form geäußert, dass überhaupt eine Unterbindung des Umgangs erfolgen sollte.
Außerdem habe ich bereits geäußert, dass eine Blockierung jeglicher Kommunikationsversuche vorliegt, was impliziert, dass gar nichts unterschrieben wird. Dies wiederum führt zur Handlungsfähigkeit beim anderen Elternteil.
Verwechsel nicht das Sorgerecht mit dem Umgangsrecht. Auch wenn du das alleinige Umgangsrecht hättest, darfst du trotzdem nicht, in das Umgangsrecht einzugreifen.
Wenn man lesen kann, drängt sich der Verdacht auf.
Aha, also doch Eingriff in das Umgangsrecht...
Alleiniges Sorgerecht meine ich...
Ich verwechsle weder etwas noch greife ich in jemandes Umgangsrecht ein?! Es geht auch überhaupt nicht darum, dass der "Vater" sein Kind nicht sehen soll. Das steht überhaupt nicht zur Debatte, denn er will den Umgang ja selbst nicht wahrnehmen.
Meine Frage bezieht sich einzig auf mögliche Gründe für die Übertragung des Sorgerechts, konkretisiert interessiert mich, ob jemand Fälle erlebt hat, in denen es allein ausgereicht hat, wenn besagter Elternteil (in diesem Fall der Vater) den Kontakt zum hauptsächlich betreuenden Elternteil (in diesem Fall die Mutter) selbst abgebrochen hat und eben keine Unterschriften leistet etc. Das steht in überhaupt keinem Zusammenhang zum Umgang, den der Vater selbst abgebrochen hat.
Das Sorgerecht und Umgangsrecht ist etwas Unterschiedliches. Sowohl Sorge- als auch Umgangsrecht können nur gerichtlich eingeschränkt werden.
Sorgerecht: Die Sorgeberechtigten dürfen gemeinschaftlich wichtige Entscheidungen für das Kind treffen: Schulanmeldung, ärztliche Versorgung, Aufenthaltsort des Kindes, etc.
Umgangsrecht: Das Elternteil, bei dem das Kind nicht seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, hat ein Umgangsrecht. Dies ist unabhängig davon, ob das Elternteil sorgeberechtigt ist oder nicht. Das Elternteil darf Alltägliches bestimmen, solange sich das Kind bei sich aufhält (z.B. was das Kind isst).
Es scheint mir, als wolltest du dem Vater das Umgangsrecht verwehren/einschränken und nicht das Sorgerecht. (Solange er alles unterschreibt, was du ihm vorlegst, gibt es keinen Grund für einen Sorgerechtsstreit.)
Das Sorgerecht soll entzogen werden, weil der Vater des Kindes kurz vor der Obdachlosigkeit steht, dies allerdings im Umgangsverfahren vehement abgestritten und die Kindesmutter dazu noch als Lügnerin dargestellt hat. Er ist nicht mehr in der Lage, den Ernst seiner momentanen Situation zu erkennen und sich Hilfe zu holen. Weiterhin ist er mit hoher Wahrscheinlichkeit betroffen von einer psychischen Störung, die ihn unzurechnungsfähig macht. Dennoch gewährt ihm das Jugendamt einen Umgang mit Übernachtung. Das Kind ist übrigens gerade drei Jahre alt geworden.