Ich möchte nicht alles wiederholen, was Rendric und sassenach4u schon geschrieben haben, möchte aber bestätigen, dass es sinnvoll ist, dass deine Schwägerin, eure Nichte und ihr euch schon jetzt mit dem Jugendamt in Verbindung setzt und schon im Vorfeld alle Notwendigkeiten klärt. Andererseits wünsche ich eurer Schwägerin, dass sie ihre Krankheit besiegt. Aber auch im "Kampf" mit dem Krebs kann es sein, dass sie sich zeitweise nicht um ihr Kind kümmern kann, so dass schon vorab alles mit dem Jugendamt geklärt sein sollte. Ich wünsche euch alles Gute.
https://www.versicherungsmakler-roede.de/was_kostet_ein_versicherungsmakler-240065.html
Gar nicht. Er würde mich nur davon abhalten zu Fuß zu gehen, was wesentlich gesünder ist und nichts kostet. Für etwas längere Strecken nutze ich mein Fahrrad was ebenfalls wesentlich gesünder ist.
Bei Arbeitnehmern gibt es eine differenziertere Gliederung von Fahrlässigkeit und Vorsatz. Das ist ganz gut unter https://www.sage.com/de-de/blog/lexikon/arbeitnehmerhaftung/ beschrieben.
Ich handhabe es aus verschiedenen Gründen wie Jurist354. Einiges bekommen meine Kinder und Enkelkinder so nach und nach schon jetzt, Anderes werden sie erst bekommen, wenn ich nicht mehr lebe.
Ich kenne Adrian nicht und kann daher nicht beurteilen, wie sich der Autismus bei ihm auswirkt (Autismus hat verschiedene Facetten). Ich hoffe aber, dass er durch den Autismus in einer für ihn fremden Umgebung irgendwie klarkommt und dann auch irgendwann gefunden wird.
Ich hoffe, du hast eine Versicherung mit Rabattretter.
Einen Schaden von 100 bis 250 € gibt es nicht. Wenn das Auto in eine Werkstatt gebracht wird, kommt da sicher wesentlich mehr bei raus. Bedingungsgemäß muss ein Schaden umgehend der Versicheurngs gemeldet werden. Sicherheitshalber solltest du das jetzt nachholen, indem du das so schilderst, wie du es hier gemacht hast.
Selbst würde ich mich an deiner Stelle nicht mehr mit dem Geschädigten in Verbindung setzen. Hinterherrennen bringt nichts.
Vielleicht war die Hilfe für junge Volljährige gemeint, wie sie hier https://www.manna-jugendhilfe.de/hilfe-fur-junge-volljaehrige-nachbetreuung-41-sgb-viii/ beschrieben ist?
Ich habe nicht mehr darauf geachtet, was andere meinten, wie "man" sein muss und meinen Weg gefunden, indem ich kein Geld für unwichtige Sachen ausgegeben habe, die gerade "in Mode" waren, sondern sparsam (nicht geizig) lebte, anderen Menschen geholfen habe, wenn ich eine Notwendigkeit erkannte und mich ab und an mit besonderen Dingen belohnt habe.
An der Fragestellung ist zu erkennen, dass wir im Überfluss leben. Vor 50 Jahren wusste man auf Anhieb, was man schenken konnte, da fast jeder Mensch noch Bedarf an bestimmten sinnvollen Sachen hatte.
Daher habe ich allen Verwandten und Bekannen gebeten, mir keine Geschenke mehr zu machen - egal aus welchem Anlass (Geburtstag, Weihnachten ...). Wenn Sie etwas Gutes tun wollen, habe ich Ihnen ein paar Hilfsorganisationen genannt, die im In- und Ausland helfen. Dorthin können sie dann das Geld spenden, dass sie gedachten, für ein Geschenk für mich auszugeben. Von mir gibt es gleichfalls keine Geschenke zu solchen Anlässen. Mein Leben ist seither stressfreier. Ich schenke lieber etwas, wenn ich erkenne, dass etwas Notwendiges fehlt.
„Die Nazis wollten Frauen als Kameradinnen, noch lieber aber als Gebärmaschinen. Die Mutter war eine Heilige im völkischen Wahn, geehrt zum Muttertag, dem zweiten Sonntag im Mai. Warum wird er heute noch gefeiert, allem Feminismus zum Trotz?“ – Jan Feddersen
Es gibt da alle Varianten, so wie jeder Mensch ein Individuum ist. Wenn das Kind schon verantwortungsbewusst ist, braucht es kaum regeln, weil es selbst erkennt, wie es sich in einer Gemeinschaft zu benehmen/verhalten hat. Andererseits gibt es aber auch Kinder, die klare Regeln haben müssen, weil sie sonst in ihrem sozialen Umfeld nicht klarkommen. Viele meinen z.B. Sozial Media hätte etwas mit sozialen Umfeld zu tun.
Würde ich als Vermieter durchaus empfehlen. Wichtig ist natürlich, dass der Vertrag sogenannte Mietsachschäden enthält und auch geprüft wird, dass der Vertrag aufrecht erhalten bleibt und immer auf neuestem Bedingungsstand ist.
Wenn du gern Kontakt mit Menschen hast und auf sie eingehen kannst, ganz gleich welchen Charakter sie haben und außerdem überzeugt bist, dass es wichtig ist, sich gegen die verschiedensten Gefahren abzusichern, damit ein unkalkulierbares Risiko in einen kalkulierbaren Betrag geändert wird und nicht ständig der Gedanke im Hinterkopf ist, dass man ja so viel gezahlt, aber noch nie eine Zahlung von der Versicherungsgesellschaft bekommen hat, dann bist du mit großer Wahrscheinlichkeit der Richtige als Versicherungsfachmann.
https://www.dge.de/gesunde-ernaehrung/gut-essen-und-trinken/dge-empfehlungen/
Pizza / Pasta um 20 Uhr macht sowieso jeden Versuch einer vernünftigen Ernährung kaputt, daher kannst du bis dann essen was du willst.
In den ersten Monaten einer Tätigkeit (Probezeit) kann man jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Wende dich mit deinem Problem an deine Gewerkschaft, die werden dich dazu umfassend beraten und ggf. vertreten.
Solange du in erster Ausbildung bist, hast du Versicherungsschutz über eine Haftpflichtversicherung deiner Eltern, auch wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst. Deine Eltern müssen als Versicherungsnehmer den Schaden melden. Die Versicherung ist nur zur Leistung verpflichtet, wenn ihre Kunden sie beauftragen.
Die Haftpflichtversicherung deiner Eltern würden dann für die die unbegründeten Ansprüche deiner Klassenkameradin zurückweisen. Selbst wenn deine Klassenkameradin die Ansprüche gerichtlich geltend machen würde, würde die Haftpflichtversicherung deine Vertretung vor Gericht veranlassen. Die Abwehr unbegründeter Ansprüche ist eine wertvolle Leistung einer Haftpflichtversicherung neben dem Ausglech berechtigter Ansprüche.
Aus deinen anderen Antworten ist zu erkennen, dass du dich ohne Handy/Laptop offensichtlich nicht beschäftigen kannst. Da ist es wirklich besser zu schlafen. Wenn am nächsten Tag Schule ist, sollte man ausgeschlafen sein.
Ich denke dass der einfache Zugang zu den sogenannten sozialen Medien eine große Rolle spielt. Kinder bekommen von ihren Eltern zur Ruhigstellung Smartphones und sehen sich Gewaltvideos an.
Eltern sind ein tolles Beispiel. Ich habe schon häufiger Mütter oder Väter gesehen, die ihr kleines Kind in einer Karre oder einem Kinderwagen vor sich her schoben. Das Kind versuchte irgendwie auf sich aufmerksasm zu machen, aber Papa/Mama starrten auf ihr Smartphone.
Strafrechtlich wird nach Schuld gefragt. Haftungsrechtlich wird danach gefragt, ob der Unfall unabwendbar war (Gefährdungshaftung gemäß § 7 Straßenverkehrsgesetz). Recht ausführliche Erläuterungen zum Thema gibt es unter https://www.sv-sachsen.de/content/service/blog/bremsen-fuer-kleintiere/