Kabinenroller mit 4 personen?

1 Antwort

Hallo,

eine "Mofa-Prüfbescheinigung" ist keine Faherlaubnis nach den Regularien der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), sondern nur ein besonderer Schulungs-Pflichtnachweis für die Nutzung von "Mofas" ( max. 50 ccm Hubraum, nicht schneller als 25 KM/h, "selbstfahrend mit Motorantrieb", und einspurig ähnlich wie ein Fahrrad )

Mit dieser "Mofa-Prüfbescheinigung" darfst Du keinerlei "Kabinenroller" fahren.

LG