Juju Konzert?

4 Antworten

Steht auf der Website der Halle.

Ich bin noch keine 18 Jahre. Darf ich trotzdem zum Konzert?
Bei Disco- und Clubveranstaltungen gewähren wir den Einlass erst ab 18 Jahren. Konzerte, die keine FSK-Freigabe benötigen, können bereits ab dem Alter von 16 Jahren ohne elterliche Begleitung besucht werden. Vorrausetzung ist, dass das Konzert vor 24.oo Uhr beendet ist. Im Zweifel wenden Sie sich bitte im Vorfeld unter der 0621-2939281 an uns. Sogenannte „Muttizettel“ akzeptieren wir nicht.
Ich bin noch keine 16 Jahre. Komme ich mit einem „Muttizettel“ zum Konzert?
Nein, sogenannte „Muttizettel“ akzeptieren wir nicht.

https://altefeuerwache.com/kontakt/faq/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich habe in diesen themen berufliche Erfahrungen

Ja, nur nicht länger als 22 Uhr. Außer es handelt sich um eine "öffentliche Tanzveranstaltung", das wird aber wohl nicht der Fall sein, das sind eigentlich nur Discotheken und Ähnliches.

Außerdem gibt es manchmal noch Vorgaben vom Veranstalter, auch je nach Künstler. Die dürfen auch von ihrem Hausrecht gebraucht machen. Das müsstet ihr aber bei eurem "Ticketverkäufer" nachlesen können.

Da ihr unter 16 seid, müsst ihr eigentlich mit einem erwachsenen dahin gehen.

Marie170461819 
Fragesteller
 01.05.2022, 15:10

muss es ein beziehungberechtiget sein?

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LePetitGateau  01.05.2022, 15:10
@Marie170461819

Die Aufsicht muss jedenfalls von einem Erziehungsberechtigten an die Aufsichtsperson schriftlich übertragen worden sein ;)

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KathaBT  01.05.2022, 16:13
@LePetitGateau

Im Falle der Feuerwache Mannheim leider nicht. Die sagen in ihren FAQ, dass sie solche Muttizettel nicht akzeptieren.

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Nein, in dem Alter braucht ihr eine volljährige Aufsichtsperson, sonst dürft ihr gar nicht aufs Konzert.

Nic0LP  01.05.2022, 15:24

Das stimmt nicht. Man darf auch mit 14 schon alleine auf ein Konzert. Aber nicht bis 22 Uhr.

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woizin  01.05.2022, 15:57
@Nic0LP

Abet nicht generell, das regel die Halle. Bei diesem Konzert in der Feuerwache wird es mit 14 alleine schon zum Problem. Abhängig davon, wie streng das kontrolliert wird.

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LePetitGateau  01.05.2022, 16:08
@Nic0LP

Da ich die Veranstaltung nachgeschlagen habe : Nein! Meine Aussage ist schon korrekt

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Nic0LP  01.05.2022, 16:16
@LePetitGateau

Stimmt, da der Fragesteller keinen Ort angegeben hat, bin ich nur vom JuSchG ausgegangen.

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KathaBT  02.05.2022, 20:52
@Nic0LP

Den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak und Alkohol, die Freigabe von Filmen und Computerspielen. Ebenso legt das JuSchG die Aufenthalte verschiedener Altersgruppen in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen fest. Konzerte fallen da nicht rein.

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Nic0LP  02.05.2022, 20:59
@KathaBT

okay, aber weißt du inwiefern das geregelt ist? also von wem? doch nicht nur vom Veranstalter oder?

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