Jobcenter verlangt unterlagen obwohl ich arbeite?

3 Antworten

Wenn Du für November vom Jobcenter noch bzw. bereits Leistungen bezogen hast, obwohl Du bereits am 12.11. wieder in Arbeit warst, muss geprüft werden, wann Du Dein erstes Gehalt bekommen hast. (Stichwort: "Zuflussprinzip")

Wenn, wie in Deinem Fall, das 1. Gehalt erst im Dezember ausbezahlt wird, standen Dir für November noch die Leistungen vom Jobcenter zu.

Wenn Du aber bereits im November Geld vom neuen Arbeitgeber erhalten hättest, hätte es sein können, das die Leistungen für November ganz oder teilweise ans Jobcenter zurückbezahlt werden müssen.

Und genau das hat das Jobcenter zu prüfen & es gehört noch zu Deinen Mitwirkungspflichten die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Dazu reicht aber in Regel eines der von Dir genannten Dokumente.

Sie wollen dich "vernünftig" aus ihrer Verantwortung entlassen.

Gib ihnen Lohnabrechnung und Kontoauszug. Anstatt des Einkommensnachweises von deinem Arbeitgeber kopiere deinen Arbeitsvertrag und gut ist ........

Jantano2014 
Fragesteller
 07.01.2020, 18:49

Den Vertrag dürfen die rechtlich nicht verlangen
ich gehe morgen hin und zeige denen die Lohnabrechnung und ein Kontoauszug der geschwärzt ist und gut ist
die lehnen sich meiner Meinung nach echt sehr stark aus dem Fenster raus rechtlich gesehen

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snowshoe  07.01.2020, 18:52
@Jantano2014

Bedanke dich doch einfach mal bei deinem d*mlichen neuen Arbeitgeber. Sein Spruch: "hab mit denen nix zutun und will ich auch nicht " spricht nicht gerade für überbordende Intelligenz!

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Jantano2014 
Fragesteller
 07.01.2020, 19:59
@snowshoe

Was hat denn mein Arbeitgeber damit zutun
ich kann ihn ja verstehen
Verträge haben beim JC nix zu suchen das ist Datenschutz
Alleine das die so etwas verlangen ist eine Frechheit und zeigt mit welch Methoden die ankommen. Leider musste ich mich da melden nächstes mal werde ich das unterlassen und mich lieber privat versichern lassen denn nur das ist ja pflicht.
Muss ja nicht bei jedem JC so sein
Aber in meinem Fall war das da die Hölle und das nur in 2 Monaten

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Dein Arbeitgeber ist gesetzlich zum ausfüllen des Einkommensnachweises oder einer Arbeitsbescheinigung verpflichtet und das sollte er auch wissen, ansonsten kann das teuer für ihn werden.

Das Jobcenter möchte und muss prüfen ob du ggf.zu Unrecht Leistungen von ihnen bezogen hast, dabei ist entscheidend wann und wie viel ALG - 2 du zuletzt erhalten hast und wann und wie viel du an Brutto und Nettoeinkommen als ersten Lohn erhalten hast.

Dies nennt sich Zuflussprinzip !

Wenn du also am 12.11.2019 deine Beschäftigung aufgenommen hast, dann wirst du ja zumindest noch für den November 2019 Ende Oktober dein volles ALG - 2 erhalten haben.

Das müsstest du dann schon einmal nicht zurückzahlen, wenn du deinen ersten Lohn aus November 2019 erst im Dezember 2019 ( Zuflussprinzip ) aufs Konto bekommen hast.

Hast du aber Ende November 2019 nochmal ALG - 2 erhalten, dann war dieses für den Dezember 2019 bestimmt und in diesem Monat hast du aber deinen ersten Lohn aufs Konto bekommen, dass dieser aus dem November stammt ist nicht relevant.

Du müsstest dann zumindest einen Teil ggf.auch das volle evtl.erhaltene ALG - 2 für Dezember 2019 ans Jobcenter zurückzahlen, dies wäre dann auch in der Regel auf schriftlichen formlosen Antrag in Raten möglich.