Lohnabrechnung statt Einkommensbescheid?

4 Antworten

Wenn abhängig beschäftigt warst, muss der ARBEITGEBER einen Auskunft erteilen. Dafür hat die Arbeitsagentur doch Formblätter. Bis diese Bescheinigungen vorliegen, bekommst du AlG nur vorläufig bewilligt.

Wenn du deine Mittellosigkeit belegst, kannst du aber Vorschuss beantragen.

wenn die Abrechnungen von den letzten Monaten sind - klar

Japsan 
Fragesteller
 23.11.2019, 13:22

Was kann da eigentlich falsch sein? Sorry, kenn mich leider nicht so gut aus. Also die Lohnabrechnung stimmt mit dem überein, Was ich auf dem Konto ausgezahlt bekommen habe.

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Japsan 
Fragesteller
 23.11.2019, 13:26

Ok. Danke. Ich werde dann die Lohnabrechnung schicken. Wenn es falsch sein sollte, würden die mir hoffentlich ohne Konsequenzen bescheid sagen, dass es nicht richtig sei.

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Sie möchten keine Lohnabrechnung, sondern eine Arbeitsbescheinigung ( ALG - 1 nach dem SGB - lll ) bei der Agentur für Arbeit oder eine Einkommensbescheinigung ( ALG - 2 / Hartz - lV ) beim Jobcenter und dies auszufüllen ist der EX - Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet.

Bei Beendigung hat dein Arbeigeber in der Regel eine Arbeitgeberbescheinigung auszufüllen.