Termin Ärztliche Untersuchung vom Jobcenter, ich arbeite?
Hallo Leute.
Vor 3 Monaten hat das Jobcenter mir gesagt, das ich zu einer ärztlichen Untersuchung gehen muss. Sie sagten mir, das ich einen Termin bekommen werde, und die Einladung bis zu 5 Monate dauern kann.
Heute bekam ich einen Brief, mit der Einladung das in 10 Tagen ist.
Seit Mitte Oktober 2019 arbeite ich wieder befristet, aber erstmal bis Mitte Dezember 2019, danach endet mein Vertrag. Könnte aber in Januar 2020 verlängert werden. Ich arbeite als Teilzeit, 3 mal Woche. Vor Mitte Oktober 2019 habe ich paar Monate nicht gearbeitet.
Der Termin ist am 21.11.2019 und an diesem Tag arbeite ich !!!
Muss ich zu dieser ärztlichen Untersuchung ?
Ich werde natürlich den beigefügten Zettel ausfüllen und denen schreiben, das ich wegen Arbeit nicht zur ärztlichen Untersuchung gehen kann und sende erneut meinen Vertrag. Und sage auch bei der ärztlichen Untersuchung ab, und muss auch noch meinem Sachbearbeiterin Bescheid geben.
Da ich arbeite, muss ich nicht zum ärztlichen Untersuchung gehen, richtig ?
Da wird mir nichts passieren oder ? Weil Arbeit ist ja immer ein Wichtiger Grund.
Da es ein befristetes Arbeit ist, geht es erstmal bis Mitte Dezember 2019 und dann kommt glaube ich nichts mehr.
Ich kann doch nach Dezember zu der Untersuchung gehen, und warte dann auf ein neuen Termin.
Liebe Grüße
8 Antworten
Es ist schwer, das realistisch zu bewerten, wenn man die Hintergründe nicht kennt.
Bevor du dich auf Spekulationen der User verlässt, solltest du dich direkt an deine Sachbearbeiterin wenden und ihr erklären, dass du arbeitsbedingt verhindert bist.
Sollte mich echt wundern, wenn das nicht akzeptiert wird.
Weiß ich nicht. was die machen und was die dürfen ist nicht immer dasselbe. Was du machen könntest: Da wo du den Untersuchungstermin hast anzurufen, und bitten den Termin zu verschieben, weil du grade eine neue Arbeitstelle angetreten hast und noch keine Urlaubstag hast. (Wenn es stimmt!) Dir also nicht freinehmen kannst. Und wie du schon gesagt hast, mit deinem Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen. Am besten persönlich. ich meine nicht nur durch Briefkontakt.
Bist du denn derzeit ganz weg vom Jobcenter oder bekommst du noch eine Aufstockung gezahlt ?
Spätestens ab Mitte Dezember wärst du ja wieder aufs Jobcenter angewiesen, es sei denn du hättest dir durch deine kurze Beschäftigung nun einen ALG - 1 Anspruch erworben, weil du ab deiner Arbeitslosigkeit innerhalb von 2 Jahren auf min.1 Jahr Versicherungspflicht kommst, also innerhalb von 2 Jahren min.1 Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hättest.
Aber auch dann könnte es sein das du auf zusätzliche Aufstockung angewiesen wärst und spätestens dann müsstest du dann wieder nach deren Pfeife tanzen.
Je nachdem woher du diesen Termin bekommen hast, sollte da ja eine Telefonnummer für Rückfragen stehen und diese solltest du auf jeden Fall nutzen und Rücksprache halten und deiner SB - solltest du auch Bescheid geben, müsstest du zwar nicht, wenn du derzeit ganz aus dem Leistungsbezug raus wärst, aber an deiner Stelle würde ich es trotzdem machen.
Das amt kann das zwar von dir verlangen aber das Heist nicht das da zwingend dort sein muss du kanst dich auch zb von deinem Hausarzt oder dem Gesundheitsamt oder zb von einem Arbeitsmediziner(der Krankenkasse) untersuchen lassen den ehrlich gesagt kann man den Ärzte vom Jobcenter nicht trauen/Arbeitsamt.
Da du eine arbeit hast muss Dan entweder darauf Rücksicht genommen werden oder der Termin muss auf deine nächste Arbeitslosigkeit verlegt werden wen du einen Vollzeit Job hast kann das amt nichts mehr Vordern.
Das solltest Du auf jeden Fall telefonisch mit Deiner Sachbearbeiterin, die für Dich zuständig ist, selber klären....so bist Du auf der sicheren Seite.
LG, Mika
Sehr gute Antwort